Articoli di riviste sul tema "Umbenennung"

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1

Schoch, Friedrich. "ÖR Rechtsschutz gegen die Umbenennung von Straßen". JURA - Juristische Ausbildung 33, n. 5 (maggio 2011): 344–54. http://dx.doi.org/10.1515/jura.2011.069.

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Abstract (sommario):
Die Probleme um den Rechtsschutz gegen die Umbenennung von Straßen (Wegen, Plätzen) verbinden in hervorragender Weise Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts mit Anforderungen des Verwaltungsprozessrechts. Es geht insbesondere um das behördliche Handeln durch Allgemeinverfügung und die Anfechtungsklage, das subjektive öffentliche Recht und die Klagebefugnis sowie das Verwaltungsermessen und die gerichtliche Kontrolldichte. Anhand anschaulicher Praxisbeispiele aus der Rechtsprechung werden nachfolgend die Rechtsprobleme analysiert und die Lösungen aufgezeigt.
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2

Gajo, Marianne. "Umbenennung von EuroCCP in Cboe Clear Europe". Die Aktiengesellschaft 67, n. 24 (1 dicembre 2022): r354. http://dx.doi.org/10.9785/ag-2022-672405.

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3

Lipsmeier, Antonius. "Vom Berufsfeld zur Berufsgruppe – bloße Umbenennung oder Innovation?" Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik 110, n. 2 (2014): 295–304. http://dx.doi.org/10.25162/zbw-2014-0017.

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4

Gottschlich, Günter. "Pilosella multiflora, the correct name for Pilosella guthnikiana". Kochia 17 (1 gennaio 2024): 17–20. http://dx.doi.org/10.21248/kochia.v17.186.

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Abstract (sommario):
Eine bislang unberücksichtigt gebliebene Publikation von Gaudin (1820) macht eine Umbenennung von Pilosella guthnikiana zu P. multiflora nötig. Für das Basionym Hieracium multiflorum Schleich. ex Gaudin wird ein Schleicher-Beleg aus dem Herbarium Lausanne (LAU-0122837) als Neotypus festgelegt und dieser abgebildet. Zwei zugehörige Unterarten werden zu P. multiflora kombiniert.
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5

Hahn, Thomas. "Ein Theater und sein Platz". Bühnentechnische Rundschau 117, n. 6 (2023): 38–43. http://dx.doi.org/10.5771/0007-3091-2023-6-038.

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Abstract (sommario):
Nach sieben Jahren Sanierung hat im September 2023 das Pariser Théâtre Sarah Bernhardt, ehemals Théâtre de la Ville, eröffnet. Es ist weder die erste Umbenennung noch der erste Umbau des 160 Jahre alten Hauses – diesmal ging es vor allem um die Verbindung zum urbanen Raum und zur ganzen Welt. Von Thomas Hahn
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6

Klymenko, Lina. "Die Politik der Umbenennung: Nationsbildung und Straßennamen in der Ukraine". Ukraine-Analysen, n. 214 (15 marzo 2019): 2–5. http://dx.doi.org/10.31205/ua.214.01.

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7

Berlinghoff, Marcel, J. Olaf Kleist, Ulrike Krause e Jochen Oltmer. "Editorial zur Umbenennung in Z’Flucht: Zeitschrift für Flucht- und Flüchtlingsforschung". Zeitschrift für Flüchtlingsforschung 3, n. 1 (2019): 3–7. http://dx.doi.org/10.5771/2509-9485-2019-1-3.

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8

Kerner, Wolfgang. "Umbenennung des Bertram-Preises und der Gerhardt-Katsch-Medaille der DDG". Diabetologie und Stoffwechsel 19, n. 03 (giugno 2024): 179. http://dx.doi.org/10.1055/a-2251-1219.

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Crepaldi, Gianluca. "Einige systematische Überlegungen zur Grundlegung einer Psychoanalytischen Erziehungsund Bildungswissenschaft". Das sich vermessende Selbst – Self-Tracking und Lifelogging zwischen Spielerei und Subjektivierungsform 41, n. 2 (giugno 2018): 120–31. http://dx.doi.org/10.30820/8225.11.

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Abstract (sommario):
Jener erziehungswissenschaftliche Fachbereich, der als Psychoanalytische Pädagogik tradiert wird und dessen Erkenntnisinteresse vor allem die Reflexion des Interaktionsfelds Pädagoge-Edukand betrifft, vermag den paradigmatischen, gesellschaftstheoretischen und kulturkritischen Stellenwert der Psychoanalyse in den modernen Erziehungsund Bildungswissenschaften nicht ausreichend abzubilden. Um den Fortbestand der Psychoanalyse im Kontext der Bildungswissenschaften längerfristig sicherzustellen, ist es aus Sicht des Autors notwendig geworden, systematische Überlegungen anzustellen, die auf eine Erweiterung des Gegenstandsbereichs und des Gegenstandsverständnisses der traditionellen Psychoanalytischen Pädagogik abzielen und letztlich die konsequente Umbenennung des Fachs in »Psychoanalytische Erziehungsund Bildungswissenschaft« sinnvoll erscheinen lassen.
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Gundlach, Horst, e Ralph Stöwer. "Die Gesellschaft für experimentelle Psychologie, später Deutsche Gesellschaft für Psychologie und ihre Kongresse 1904 bis 1932". Psychologische Rundschau 55, S1 (luglio 2004): 12–20. http://dx.doi.org/10.1026/0033-3042.55.s1.12.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung. Die Entwicklung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zwischen Gründung 1904 und Beginn der NS-Herrschaft wird dargestellt. Nach Gründung als Gesellschaft für experimentelle Psychologie war sie eine multidisziplinäre, internationale wissenschaftliche Gesellschaft. Durch den Ersten Weltkrieg und seine politischen und wirtschaftlichen Folgen reduzierte sich ihre Internationalität erheblich, ihre Multidisziplinarität verringerte sich zusehends. Dem Experiment gegenüber ablehnend eingestellte, philosophische und hermeneutische Ansätze wurden gebräuchlich, und Angewandte Psychologie gewann zusehends größeres Gewicht, während das Interesse an reiner Wissenschaft sich verringerte, was die allmähliche Verwandlung der Gesellschaft zu einer Berufsinteressenvertretung während der NS-Herrschaft vorbereitete. Die Gründe der Umbenennung lassen sich noch nicht eindeutig bestimmen, verschiedene Interpretationen werden dargelegt.
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Schepker, Klaus, e Rolf Castell. "Umbenennung der „Heinrich-Hoffmann-Medaille“ in „Ehrenmedaille der DGKJP (vorm. H.-Hoffmann-Medaille)“". Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 51, n. 1 (1 gennaio 2023): 79–80. http://dx.doi.org/10.1024/1422-4917/a000912.

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Zurstrassen, Bettina. "Die Situation der politischen Bildung in Nordrhein-Westfalen – und ein Blick in die Zukunft". GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik 70, n. 4-2021 (16 dicembre 2021): 620–27. http://dx.doi.org/10.3224/gwp.v70i4.16.

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Abstract (sommario):
Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde mit den Stimmen der Abgeordneten der CDU/FDP-Regierungskoalition eine novellierte Lehramtszugangsverordnung beschlossen. Diese Entscheidung fiel, obwohl es einen breiten zivilgesellschaftlichen Widerspruch und Protest gegen die Pläne der Landesregierung gab. Das Unterrichtsfach „Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft)“ wird, so der Verordnungstext, durch die Wörter „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“ ersetzt. Diese Umbenennung der Lehramtsstudienfächer klingt zunächst wenig dramatisch, führt aber zu tektonischen Verschiebungen, die zu Lasten politischer und vor allem soziologischer Lehrinhalte gehen. Die hier wiedergegebene Landtags-Stellungnahme der DVPB NW skizziert daher nicht nur die Situation der sozialwissenschaftlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen, sondern auch die befürchteten negativen Auswirkungen der novellierten Lehramtszugangsverordnung. Diese stellt einen Frontalangriff gegen die politisch-gesellschaftliche Bildung in Nordrhein-Westfalen dar.
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Muftić, Armin. "Was bedeuten Islam und Phobie in der Islamophobie?" Forum 2, n. 1 (2023): 81–103. http://dx.doi.org/10.5771/2748-923x-2023-1-81.

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Abstract (sommario):
Bestimmte Kritiker der Islamophobieforschung raten von der Verwendung des Islamophobieterminus ab, weil er eine klinische Krankheit suggeriere. Zudem fordern sie die Streichung des „Islam“ aus dem Islamophobiebegriff, um die Berechtigung der Kritik am Islam(ismus) hervorzuheben. Ihnen zufolge solle lediglich die Feindschaft gegenüber muslimischen Menschen unberechtigt sein. Dementsprechend fordern sie eine Umbenennung des gegenständlichen Phänomens. In diesem Beitrag wird auf diesen Einwand und diese Forderung näher eingegangen. Dabei werden zwei Fragen behandelt: Wie wurde Phobie in der Islamophobieforschung konzipiert? Und in welchem Verhältnis stehen Islam und Muslime in der islamophoben Wahrnehmung? Der Autor zeigt, dass die inhaltlichen Lösungen der Probleme bezüglich theoretischer Konzipierung des Phänomens Islamophobie viel wichtiger als dessen formale Benennungen sind.
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Tauschek, Markus. "Ein neuer Name setzt ein wichtiges Signal. Zur Umbenennung der Deutschen Gesellschaft für Volkskunde". Zeitschrift für Volkskunde 2021, n. 1 (26 maggio 2021): 63–73. http://dx.doi.org/10.31244/zfvk/2021/01.05.

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Braun, Artur. "Rhododendron aureum Georgi alias Rhododendron chrysanthum - Geschichte der Entdeckung als Heilpflanze und der Umbenennung". Allgemeine Homöopathische Zeitung 215, n. 02 (12 aprile 2007): 49–54. http://dx.doi.org/10.1055/s-2006-935551.

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Krischel, M., H. Fangerau e F. Söhner. "Geschichtsbewusstsein und historische Verantwortung in der deutschen Humangenetik". Medizinische Genetik 33, n. 2 (1 giugno 2021): 189–95. http://dx.doi.org/10.1515/medgen-2021-2079.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung Historiker*innen haben immer wieder auf personelle und institutionelle Kontinuitäten zwischen der Eugenik in Deutschland vor 1945 und der sich entwickelnden Humangenetik im Nachkriegsdeutschland hingewiesen. Wie aber wurde diese äußere Wahrnehmung unter deutschen Humangenetiker*innen diskutiert und spielte sie für das Selbstbild der Disziplin eine Rolle? Auf der Basis von gedruckten Quellen und biographischen Interviews wurden das Geschichtsbewusstsein und die Übernahme historischer Verantwortung unter deutschen Humangenetiker*innen untersucht, die in der Zeit zwischen den 1970er und den 2010er Jahren im Feld tätig waren. Ein historisches Bewusstsein spielte in der Erinnerung der Zeitzeug*innen schon vor den 1980er Jahren eine Rolle für ihr Fach und seit der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik im Jahr 1987 wird in der Gesellschaft die Frage der Form einer historischen Verantwortungsübernahme immer wieder diskutiert. Sie findet ihren praktischen Ausdruck z. B. in Diskussionen mit der Öffentlichkeit und in der Umbenennung von Preisen.
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Perels, Joachim. "Ein Machtträger der NS-Diktatur als Namensgeber in der Nachkriegsdemokratie. Probleme einer Umbenennung der Elkartallee in Hannover". Kritische Justiz 41, n. 1 (2008): 95–100. http://dx.doi.org/10.5771/0023-4834-2008-1-95.

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Elena, Ilva, e Franz Petermann. "Somatoforme Störungen im Kindes- und Jugendalter: ­Perspektiven für das DSM-V". Zeitschrift für Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie 59, n. 4 (settembre 2011): 281–87. http://dx.doi.org/10.1024/1661-4747/a000083.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung. Die Validität, Reliabilität und der klinischen Nutzen der gegenwärtigen Störungskategorie der somatoformen Störungen nach dem DSM-IV-TR sind stark umstritten. Die DSM-V-Arbeitsgruppe schlägt daher eine Neustrukturierung und Umbenennung der bisherigen Störungskategorie in Somatic Symptom Disorders vor. In diesem Artikel wird analysiert, ob die Diagnosekriterien der bisherigen somatoformen Störungen nach DSM-IV-TR und die Complex Somatic Symptom Störung dazu geeignet sind, Kinder und Jugendliche zu identifizieren, die durch medizinisch unklare Symptome in ihrem Alltag und ihrer Lebensqualität beeinträchtigt sind. Besonders die Somatisierungsstörung nach DSM-IV-TR erweist sich für Kinder und Jugendliche als ungeeignet. Einschränkungen des DSM-Ansatzes in der Klassifikation von somatoformen Störungen im Kindes- und Jugendalter werden dargestellt. Studien zeigen, dass die Gesundheit der Eltern einen wesentlichen Einfluss auf die Entstehung und Aufrechterhaltung somatoformer Störungen im Kindes- und Jugendalter sowie die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens hat. In der neueste Version der Kriterien der Complex Somatic Symptom Störung wird diese besondere Situation von Kindern/Jugendlichen beachtet; die Diagnose kann auch gestellt werden, wenn die Eltern des Kindes exzessive Gedanken, Gefühle oder Verhaltensweisen aufgrund der Symptome ihres Kindes zeigen.
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Voss, Rüdiger von. "Die Pyramide von Rapa - Mausoleum und Zeichen der Versöhnung". Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte: Volume 29, Issue 1-2 29, n. 1-2 (1 gennaio 2019): 245–48. http://dx.doi.org/10.3790/fbpg.29.1-2.245.

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Abstract (sommario):
In der Nähe des ostpreußischen Dorfes Angerapp, in Rapa (poln. Rapie), das zum Landkreis Darkehmen (Baine Mazurskie) gehört, befindet sich eine merkwürdige Begräbnisstätte: die Pyramide von Rapa (Piramida w Rapie). Dieses Bauwerk befindet sich in dem Sumpfgebiet der Luschnitz (Rysie Bagno) amRande des ehemaligen Skallischer Forstes, der nach der von den Nationalsozialisten in den Jahren 1938 bis 1945 erzwungenen Umbenennung alter historischer Bezeichnungen aus der Zeit der Pruzzen „Altheider Forst“ hieß. Dieses Gebiet, das ursprünglich zu den großen Besitzungen der Familie von Farenheid/Schmidt von Altenstadt gehörte und den völlig zerstörten großen Gütern Angerapp und Beynuhnen zuzurechnen ist, liegt nahe der russischen Grenze, die erst nach 1945 gezogen worden ist. Diese Besitzungen liegen heute im Oblast Kaliningrad und sind deshalb für so manchen Besucher Polens kaum oder gar nicht mehr erreichbar. Das Mausoleum der Familie von Farenheid-Beynuhnen (in der Erbfolge nach 1888 Schmidt von Altenstadt) ist als Pyramide nach Vorbildern des Alten Ägypten erbaut worden. Das Fundament hat die Form eines Quadrates mit Seiten vonjeweils 10,4m Länge und ist 15,9m hoch. Der Neigungswinkel im Innern des Gebäudes entspricht antiken Maßen. Der Pyramide werden wegen der dort liegenden mumifizierten Toten übernatürliche Kräfte nachgesagt.
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Kloepfer, Michael. "Neue Kompetenzverteilungen der Bundesregierung im Klimaschutz". Natur und Recht 44, n. 8 (agosto 2022): 541–43. http://dx.doi.org/10.1007/s10357-022-4058-9.

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Abstract (sommario):
ZusammenfassungMit Gründung der neuen “Ampel”-Bundesregierung ging auch eine neue Kompetenzverteilung im Klimaschutz einher. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 wurde die Aufgabenerweiterung des Bundesministeriums für Wirtschaft um den Klimaschutz und seine damit verbundene Umbenennung zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festgeschrieben. Damit ging eine entsprechende Reduktion der bisherigen Klimaschutzzuständigkeiten des Bundesumweltministeriums einher. Gleichzeitig wurde diesem aber die Verantwortlichkeit für den Verbraucherschutz, welcher bisher beim Bundesjustizministerium lag, übertragen. Auf diese Weise wurde aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das Auswärtige Amt hat mit dem Organisationserlass explizite besondere Zuständigkeiten im Klimaschutz erhalten, und zwar die Zuständigkeit für die Internationale Klimapolitik, die Klimaaußenpolitik. Im vorliegenden Beitrag soll diese neue Kompetenzverteilung im Klimaschutz auf der Ebene der Bundesregierung analysiert und bewertet werden, insbesondere im Hinblick auf ihre allgemeine Bedeutung für die Umweltpolitik. Im ersten Schritt erfolgt dafür eine Einordnung der Klimaschutzkompetenzen, welche sich vor allem zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium bewegen (1.). Anschließend werden mögliche Folgen dieser Neuordnung eingeordnet (2.) und im letzten Schritt die neue Kompetenzverteilung, auch im Hinblick darauf, einer Wertung unterzogen (3.).
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von Rosenstiel, Lutz, e Ralph-Michael Woschée. "Wertkonflikte in der arbeits- und organisationspsychologischen Forschung und Praxis". German Journal of Human Resource Management: Zeitschrift für Personalforschung 16, n. 2 (maggio 2002): 187–208. http://dx.doi.org/10.1177/239700220201600205.

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Abstract (sommario):
Angewandte Forschung ist nicht nur – wie eine theorieorientierte Wissenschaft – dem Kriterium der „Wahrheit”, sondern auch jenem der „Nützlichkeit” verpflichtet. Für eine wissenschaftlich begründete Praxis gilt dies nahezu in ausschließlichem Maβe. Sobald Forschung nützlich sein will, stellt sich die Frage, wem der erhoffte Nutzen zugute kommen soll. Sowohl in der Gesellschaft insgesamt als auch spezifisch in den Organisationen der Wirtschaft und Verwaltung bestehen vielerlei Interessengegensätze. Daher lässt sich fragen, in wessen Dienst sich arbeits- und organisationspsychologische Forschung implizit oder explizit stellt. Aus der Vielzahl denkbarer Interessenbindungen wurde in dieser Untersuchung der häufig zitierte Gegensatz zwischen dem Individuum und der Organisation thematisiert. Am Beispiel von zwei Fachzeitschriften wurde überprüft, ob die publizierten Forschungsinhalte über einen Zeitraum von 34 bzw. 24 Jahren eher im Interesse der Organisation oder eher im Interesse des Individuums stehen. Für das „Journal of Applied Psychology” zeigte sich eine durchgehend stabile Themenauswahl im Interesse der Organisation. Für die „Zeitschrift für Arbeits- und Organisationspsychologie” gilt dies nicht. Sie war als „Psychologie und Praxis” zunächst eher am Individuum orientiert, stellte dann nach ihrer Umbenennung die Interessen der Organisation in den Vordergrund und hat in den letzten Jahren zu einer ausgeglichenen Berücksichtigung beider Interessenlagen gefunden.
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Fritsche, Andreas, Julia Szendrödi e Andreas Neu. "Antwort des DDG-Vorstandes auf den Leserbrief zur Umbenennung des Bertram-Preises und der Gerhardt-Katsch-Medaille der DDG". Diabetologie und Stoffwechsel 19, n. 03 (giugno 2024): 180. http://dx.doi.org/10.1055/a-2295-1718.

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Roessner, Veit, Andrea G. Ludolph, Kirsten Müller-Vahl, Irene Neuner, Aribert Rothenberger, Katrin Woitecki e Alexander Münchau. "DSM-5 Kommentar: Tourette Syndrom und andere Tic-Störungen im DSM-5". Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 42, n. 2 (marzo 2014): 129–34. http://dx.doi.org/10.1024/1422-4917/a000280.

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Abstract (sommario):
In der neu erschienenen, fünften Ausgabe des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5) wurde die Klassifikation von Tic-Störungen überarbeitet. Der im Vorfeld geäußerte Vorschlag, Tic-Störungen bei «Angst- und Zwangsstörungen» einzuordnen, hat sich nicht durchsetzen können. Der Abschnitt «Störungen, die gewöhnlich zuerst im Kleinkindalter, in der Kindheit oder Adoleszenz diagnostiziert werden», wurde überarbeitet und in «Entwicklungsstörungen» (Neurodevelopmental Disorders) umbenannt. Tic-Störungen wurden dort unter der Überschrift «Bewegungsstörungen» eingruppiert. Die meisten Änderungen stellen sowohl aus klinischer als auch aus wissenschaftlicher Sicht eine eindeutige Verbesserung dar. So ist die Definition von Tics durch das Entfernen des Adjektivs «stereotyp» präziser und wurde vereinheitlicht. Die nun mehr gültigen Zeitkriterien sind im klinischen Alltag praktikabler: z. B. wurde das Ausschlusskriterium eines tic-freien Intervalls von mehr als drei Monaten bei persistierenden (chronischen) Tic-Störungen ersatzlos gestrichen. Sowohl die Umbenennung von «vorübergehender» in «vorläufige Tic-Störung» als auch von «chronischer» in «persistierende Tic-Störung» sind aus klinischer Sicht zu begrüßen. Insgesamt ist mit der Überarbeitung der Kriterien ein wichtiger Schritt hin zu mehr Klarheit und Praktikabilität gelungen. Allerdings orientiert sich auch die nun in revidierter Fassung vorliegende Klassifikation von Tic-Störungen weiterhin ausschließlich an klinischen Merkmalen, ohne dass es hierfür eine wissenschaftliche Evidenz gibt. Zukünftige Studien werden zeigen müssen, ob dies dauerhaft gerechtfertigt ist.
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Schuld, Otto, Konstanze Hild, Johannes Pollmann, Bernd Günther, Martin Götz, Florian Michl, Antje Ohlhoff et al. "Gesucht: Ein neuer Name, der nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte überdauert: Ein Querschnitt aus Lesermeinungen zur anstehenden Umbenennung der Physikalischen Blätter". Physikalische Blätter 56, n. 10 (ottobre 2000): 3. http://dx.doi.org/10.1002/phbl.20000561002.

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Prouty, Garry. "Carl Rogers und die experienziellen Therapieformen: eine Dissonanz?" PERSON 5, n. 1 (1 maggio 2001): 52–57. http://dx.doi.org/10.24989/person.v5i1.2991.

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Abstract (sommario):
Anlässlich der Auseinandersetzungen bezüglich der Schaffung übergreifender Organisationen, die mittlerweile u. a. auch zur Umbenennung unseres Weltverbandes (in: „Weltverband für Personzentrierte und Experienzielle Psychotherapie und Beratung“) geführt haben, äußert Garry Prouty seine Sorge darüber, dass die Klientenzentrierte Therapie von einem experienziellen „Zeitgeist“ absorbiert und ihr Wesen darin eines Tages aufgelöst werden könnte. Die Betonung experienzieller Faktoren statt der Beziehung als wesentlichem therapeutischen Faktor stellt für Prouty einen mit Rogers nicht mehr zu vereinbarenden Paradigmenwechsel dar. In seiner Argumentation erläutert Prouty zunächst, dass Rogers zwar durchaus von Gendlins experienziellem Konzept beeinflusst ist, er aber „experiencing“ immer als Resultat (abhängige Variable) der therapeutischen Bedingungen (Grundhaltungen) und nicht als Ursache (unabhängige Variable) der therapeutischen Veränderung verstanden hat. Als weiteres Wesensmerkmal des Konzepts von Rogers wird die nicht-direktive Haltung des Therapeuten herausgestellt. Die Tatsache, dass Rogers die nicht-direktive Haltung nicht definitiv in seine Therapietheorie eingebaut hat, wird von Prouty als äußerst bedeutsames historisches Versäumnis eingestuft. Auf theoretischer Ebene wird es dadurch grundsätzlich möglich, die Grundhaltungen, solange sie jedenfalls gegeben sind, mit Techniken und Methoden zu kombinieren. Als prominentesten Vertreter der experienziellen Methoden erläutert Prouty in der Folge kurz den prozess-experienziellen Ansatz von Greenberg, Rice & Elliott und stellt dabei dessen Prozessdirektivität in den Mittelpunkt. Seine Analyse dieses Ansatzes ergibt dann vor allem eine technischdiagnostische Ausgerichtetheit des Therapeuten, die einer vollen empathischen Ich-Du-Beziehung nicht entspricht, sowie einen phänomenologischen Reduktionismus, bei welchemdas Experiencing der Person und nicht ihr Selbst insgesamt in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt wird. Mit seiner Darstellung möchte Prouty keinesfalls die Wirksamkeit des prozess-experienziellen Ansatzes bezweifeln, wohl aber dessen Dissonanz zum Konzept von Rogers aufweisen bzw. eine Diskussion dieser Thematik einleiten.
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Jakobs, Horst H. "Umbenennungen". Rechtsgeschichte - Legal History 2002, n. 01 (2002): 032–33. http://dx.doi.org/10.12946/rg01/032-033.

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Sonntag, Dilek, Ann Katrin Hellwich e Christina Bauer. "Deutsche Suchthilfestatistik 2005 für stationäre Einrichtungen". SUCHT 52, n. 7 (gennaio 2006): 44–66. http://dx.doi.org/10.1024/2006.07.03.

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Abstract (sommario):
<span class="fett">Zielsetzung:</span> Die Deutsche Suchthilfestatistik für stationäre Einrichtungen erfüllt seit 1980 die Aufgaben der Dokumentation von Einrichtungs-, Patienten- und Behandlungsmerkmalen, der Angebotsevaluation und Qualitätssicherung sowie Trendanalysen, und dient zudem als praktische Arbeitshilfe für Einrichtungsmitarbeiter (www.suchthilfestatistik.de). </p><p> <span class="fett">Methodik:</span> Die Auswertung für das Jahr 2005 basiert auf den nach den Vorgaben standardisierter Datensätze aggregierten Daten von 36.102 Patienten (davon 31.569 Beender) in 140 stationären Einrichtungen für die Rehabilitation von Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhängigen (2004: 29.081 Patienten in 102 Einrichtungen). Es werden Angaben zu Patienten-, Behandlungs- und Ergebnischarakteristika erhoben. </p><p> <span class="fett">Ergebnisse:</span> Mit 77 % liegt der Anteil der Patienten mit alkoholbezogenen Störungen (schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit nach ICD-10) niedriger als im Vorjahr (2004: 81 %), der Anteil von Patienten mit opiatbezogenen Störungen (2005: 8 %; 2004: 6 %) sowie cannabisbezogenen Störungen (2005: 3 %; 2004: 2 %) liegt dagegen höher als 2004. Die Absolutzahl Pathologischer Glücksspieler (2005: n=341; 2004: n=337) sowie der Anteil an den Hauptdiagnosen (2005: 1,1 %; 2004: 1,3 %) sind relativ konstant im Vergleich zum Vorjahr. Die häufigste zusätzliche Diagnose zu einer Hauptdiagnose ist eine cannabisbezogene Störung (zwischen 13 % und 80 %). 75 % aller Patienten sind männlich. Patienten mit alkoholbezogenen Störungen sind durchschnittlich 45 Jahre alt, Patienten mit opiatbezogenen Störungen 31 Jahre. Die Behandlungsdauer liegt in der Regel zwischen drei und sechs Monaten (MW=12 Wochen). Etwa 75 % der Patienten mit alkohol- und 38 % der Patienten mit opiatbedingten Behandlungen werden planmäßig entlassen. </p><p> <span class="fett">Schlussfolgerungen:</span> Trotz der starken Vergrößerung der Einrichtungsstichprobe (+37 %) hat sich an ihrer Zusammensetzung (Rehabilitationseinrichtungen +3 Prozentpunkte; Krankenhäuser +/-0 Prozentpunkte; Heime und Übergangseinrichtungen –3 Prozentpunkte) prozentual gesehen kaum etwas verändert. Trendanalysen können daher fortgeführt werden. Aufgrund einer neuen Schätzung von 245 stationären Suchthilfeeinrichtungen wird für 2005 eine Erreichungsquote von 57 % berechnet. Eine verbindliche Auflistung aller stationären Einrichtungen ist dringend erforderlich. Die zahlreichen Fehlkodierungen von Kostenträgern in Zusammenhang mit der Umbenennung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Deutsche Rentenversicherung Bund belegt, dass künftig auf derartige Veränderungen umgehend reagiert werden muss.
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van de Loo, Janwillem. "Den Palandt umbenennen". JuristenZeitung 72, n. 17 (2017): 827. http://dx.doi.org/10.1628/002268817x15011632330461.

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Wegner, Kilian. "„Palandt umbenennen!“ – Plädoyer wider ein unverdientes Denkmal". Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte 20, n. 1 (1 dicembre 2019): 185–94. http://dx.doi.org/10.1515/jajuz-2019-0012.

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Steinert, Tilman. "Psychiater in Facharzt für psychische Erkrankungen oder für psychosoziale Medizin umbenennen – Pro". Psychiatrische Praxis 41, n. 01 (14 gennaio 2014): 11–12. http://dx.doi.org/10.1055/s-0033-1349615.

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Wolfersdorf, Manfred. "Psychiater in Facharzt für psychische Erkrankungen oder für psychosoziale Medizin umbenennen – Kontra". Psychiatrische Praxis 41, n. 01 (14 gennaio 2014): 13–14. http://dx.doi.org/10.1055/s-0033-1349616.

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Bily, Inge. "Deutsch-slawischer Siedlungs- und Sprachkontakt im Gebiet zwischen Saale und Neiße – vorgestellt an ausgewählten Ortsnamen (Siedlungsnamen)". Linguistica 55, n. 1 (31 dicembre 2015): 131–47. http://dx.doi.org/10.4312/linguistica.55.1.131-147.

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Abstract (sommario):
Saale und Elbe bilden im Wesentlichen die westliche Begrenzung des ehemals kompakten altsorbischen Sprachgebietes. Im Norden schließt das Altsorbische an das Altpolabische, im Osten und Südosten an das Polnische und Tschechische an. Eigennamen bilden eine wichtige Quelle sowohl für die Aufhellung der Geschichte der Besiedlung wie auch ethnischer, sprachlicher und sozialer Verhältnisse, denn historische Siedlungsprozesse fanden ihren Niederschlag u.a. in historischen Belegen von Namen. Diese Belege wie auch die Ableitungsbasen und Benennungsmotive ebenso wie die phonologischen und morphologischen Merkmale der Namen des altsorbischen Kontaktgebietes enthalten eine Vielzahl von Zeugnissen deutsch-slawischer Kontinuität. Auf der Grundlage umfangreicher Studien zu Ortsnamen stellt der Beitrag ausgewählte Beispiele vor. Im ehemals altsorbischen Kontaktgebiet können Ortsnamen (Siedlungsnamen) und ihre historische Überlieferung Hinweise auf Siedlungs- und Sprachkontakt geben. Dies belegen eine ganze Reihe von Merkmalen, so z.B.:1. Unterscheidende Bestimmungswörter2. Parallele Namengebung mit zeitweiliger Mehrnamigkeit3. Umbenennung4. Übersetzung5. Benennungsparallelismus im deutsch-slawischen Kontaktgebiet6. Scheinbare sekundäre semantische Verankerung (SSSV)7. Namenpaare8. Unterscheidende Zusätze9. Mischnamen (Hybride)
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Andree, Martin. "Standpunkt: Digitale Monopole – Risiko für die Mediendemokratie". MedienWirtschaft 19, n. 1 (2022): 20–28. http://dx.doi.org/10.15358/1613-0669-2022-1-20.

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Abstract (sommario):
Die Plattformen der Digitalkonzerne ziehen den Großteil der gesamtdeutschen digitalen Mediennutzung auf sich. Durch die extreme Konzentrationsbildung wurde fairer Wettbewerb auf dem Feld der digitalen Medien ebenso systematisch wie planvoll abgeschafft. Deswegen ist davon auszugehen, dass die GAFAs* infolge der digitalen Transformation in den kommenden Jahren unser Mediensystem übernehmen werden – eine Entwicklung, gegen die wir auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung weitgehend wehrlos sind. Dabei steht schon der Status Quo in einem eklatanten Widerspruch zu den antimonopolistischen Grundsätzen des klassischen deutschen Medienrechts. Zeit für eine Grundsatzdebatte. * Weil das Akronym „GAFA“ für Google, Apple, Facebook und Amazon allgemein gebräuchlich ist, wird der Begriff hier auch nach den Umbenennungen (Alphabet, Meta) als Sammelbezeichnung für die großen US-amerikanischen Digitalkonzerne verwendet.
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umbenennen!“, Initiative „Palandt. "Den Palandt umbenennen! – Ein Aufruf zur Unterzeichnung eines offenen Briefes an den Verlag C.H. Beck –". Kritische Justiz 50, n. 4 (2017): 530–33. http://dx.doi.org/10.5771/0023-4834-2017-4-530.

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Toma, Natalia. "Tomis-Kustendje-Constanța.Topografia antică tomitană în hărți și însemnări de călătorie din epoca modernă (sec. XIX - începutul sec XX)". CaieteARA. Arhitectură. Restaurare. Arheologie, n. 1 (2010): 53–74. http://dx.doi.org/10.47950/caieteara.2010.1.04.

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Abstract (sommario):
Diese Studie bildet einen wissenschaftlichen Beitrag zum Denkmalschutz der antiken Stadt Tomis, dem heutigen Constanţa (Rumänien), einer Stadt, die durch die in den letzen 50 Jahren erfolgten Eingriff e in ihre urbane Struktur zahlreiche Spuren ihrer antiken Topographie verloren hat. Die milesische Kolonie Tomis wird wahrscheinlich im 6. Jh. v. Chr. auf einer auf der Ost-, Süd- und Westseite vom Schwarzen Meer umgebenen, halbinselförmigen Felsformation – im Text als Halbinsel bezeichnet – gegründet. Im Süden liegt der Hafen, der für den Wohlstand der Stadt eine wichtige Rolle spielt. Bekannt wird die Stadt erst im 1. Jh. als Verbannungsort des römischen Dichters Ovid, der wohl übertreibend über die mangelhaften urbanen Strukturen und die unsichere Stadtmauer klagt. Die rasante, vornehmlich auf Seehandel basierende Entwicklung der Stadt im 2. Jh. bringt Tomis schon in der antoninischen Zeit den Status der Metropolis der westpontischen Städte ein. Nach der diokletianischen Reichsreform (284) ist Tomis die Hauptstadt der Provinz Scythia Minor und gleichzeitig ein wichtiger Bischofssitz. Wohl in justinianischer Zeit erfolgt die Umbenennung der Stadt in Konstantiniana; ab dem 14. Jh. ist die nunmehr Kustendje genannte Stadt wie die umgebende Region osmanisch besetzt; ihre antike Geschichte gerät in Vergessenheit. Ab dem frühen 19. Jh. kehrt, im Rahmen des russisch-osmanischen Konfl ikts um das Schwarze Meer, das europäische Interesse an der Region wieder. Kustendje wird 1829 durch russische Truppen stark zerstört und verliert seine prächtige osmanische Befestigung. Die großen, ab 1850 von den Osmanen in Auftrag gegebenen Infrastrukturprojekte – der Bau der Straße Rassowa–Kustendje durch die französische Ingenieurmission von Lalanne sowie der Bahnlinie Tschernavoda–Kustendje durch eine von Barkley geleitete britische Gesellschaft – führen dazu, dass die Region und die Stadt topographischen Untersuchungen unterzogen werden, wobei auch die Reste der antiken Kultur Berücksichtigung fi nden, wie den schriftlichen Aufzeichnungen zu entnehmen ist. Nach 1878, als die Region rumänisch wird, wird die als Constanţa unbenannte Stadt der wichtigste Hafen Rumäniens am Schwarzen Meer. Auch wenn Infrastrukturprojekte wie der neue Hafen oder die Systematisierung der Stadt die urbane Struktur verändern, werden die alten topographischen Merkmale z. T. berücksichtigt und die entdeckten antiken Denkmäler, wie z.B. die Stadtmauer, entsprechend geschützt. Aus dieser Zeit stammt die Identifi zierung der römisch-byzantinischen Stadtmauer in ihrem nördlichen Verlauf (durch Pârvan veröff entlicht), aber auch die Entdeckung eines unfertigen Baus am Westrand des Hafens, der in den Veröff entlichungen Pârvans und Tafralis Erwähnung fi ndet, jedoch nie ausführlich publiziert wird. Den größten Schaden nimmt die antike Topographie durch die Baumaßnahmen der kommunistischen Ära; hervorzuheben ist die Zerstörung der alten urbanen Struktur im Westen der Stadt. In diese Zeit fallen allerdings auch wichtige Entdeckungen – der Mosaikgebäude-Komplex am Westhang der Halbinsel und der Statuenfund –, die im Rahmen von Notgrabungen, durch den Einsatz von Canarache, geborgen und z. T. auch wissenschaftlich bearbeitet werden können. Der auf vier Terrassen errichtete Mosaikgebäude Komplex gilt seit der Veröff entlichung durch Canarache und Barbu als ein Bauwerk des 4. Jhs., eine Einschätzung, die sich vornehmlich auf die Datierung des Mosaikbodens stützt. Ein weiterer Bau am Ostrand des Hafens, die Th ermenanlage, wird aufgrund der dem Mosaikgebäude ähnlichen Bautechnik ebenfalls in das 4. Jh. datiert, auch wenn die Form der Buchstaben der erhaltenen Inschrift für eine Entstehung in severischer Zeit spricht. Diese Entdeckungen haben auch das Interesse für die antike Topographie geweckt, welche von Rădulescu (Stadtmauer und westlicher Teil der Stadt), Barbu und Chera (Nekropolen) sowie von Papuc (Wasserleitungssystem) in wissenschaftlicher Form vorgelegt wurden. Bezüglich der Stadtmauer hat sich die Meinung Rădulescus etabliert, der für eine Datierung der römisch-byzantinischen Stadtmauer in das letzte Viertel des 3. Jhs. plädiert, obwohl Suceveanu bereits 1969 Argumente für eine Datierung in das 2. Jh. vorgebracht hat. Ein Desiderat der Forschung zur Topographie von Tomis bleibt bislang ein wissenschaftlich-archäologischer Plan mit Einträgen der für eine antike Stadt relevanten Komponenten (Stadtmauer, Straßensysteme, öff entliche Räume und Bauten). Die vorliegende Studie basiert auf wiederentdecktem Kartenmaterial des 19. Jhs., welches anhand von Reise- und Grabungsberichten sowie anhand von rezenten wissenschaftlichen Abhandlungen analysiert und für eine Rekonstruktion der antiken urbanen Landschaft ausgewertet wird. Meiner Studie liegen drei alte Stadtpläne zugrunde: der Vincke-Plan (Abb. 1) aus dem frühen 19. Jh., der Polonic-Plan (Abb. 2) von ca. 1896 und der Plan von 1898 (Abb. 3), welcher die erste geplante Systematisierung präsentiert. Ein Vergleich der drei Pläne macht deutlich, dass vier Elemente urbaner Topographie einer Erläuterung bedürfen: der Verlauf der Stadtmauern und die Stadttore (Abb. 1 – 4, InN, InS und P1 – P5), der Süd-West Abhang der Stadt und der antike Hafen (Abb. 5 – 10), die antiken Wege (Abb. 1 – 4, A – I) sowie das Straßensystem im Süden der Halbinsel (Abb. 1 – 4). Nach der kritischen Auswertung der o. g. Elementsind die Ergebnisse graphisch auf Abb. 4 und wie folgt zusammenzufassen: Der Verlauf der archäologisch als römisch-byzantinische Stadtmauer identifi zierten InN zeigt eindeutig, dass die Erweiterung der römischen Stadtmauer vorrangig das Eingliedern des zum Hafen hin ausgerichteten Südwestabhangs der Stadt zum Ziel hatte. Die Ausdehnung der Stadt vor dieser Erweiterung, also von der Stadtgründung bis mindestens in die Zeit von Ovids Verbannung, ist bis heute ungeklärt; sie wird sich über den südlichen Teil der Halbinsel erstreckt haben. Die Lokalisierung des sog. Baus mit Zugangstreppe am Westrand des Hafens, in unmittelbarer Nähe der Stadtmauer, zeigt, dass der ganze zum Hafen hin orientierte Südabhang der Stadt urbanistisch erschlossen war (Abb. 5). Die bauliche Ausstattung dieses Abhangs erfolgte wohl auf Terrassen, wie der aus vier solcher Terrassen bestehende Mosaikbaukomplex erwarten lässt (Abb. 10). Die technische Beobachtung, dass sowohl der Bau mit Zugangstreppe als auch das Mosaikbauwerk und die Th ermenanlage am Ostrand des Hafens in der Technik des opus caementicium mit Schale in opus mixtum und mit vorgeblendeter Marmorarchitektur errichtet sind, zeigt in erster Linie, dass diese Bauten zeitlich der römischen Zeit zuzuordnen sind. Die Übereinstimmungen in der Bautechnik reichen aber nicht als Argument aus, um alle diese Baukomplexe einer einheitlichen Baumaßnahme zuzuweisen, zumal die Bauwerke bislang keiner Bauforschung unterzogen wurden. Der Bau mit Zugangstreppe ist als ein monumentales, mit einer marmornen scenae frons - Fassade ausgestattetes, öff entliches Bauwerk zu identifi zieren und nicht als Tempel oder Werkstatt für marmorne Architektur. Die Tatsache, dass ein Teil der marmornen Architektur Unfertigkeiten, vor allem im Bereich des Dekors aufweist, ist eher als Indiz für eine Baustelle zu deuten und dürfte, wie Parallen im Mittelmeerraum erwarten lassen, auf Mechanismen des Marmorhandels zurückzuführen sein. Die Bauornamentik und die paläographische Auswertung der Inschriften auf der marmornen Architektur liefern Argumente, um den Bau mit Zugangstreppe am Westrand des Hafens bzw. die Th ermenanlage am Ostrand des Hafens in die 2. Hälfte des 2. Jhs. oder in das frühe 3. Jh. zu datieren, was für die Entwicklung von Tomis bedeutet, dass die urbane Erschließung dieses Stadtgebietes spätestens in der severischen Zeit anzusetzen ist, mithin viel früher als zuvor anhand der Datierung des Mosaikgebäudekomplexes angenommen wurde. Alle drei hier als Beispiel angeführten Gebäude zeigen, dass der Südwestabhang der Stadt in der römischen Zeit Bauten öff entlichen Charakters beherbergte. Die Ausgrabungen im Süden der Halbinsel im Gebiet des Dom-Parkes sowie diejenigen am Osthang der Stadt sind die einzigen, welche Wohngebiete zutage gefördert haben. Verbindet man diese Beobachtungen mit den Ergebnissen der Ausgrabungen, welche Rădulescu im Norden bzw. Westen der Stadt durchgeführt hat, wo kein Wohngebiet nachgewiesen werden konnte bzw. wo überwiegend Reste von zahlreichen für Ziegelproduktion verwendeten Öfen gefunden wurden, kann man vermuten, dass sich die öff entlichen Räume der römischen Stadt an dem Abhang konzentrierten, der zum Hafen hin mit Terrassen ausgestattet war. Die Halbinsel scheint in der römischen Zeit überwiegend Wohn- und Wirtschaftsgebiete beherbergt zu haben. Aus den bisher angeführten Argumenten geht hervor, dass mindestens zwei Bauten öff entlichen Charakters, welche spätestens der severischen Zeit angehören, am West- (Bau mit Zugangstreppe) bzw. am Ostrand (Th ermenanlage) der Hafenanlage liegen. Der Bau mit Zugangstreppe befand sich in unmittelbarer Nähe der Stadtmauer (InN), deren Datierung in das letzte Viertel des 3. Jhs. fast als communis opinio in der rumänischen Fachwelt gilt. Akzeptiert man diese Datierung, so muss man annehmen, dass dieser Hafenbereich außerhalb der Protektion einer Stadtmauer lag. Bedenkt man, dass Tomis seinen Wohlstand den mithilfe des Hafens geführten Handelsaktivitäten verdankt, so erscheint die Lage dieser Anlage außerhalb der Stadt sehr unwahrscheinlich. Verbindet man diese Beobachtung mit den numismatischen und topographischen Argumenten, welche Suceveanu 1969 für eine frühere Datierung der Stadtmaueranlage (InN) zusammentrug, so ist von einer Entstehung dieser Anlage frühestens in spätantoninischer Zeit und spätestens in der severischen Zeit auszugehen. Die Ballung antiker Wege, deutlich an den sie begleitenden Nekropolen erkennbar, im Nordosten (Wege B, C, D), aber vor allem im Westen der Halbinsel (Wege G, H, I) bestätigten zum einen die Lage der wichtigsten Stadttore (P1 – P3), und erlaubt die Rekonstruktion zweier neue Tore (P4, P5) im Westen der römisch-byzantinischen Stadtmauer. Die Lokalisierung des Baus mit Treppenzugang in unmittelbarer Nähe des Stadttores P5 sowie die Erwähnung einer dort vorhandenen Straßenpfl asterung und die Markierung eines Küstenweges (Weg I) auf den alten Plänen machten die Annahme einer antiken Straße am Hafenniveau wahrscheinlich. Der Südteil der Halbinsel ist der einzige Bereich, der ein orthogonales Straßensystem tradiert. Dieser ist bereits auf den Plänen des früheren 19. Jhs. dokumentiert, einer Zeit, in der die Straßen noch die antike Pfl asterung aufwiesen. Verbindet man diese Beobachtung mit den Ergebnissen im Dom-Park, welche Reste hellenistischer bis byzantinischer Wohngebiete aufgezeichnet haben, so kann man vermuten, dass dieses Areal die ältesten Reste der antiken Wohnsiedlung beherbergt. Der heutige Ovidiu-Platz bewahrt seit dem frühen 19. Jh. den Charakter eines öff entlichen Platzes. Das Fehlen jeglicher materiellen Hiterlassenschaften erlaubt es nicht, auf die Funktion dieses Platzes in der vorosmanischen Zeit zu schließen. Die Tatsache, dass sowohl das orthogonale Straßensystem in diesen Platz mündet, als auch, dass die Terrasse A des Mosaikgebäude-Komplexes seine südliche Seite fl ankiert, weisen daraufhin, dass dieser Platz eine relevante Rolle in der urbanen Topographie gespielt haben dürfte. Bezüglich der urbanen Struktur im Norden der Halbinsel gibt es anhand des kartographischen Materials lediglich Hinweise auf zwei Straßenzüge, welche die intraurbanen Verläufe der Wege B bzw. H wiedergeben. Allein der Vincke-Plan markiert den Verlauf der osmanischen Befestigung (InS), welche nach der Einschätzung Spratt eine antike Mauer überlappen würde. Es ist sowohl epigraphisch als auch schriftlich bewiesen, dass Tomis spätestens in der hellenistischen Zeit eine Stadtmauer besessen hat, welche mit der von Ovid erwähnten Mauer übereinstimmen muss und deren Verlauf in der frühen Kaiserzeit auch einen Tumulus eingeschlossen hat. Diese frühe Stadtmauer wird den südlichen Teil der Halbinsel – bis jetzt das einzige Areal, in dem hellenistische Wohnreste identifi ziert wurden – umfasst haben und könnte in ihrem Verlauf durchaus mit demjenigen der osmanischen Befestigung übereinstimmen. Die hellenistische Befestigung wird nach der Errichtung der erweiterten InN ihre Verteidigungsrolle eingebüßt haben, was aber nicht heißen muss, dass sie demoliert wurde, vor allem weil sie weiter als diateichisma genutzt worden sein kann. Ohne Bestätigung, durch systematische Untersuchungen muss die Identifi zierung der InS mit der hellenistischen Stadtmauer vorerst hypothetisch bleiben.
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"Umbenennung „Deutscher Lebensmittelchemikertage”". Lebensmittelchemie 76, n. 4 (agosto 2022): 157. http://dx.doi.org/10.1002/lemi.202270408.

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"Umbenennung in Shieldex". Technische Textilien 64, n. 3 (2021): 70. http://dx.doi.org/10.51202/0323-3243-2021-3-070-1.

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"Umbenennung des IVG". Bautechnik 77, n. 7 (luglio 2000): 508–9. http://dx.doi.org/10.1002/bate.200003860.

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Grunau, Hans Christoph, e Wolfram Koepf. "Pro/Contra Umbenennung der DMV". Mitteilungen der Deutschen Mathematiker-Vereinigung 17, n. 2 (15 gennaio 2009). http://dx.doi.org/10.1515/dmvm-2009-0050.

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"Umbenennung der KFA jetzt beschlossen". Naturwissenschaften 76, n. 12 (dicembre 1989): 587. http://dx.doi.org/10.1007/bf00462875.

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"Aus den Bundesländern". Betrifft Mädchen, n. 2 (13 aprile 2022): 93–94. http://dx.doi.org/10.3262/bem2202093.

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Hätscher, Petra, e Maria Elisabeth Müller. "Fachinformationsdienste für die Wissenschaft – mehr als nur eine Umbenennung der Sondersammelgebiete". Bibliothek Forschung und Praxis 38, n. 3 (19 gennaio 2014). http://dx.doi.org/10.1515/bfp-2014-0063.

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Schaarschmidt, Gunter. "The same name, different things". Namenkundliche Informationen, 1 maggio 2014, 358–75. http://dx.doi.org/10.58938/ni516.

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Abstract (sommario):
Gleicher Name, verschiedene Dinge. – Die vorliegende Arbeit, die etwas verspätet dem Andenken von Prof. Dr. Ernst Eichler gewidmet ist, beschreibt die zwei gegensätzlichen Tendenzen in der Namengebung, einerseits in der identischen Namengebung in den ursprünglichen sorbisch/polabisch/pomoranischen Gebieten Deutschlands, andererseits in der heutigen Umbenennung hauptsächlich britischer Ortsnamen in die ursprünglichen Namen der Erstnationen in Kanada zur Zeit der europäischen Landnahme. Unsere Untersuchung stützt sich vorwiegend auf die Namen im sorbischdeutschen Interferenzgebiet Deutschlands sowie auf die Namen in der Provinz British Columbia in Kanada. Diese Umbenennungstendenz hat damit gleichzeitig auch eine Angleichung der onomastischen Wissenschaftsmethodologie in Kanada an die Methodologie speziell der deutschen Namenforschung in Leipzig zur Folge.
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Stumpf, Gerrit Hellmuth. "Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße". JURA – Juristische Ausbildung 34, n. 7 (gennaio 2012). http://dx.doi.org/10.1515/jura-2012-0084.

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Schwarz, Stephan. "Die Schweiz von 1803 bis 1848: Zeit für eine Umbenennung der Epoche(n)?" Schweizerische Zeitschrift für Geschichte, 2023. http://dx.doi.org/10.24894/2296-6013.00118.

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Köcher, Markus. "Kann eine Vereinigung mathematisch sein? Die Diskussion zur Umbenennung der DMV aus sprachwissenschaftlicher Sicht". Mitteilungen der Deutschen Mathematiker-Vereinigung 18, n. 1 (15 gennaio 2010). http://dx.doi.org/10.1515/dmvm-2010-0007.

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Lüdeke, Reinar, e Martin Werding. "Die Reform des Dualen Familienlasten- bzw. Familienleistungsausgleichs 1996 / Family Allowances on Equity vs. Efficiency Grounds." Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik 215, n. 4 (1 gennaio 1996). http://dx.doi.org/10.1515/jbnst-1996-0404.

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Abstract (sommario):
ZusammenfassungVor dem Hintergrund eines Katalogs von Zielsetzungen, die mit familienpolitischen Maßnahmen innerhalb des Wertesystems und Ordnungsrahmens einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung generell verfolgt werden können, analysiert der Beitrag die Wirkungen der Anfang 1996 vollzogenen Reform des „Dualen Systems“ - bestehend aus einkommensteuerlichen Kinderfreibeträgen und Kindergeld - in der Bundesrepublik.Den einschlägigen Verfassungsgerichtsentscheidungen folgend werden dabei Steuerminderungen, die zur Herstellung einer horizontal gerechten Einkommensbesteuerung zwingend erforderlich sind („Familienüberlastungsausgleich“), von sonstigen Nettoeinkommenssteigerungen unterschieden, die das Duale System nach altem vs. neuem Recht mit sich bringt. Es wird verdeutlicht, daß diese zusätzlichen familienpolitischen Leistungen bzw. „Rest-Kindergelder“ ihrer Form nach eher zur bedarfsorientierten Einkommensumverteilung („Familienlastenausgleich“) als zur Abgeltung etwaiger externer Erträge von Familien (im Sinne eines „Familienleistungsausgleichs“) dienen können. Insgesamt erscheinen die Unterschiede zwischen altem und neuem Recht in dieser Hinsicht nicht als so gravierend, daß sie die im politischen Raum vollzogene Umbenennung des Dualen Systems rechtfertigen könnten.
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Lemke, Johannes R., Gerhard Kluger e Günter Krämer. "Hans Berger and 100 years electroencephalogram". Clinical Epileptology, 24 febbraio 2024. http://dx.doi.org/10.1007/s10309-024-00664-x.

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Abstract (sommario):
ZusammenfassungHans Berger (1873–1941) verbrachte ab dem Studium der Medizin seine gesamte berufliche Laufbahn an der Nervenklinik der Universität Jena. Dort entwickelte er über viele Jahre eigenständig und nahezu für sich allein eine Vorrichtung zum Ableiten der physiologischen Hirnaktivität des Menschen, die er „Elektrenkephalogramm“ taufte. Er selbst datierte den Tag der ersten erfolgreichen und verlässlichen Ableitung auf den 06.07.1924. Berger mied die Öffentlichkeit und pflegte nur zu wenigen Vertrauten einen engen Kontakt. Hierzu gehörte u. a. sein Oberarzt Rudolf Lemke, der ihn während der gesamten 1930er-Jahre beruflich begleitete und ihm Jahre später als Klinikdirektor folgte. Rudolf Lemke erwirkte die Umbenennung der Klinik in „Hans-Berger-Klinik“ und verewigte seinen Mentor auch in Form von Portraits sowie einer Totenmaske, die er direkt nach Bergers tragischem Tod von ihm anfertigte. Aufgrund Bergers Tätigkeit am Erbgesundheitsobergericht wurde der Klinikname 2022 wieder abgelegt. Bergers Erfindung, das Elektroenzephalogramm (EEG) des Menschen, bleibt hingegen auch 100 Jahre nach seiner Entwicklung ein Meilenstein der neurologischen und epileptologischen Diagnostik.
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Busch, Ronja, Justus Schmidt-Ott e Lisa Schopp. "Sollten wir „den Palandt“ umbenennen?" Berliner Anwaltsblatt, n. 6 (19 maggio 2021). http://dx.doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.06.30.

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Pedersen, Lars Schreiber. "”Damit die Dänen sehen, dass wir uns darum kümmern“. Ahnenerbes forbindelser til Danmark 1935-1945". Fund og Forskning i Det Kongelige Biblioteks Samlinger 47 (19 maggio 2014). http://dx.doi.org/10.7146/fof.v47i0.41212.

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Abstract (sommario):
Am 1. Juli 1935 gründeten Reichsführer-SS Heinrich Himmler, Reichsbauernführer Richard Walther Darré und der deutsch-niederländische Germanist und Pseudowissenschaftler Herman Wirth eine neue gelehrte Gesellschaft Studiengesellschaft für Geistesurgeschichte “Deutsches Ahnenerbe” in Berlin. Die Hauptaufgabe der neu gegründeten Gesellschaft bestand darin, Wirths “deutsch-völkische” Studien zu fördern. Wirth wurde der erste Vorsitzende der Gesellschaft, er wurde aber bald von Himmler, der die Kontrolle über die Gesellschaft übernehmen und sie der SS als Forschungseinrichtung zuordnen wollte, ins Abseits gedrängt. Den in wissenschaftlichen Kreisen missliebigen Herman Wirth ließ Himmler 1937 durch den Hochschulprofessor Walther Wüst als Präsident der Studiengesellschaft ersetzen, die bei derselben Gelegenheit in Forschungs- und Lehrgemeinschaft “Das Ahnenerbe” umbenannt wurde. Im Zuge der Umbenennung erhielt die Stiftung am 11. März 1937 eine neue Stiftungsurkunde, gemäß der – ganz im Geiste Himmlers – u.a. verlautbart wurde, dass als Auftrag von Ahnenerbe nunmehr die Erforschung der nordischen Variante der Indogermanen in geografischer, kultureller und historischer Hinsicht sowie die Vermittlung der Ergebnisse dieser Forschung an das deutsche Volk in lebhafter und leichtverständlicher Form galten. Bei dieser Arbeit griff Ahnenerbe auf viele Disziplinen der damaligen Wissenschaft zurück: vorgeschichtliche Archäologie, Geschichte, Volkskunde, Rassenlehre, Medizin, Rechtslehre und Sippenkunde. Ergänzend zur Gruppe der “Geisteswissenschaften” kam es bereits seit 1936 zum Aufbau einiger naturwissenschaftlicher Fachgruppen. In der Jahren unmittelbar nach der Gründung unterhielt Ahnenerbe nur versprengt Beziehungen nach Dänemark. Herman Wirth unternahm 1935 und 1936 Expeditionen nach Skandinavien, bei denen er auch Dänemark bereiste, um das Kopenhagener Nationalmuseum zu besuchen. Das nordische broncezeitliche Instrument, die Lure, war auch für Ahnenerbe von Interesse. Ab 1937 unternahm Ahnenerbe Abgussversuche, um genaue Kopien der nordischen Luren anzufertigen. Die Versuche waren nicht von Erfolg gekrönt und wurden beim Kriegsausbruch im Herbst 1939 endgültig aufgegeben. Angeregt durch die dänische nationalsozialistische Partei DNSAP wurde das Interesse von Ahnenerbe für die Luren 1940 erneut geweckt. Die abschließende Arbeit mit der Herstellung genauer Lurenkopien wurde kriegsbedingt auf die Zeit nach dem erwarteteten deutschen Endsieg aufgeschoben. Mit der durch die dänische Regierung befohlenen Niederlegung der Waffen bei der Besetzung Dänemarks durch deutsche Truppen am 9. April 1940 war die Weiterführung der Anerkennung Dänemarks als souveräner Staat durch Deutschland verbunden. Für die Beziehungen zur dänischen Regierung waren deutscherseits das Berliner Auswärtige Amt und die deutsche Gesandtschaft zu Kopenhagen zuständig. Dänemark fiel als einziges der besetzten Länder in den Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts, weshalb es seit Beginn der Besetzung als fester Bestandteil der Politik des Auswärtigen Amts galt, die Einflussnahme durch andere politische Organe im Rahmen der nationalsozialistischen Polykratie in Dänemark zu verhindern. Gegen die versprengten Versuche seitens von Ahnenerbe zur Beeinflussung der deutschen Kultur- und Wissenschaftspolitik in Dänemark und den anderen, durch deutsche Truppen besetzten “germanischen” Randstaaten, Norwegen, den Niederlanden und Belgien, während der ersten Kriegsjahre gingen noch mächtigere Gegner erfolgreich vor. Erst mit der Ernennung des SS-Gruppenführers Werner Best zum deutschen Reichsbevollmächtigten für Dänemark im November 1942 bekamen die SS und Ahnenerbe Einflussmöglichkeiten in Dänemark. Die geringe Akzeptanz der deutschen Kulturpropaganda bei der dänischen Bevölkerung sowie die allmählich zunehmende Zerrüttung der politischen Beziehungen – insbesondere nach dem am 29. August 1943 erfolgten Rücktritt der dänischen Regierung – hatten jedoch zur Folge, dass Ahnenerbe niemals in Dänemark Fuß fassen konnte. Die einzigen nennenswerten Erfolge von Ahnenerbe beziehen sich auf einen bescheidenen, aber vom Propagandawert her rundum gelungenen Beitrag zu einer im April 1941 in Kopenhagen stattgefundenen deutschen Ausstellung sowie den Einsatz des Kieler Archäologen Karl Kersten zwecks Verhinderung der Zerstörung dänischer (”germanischer”) Altertumsdenkmäler durch die deutsche Wehrmacht.
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