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Articoli di riviste sul tema "Recht auf Entwicklung"

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1

Oster, Jan. "Privatrechtliche Schadensersatzansprüche zur Durchsetzung des Unionsrechts am Beispiel der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU". Europarecht 54, n. 6 (2019): 578–601. http://dx.doi.org/10.5771/0531-2485-2019-6-578.

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Abstract (sommario):
Inwiefern dienen Schadensersatzansprüche der Durchsetzung des EU-Rechts selbst? Der Beitrag stellt die These auf, dass subjektiven Rechten im Unionsrecht nicht nur eine intrinsische, sondern auch eine instrumentale Funktion zukommt. EU-Recht ist kodifizierte policy und dient insbesondere der Verwirklichung des Binnenmarktes. Folglich ist das Konzept subjektiver Rechte als Instrument zur Umsetzung politischer Zielsetzungen im EU-Recht stärker vertreten als im deutschen Recht. Der Beitrag analysiert diese Entwicklung theoretisch und dogmatisch am Beispiel der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU und vor dem Hintergrund des vom Neofunktionalismus vorhergesagten „Ausstrahlens“ (spillover effect) europäischer Integration.
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2

von Schorlemer, Sabine. "Das Recht auf Entwicklung". Vereinte Nationen 56, n. 5 (2008): 212–18. http://dx.doi.org/10.5771/0042-384x-2008-5-212.

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3

Barthel, Armin. "Entwicklung und Menschenrechte: Das Recht auf Entwicklung als Menschenrecht". Verfassung in Recht und Übersee 21, n. 4 (1988): 512–14. http://dx.doi.org/10.5771/0506-7286-1988-4-512.

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4

Spitra, Sebastian. "Jüdische Beiträge zur Entwicklung des humanitären Völkerrechts". Rechtswissenschaft 12, n. 4 (2021): 513–19. http://dx.doi.org/10.5771/1868-8098-2021-4-513.

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Abstract (sommario):
Man findet selten Sammelbände von Tagungen, die ein abgerundetes Ganzes darstellen. Nur allzu oft wirken einzelne Beiträge darin wie verloren und der Bezug zum Thema erschließt sich nicht ohne Weiteres. Annette Weinke und Leora Bilsky ist jedoch ein kompakter und interessanter Debattenbeitrag gelungen. In ihrem Buch wird auf Grundlage eigener aktueller Forschungen der AutorInnen und kritischer Würdigung der zunehmenden Sekundärliteratur das Thema jüdisch-europäischer Émigré Juristen und Juristinnen im 20. Jahrhundert aufgegriffen. Das Buch reiht sich dabei in eine größere und laufende Diskussion ein, welche den Einfluss persönlicher konfessioneller oder kultureller Prägungen auf das Recht und seine wissenschaftliche Bearbeitung ausmisst. Dies erfüllt, wie James Loeffler in seinem Beitrag nebenbei erwähnt, auch die Aufgabe, Ansätze der biographischen Forschungen für die Rechtsgeschichte zu popularisieren.
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5

Surall, Frank. "Das Recht des Kindes auf Bildung". Evangelische Theologie 67, n. 3 (1 maggio 2007): 201–15. http://dx.doi.org/10.14315/evth-2007-0306.

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Abstract (sommario):
Abstract Die in Menschenwürde bzw. Gottebenbildlichkeit begründete Gleichheit von Erwachsenen und Kindern impliziert eine Ausdifferenzierung besonderer Kinderrechte, wie sie die UN-Kinderrechtskonvention vorgenommen hat. Zwischen dem noch nötigen besonderen Schutz und der schon möglichen Beteiligung als tendenziell antagonistischen Prinzipien vermittelt die Förderung als weitere kinderrechtliche Basisnorm. Letztere beinhaltet Anregung und Begleitung einer Entwicklung, die auf eine gleichberechtigte Beteiligung abzielt und dem Kind bis dahin eine begrenzte Eigenverantwortung ermöglicht. Von diesen normativen Voraussetzungen her ist das grundlegende Kinderrecht auf Entwicklung und Erziehung, das auch die deutsche Gesetzgebung kennt, vornehmlich als Recht auf Bildung zu bestimmen. Für die humanistische Bildungstheorie und deren theologische Rezeption im Anschluss an Schleiermacher steht selbstbestimmte Bildung in einem Gegensatz zu bloßer Brauchbarkeit für Staat, Gesellschaft oder Wirtschaft. Daraus resultiert ein kritischer Impuls gegenüber einem verengten Bildungsverständnis, das die gegenwärtige Debatte oftmals dominiert.
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Balzer, Heike. "Uplegger erzielt Rekordumsatz". Lebensmittel Zeitung 73, n. 25 (2021): 46. http://dx.doi.org/10.51202/0947-7527-2021-25-046-2.

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Klesse, Raimund, Martin Teising, Ute Lewitzka, Peter Bäurle, Luc Ciompi, Georg Fiedler, Isabella Justiniano et al. "Assistierter Suizid und Autonomie – ein Widerspruch?" Erinnerung im Widerspruch – Psychologie, Repression und Aufarbeitung (in) der DDR 45, n. 3 (settembre 2022): 97–126. http://dx.doi.org/10.30820/0171-3434-2022-3-asps169.

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Abstract (sommario):
In verschiedenen Ländern wird ein »Recht auf assistierten Suizid« angenommen und rechtlich garantiert. Dies wird begründet mit der Annahme, Wünsche nach assistiertem Suizid seien wohlüberlegte, autonome und selbstbestimmte Entscheidungen. Der vorliegende Artikel stellt das vorherrschende Autonomieverständnis anhand grundlegender Erkenntnisse der Anthropologie, Kulturanthropologie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Entwicklungspsychologie, Psychiatrie und Psychotherapie infrage. Das Konstrukt der Freiverantwortlichkeit beim assistierten Suizid entspricht nicht der tatsächlichen Entwicklung suizidaler Krisen mit ihren nachvollziehbaren bewussten und unbewussten Motiven. Auch Entscheidungen zum assistierten Suizid erfolgen im zwischenmenschlichen Bezug. Anhand von Beispielen werden Psychodynamik und Therapiemöglichkeiten suizidaler Entwicklungen sowie Aspekte der Suizidprävention dargestellt. Der suizidfördernde Einfluss der Suizidassistenz wird beschrieben. Folgerungen für die Suizidprävention auf individueller Ebene und notwendige Voraussetzungen für die Entwicklung eines antisuizidalen gesellschaftlichen Klimas werden formuliert.
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8

Mello, Gustavo Marchi de Souza. "Smart legal Contracts: Einsatzmöglichkeiten im recht und rechtliche Rahmenbedingungen". Revista da Faculdade de Direito, Universidade de São Paulo 115 (30 dicembre 2020): 751–75. http://dx.doi.org/10.11606/issn.2318-8235.v115p751-775.

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Abstract (sommario):
Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die neue Kategorie des smart contracts, d.h. automatische Softwareprogramme, die auf Blockchain-Plattform aufgebaut sind, aus rechtlicher Sicht zu untersuchen. Genauer gesagt wird untersucht, wie sie sich potenziell auf das Vertragsrechtsuniversum auswirken können, indem sie als Antwort des Rechts auf die Herausforderungen einer Gesellschaft in ständiger Entwicklung dienen. Insgesamt widmet sich die vorliegende Arbeit der Frage, ob diese Verträge tatsächlich ein innovatives Rechtsinstrument darstellen oder nicht – eine aufkeimende Frage, die noch einer Antwort bedarf. Die eigentlich rechtliche Seite der technisch sogenannten smart contracts, die in diesem Zusammenhang von Synergien zwischen Recht und Technik als smart legal contracts zu bezeichnet sind, soll geklärt werden. Auf diese Weise werden sowohl (i) seine rechtlichen Rahmenbedingungen, als auch (ii) seine Einsatzmöglichkeiten im deutschen Recht, insbesondere was das Vertragsrecht betrifft, analysiert. Diese Untersuchung ist vor allem aufgrund des innovativen Potentials dieser obengenannten „Verträge“ in der Dynamik des Segments gerechtfertigt – unter den möglichen Innovationen kann man die Vereinfachung und Automatisierung von Vorgängen kraft des in den smart contracts innewohnenden Selbstausführungsmechanismus erwähnen.
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Battis, Ulrich. "Stand und Weiterentwicklung des deutschen Öffentlichen Dienstes". dms – der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management 2, n. 1 (10 maggio 2009): 93–107. http://dx.doi.org/10.3224/dms.v2i1.06.

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Abstract (sommario):
Ausgehend von den bereits 1979 in Wageners Realanalyse aufgestellten Thesen analysiert dieser Beitrag die Entwicklung des deutschen öffentlichen Dienstes. So gilt es Wageners Forderungen nach Entfeinerung der Verwaltungsregelungen, Aufgabenbündelung bei Hauptverwaltungseinheiten sowie nach juristisch vorgebildeten Verwaltungsfachleuten auf ihre Umsetzung zu überprüfen. Zentrale Pfeiler der Untersuchung bilden aber auch der von Wagener noch nicht vorhergesehene „Megatrend“ der Privatisierung sowie die schwerwiegenden Auswirkungen von Europäisierung, Managerialisierung und demographischer Entwicklung. Bedeutenden Einfluss nahmen aber auch äußere Bedingungen wie Migration und die symbiotische Konnexion zur Politik sowie jüngst die Föderalismusreform I. Nach einem Perspektivenwechsel wendet sich der Autor den zukünftigen Entwicklungen des öffentlichen Dienstes zu, insbesondere den Änderungen durch DNeuG und BeamtStG, der Förderung von Mobilität und Leistungsbesoldung, dem Recht auf Fortbildungsmaßnahmen sowie dem Wettbewerb um Nachwuchskräfte. Ausblickend werden alternative Verwaltungsmodelle innerhalb der EU aufgezeigt, deren besondere Bedeutung für die künftige Entwicklung des deutschen öffentlichen Dienstes angesichts der fortschreitenden Abhängigkeit der deutschen öffentlichen Verwaltung und ihres Personals von der Politik und der Verwaltung der EU als wegweisend gelten muss.
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Bennigsen, Sabine. "Das "Recht auf Entwicklung" in der internationalen Diskussion". Verfassung in Recht und Übersee 22, n. 4 (1989): 519–22. http://dx.doi.org/10.5771/0506-7286-1989-4-519.

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Rigaux, Francois. "Reflexionen über eine neue Weltordnung". PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 21, n. 84 (1 ottobre 1991): 384–99. http://dx.doi.org/10.32387/prokla.v21i84.1134.

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Abstract (sommario):
Die »neue Weltordnung«, von der Präsident Bush redet, hat eine lange Vorgeschichte. Es werden die Prinzipien der neuzeitlichen Ordnungsentwürfe (seit dem späten 15. Jahrhundert) und deren rechtliche Kodifizierungsversuche diskutiert. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Zwischenkriegsordnung des Völkerbundes und der Ordnung nach dem zweiten Weltkrieg. In der jüngeren Debatte ergibt sich das Problem der Etablierung nicht nur eines Rechts auf Entwicklung, sondern auch eines Entwicklungsrechts, eines Rechts also, das nicht einen Zustand normiert, sondern Veränderungen regulieren müßte. Dabei kommt als Desiderat und größte Schwierigkeit hinzu, daß Subjekte des internationalen Rechts nicht mehr nur die Staaten, sondern die Völker sein müßten. Das so bezeichnete Recht der Völker befindet sich bestenfalls im »Stadium frommer Wünsche «.
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Harbarth, Stephan. "Die Aktiengesellschaft im Wandel der Zeit zwischen Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohl". Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 51, n. 4-5 (1 ottobre 2022): 533–56. http://dx.doi.org/10.1515/zgr-2022-0022.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung Die historische Entwicklung der Aktiengesellschaft als Rechtsform ist geprägt durch eine charakteristische Dichotomie von Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohl. Der hierin begründete Konflikt tritt insbesondere in Zeiten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels hervor und stellt die Rechtswissenschaft und -praxis immer wieder vor substantielle Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund geht der folgende Beitrag – in Anbetracht der klimaschutz- und globalisierungsinduzierten Umwälzungen der Gegenwart – der Frage nach der Verfolgung von Gemeinwohlbelangen durch Aktiengesellschaften im geltenden Recht nach und wirft einen Blick auf etwaige künftige Entwicklungen.
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Bach, Albrecht. "Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Kartellschadensersatzrecht". Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 20, n. 1 (4 marzo 2022): 26–45. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2022-0105.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung Der Kartellsenat des BGH hat dem Recht des Kartellschadensersatzes mit seiner Rechtsprechung seit Grauzementkartell II in kurzer Zeit Konturen verschafft. Der Beitrag analysiert diese Entwicklung anhand von fünf Thesen in fünf ausgewählten Themenfeldern. Dabei steht eine kritische Würdigung im Vordergrund. Insgesamt zeigt sich ein lösungsorientiertes, teilweise recht pragmatisches Vorgehen. Im Vordergrund stehen Lösungsansätze des deutschen Schadensersatzrechts, um deren unionsrechtlicher Absicherung der Kartellsenat ebenso bemüht ist wie um die Berücksichtigung ökonomischer Voraussetzungen. Kartellschadensersatz wird dabei nicht auf eine Kompensationsfunktion reduziert, ihm kommt vielmehr eine wichtige Präventivfunktion zu.
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Woehrling, Jean-Marie. "État, droit et missions publiques en France et en Allemagne. Évolution historique, particularités nationales et perspectives européennes". Revue d’Allemagne et des pays de langue allemande 40, n. 4 (2008): 617–30. http://dx.doi.org/10.3406/reval.2008.6036.

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Abstract (sommario):
Von einem Vergleich zwischen der historischen Entwicklung des Staates jeweils in Frankreich und Deutschland ausgehend, versucht die Studie zu zeigen, wie sich in jeden der beiden Länder das Verständnis des Staates auf die Rolle des Rechts ausgewirkt hat und wie dieses Verständnis in Deutschland die Bedeutung der subjektiven Rechte verursacht hat, während in Frankreich das objektive Recht die wichtigere Rolle eingenommen hat. Diese Überlegungen weiter führend, befragt sich der Verfasser wie diese beiden nationalen Systeme vom Trend der europäischen Integration beeinflusst worden sind. Er kommt zum Schluss, dass das französische Staat- und Rechtsystem größere Umwälzungen erfahren hat als das deutsche, das einen stärkeren Widerstand den europäischen Einflüssen entgegen gebracht hat. Zur Frage der jeweiligen Beiträge dieser beiden Systeme zur europäischen Vereinigung, wird für Frankreich den Sinn für ein politisches Projekt im Dienste einer eigensinnigen Konstruktion hervorgehoben ; Deutschland bringt dagegen die Tradition des Föderalismus und des Rechtstaates.
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Goppel, Konrad. "Raumordnung und Recht". Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 49, n. 2,3 (1 gennaio 1991): 113–18. http://dx.doi.org/10.14512/rur.1807.

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Abstract (sommario):
Die Raumordnung zeigt naheliegende Affinitäten zu einer Reihe von Fachbereichen. Vom fachlichen Selbstverständnis und Instrumentarium aus gesehen zum Städtebau, von der historischen Aufgabenstellung her betrachtet zur Wirtschaft, nach moderner gesellschaftlicher Gewichtung zur Ökologie und unter ästhetischen Aspekten zur Harmonie- und Gestaltungsidee des Landschaftsgartens im 18. Jahrhundert. Eine umstrittene Beziehung der Raumordnung ist die zum Recht. Das Schlagwort der "Verrechtlichung" der Raumordnung ist nicht zu akzeptieren. Die Verbindung der Raumordnung als staatliche Aufgabenstellung mit dem Recht ist notwendig und keineswegs außergewöhnlich. Dies gilt besonders für eine Aufgabenstellung, die gezwungen ist, als neutraler Mittler staatliche Fachbelange gegeneinander abzuwägen und damit im Einzelfall auch bei der Abwägung unterliegen zu lassen.Die Verbindung mit dem Recht ist freilich nicht problemlos, soweit sich die Raumordnung zur Durchsetzung ihrer generellen Festlegungen in Form der Ziele verbindlicher Normen bedient. Naturgemäß muß einer von Unwägbarkeiten der Zukunft abhängigen und damit flexiblen Planung die Einbindung in notwendigerweise starre, auf verläßlichen Bestand ausgerichtete Rechtsnormen widerstreben. Der systembedingte Konflikt ist über den Zwang zur ständigen Überprüfung und Fortschreibung zu mildern, aber nicht völlig aufzulösen.Die notwendige Verbindung von Raumordnung und Recht wird durch die These überhöht, daß die Ordnung des Raumes sogar als Wurzel des Rechts schlechthin betrachtet werden kann. Dies gilt sowohl für die historische Entwicklung des Rechts aus der Ordnung und Gliederung des Raumes als auch für die sprachgeschichtliche Ableitung des griechischen Nomos (Gesetz) von nemein, das nicht nur "Weiden", sondern auch das "Gerechte Verteilen" von Weideland, also von Raum und Fläche bedeutet.
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Goppel, Konrad. "Raumordnung und Recht". Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 49, n. 2,3 (31 marzo 1991): 113–18. http://dx.doi.org/10.14512/rur.2051.

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Abstract (sommario):
Die Raumordnung zeigt naheliegende Affinitäten zu einer Reihe von Fachbereichen. Vom fachlichen Selbstverständnis und Instrumentarium aus gesehen zum Städtebau, von der historischen Aufgabenstellung her betrachtet zur Wirtschaft, nach moderner gesellschaftlicher Gewichtung zur Ökologie und unter ästhetischen Aspekten zur Harmonie- und Gestaltungsidee des Landschaftsgartens im 18. Jahrhundert. Eine umstrittene Beziehung der Raumordnung ist die zum Recht. Das Schlagwort der "Verrechtlichung" der Raumordnung ist nicht zu akzeptieren. Die Verbindung der Raumordnung als staatliche Aufgabenstellung mit dem Recht ist notwendig und keineswegs außergewöhnlich. Dies gilt besonders für eine Aufgabenstellung, die gezwungen ist, als neutraler Mittler staatliche Fachbelange gegeneinander abzuwägen und damit im Einzelfall auch bei der Abwägung unterliegen zu lassen.Die Verbindung mit dem Recht ist freilich nicht problemlos, soweit sich die Raumordnung zur Durchsetzung ihrer generellen Festlegungen in Form der Ziele verbindlicher Normen bedient. Naturgemäß muß einer von Unwägbarkeiten der Zukunft abhängigen und damit flexiblen Planung die Einbindung in notwendigerweise starre, auf verläßlichen Bestand ausgerichtete Rechtsnormen widerstreben. Der systembedingte Konflikt ist über den Zwang zur ständigen Überprüfung und Fortschreibung zu mildern, aber nicht völlig aufzulösen.Die notwendige Verbindung von Raumordnung und Recht wird durch die These überhöht, daß die Ordnung des Raumes sogar als Wurzel des Rechts schlechthin betrachtet werden kann. Dies gilt sowohl für die historische Entwicklung des Rechts aus der Ordnung und Gliederung des Raumes als auch für die sprachgeschichtliche Ableitung des griechischen Nomos (Gesetz) von nemein, das nicht nur "Weiden", sondern auch das "Gerechte Verteilen" von Weideland, also von Raum und Fläche bedeutet.
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Pracher, Janine, e Thomas Schwarze. "Recovery-orientierte Pflegekompetenzen in der stationären Psychiatrie". Psychiatrische Pflege 3, n. 3 (1 giugno 2018): 17–20. http://dx.doi.org/10.1024/2297-6965/a000166.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung. Recovery-orientierte Kompetenzen zielen auf die Förderung von Selbstwert und Selbstakzeptanz sowie auf die Entwicklung einer positiven Identität. Sie orientieren sich an der Würde und dem Recht nach Selbstbestimmung der Patienten und müssen auf das Selbstmanagement und die gesellschaftliche Funktionsfähigkeit gesundheitskompetenter Menschen ausgerichtet werden. In diesem Artikel werden recovery-orientierte Pflegekompetenzen vorgestellt, die geeignet sind, in der Aus- und Weiterbildung vermehrt gefördert zu werden.
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Kaltenborn, Markus. "Das Recht auf Entwicklung und die US-amerikanische Außenpolitik". Verfassung in Recht und Übersee 44, n. 3 (2011): 294–315. http://dx.doi.org/10.5771/0506-7286-2011-3-294.

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Baier, Dirk, e Sören Kliem. "Jugendliche als Opfer und Täter von Gewalt". Public Health Forum 27, n. 1 (26 marzo 2019): 15–17. http://dx.doi.org/10.1515/pubhef-2018-0125.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung Im Beitrag werden Befunde zur Verbreitung und Entwicklung der Jugendgewalt vorgestellt. Hierbei wird auf die Polizeiliche Kriminalstatistik ebenso wie auf Befragungsstudien Bezug genommen. Gewalt, insbesondere leichtere Gewalt, ist im Jugendalter recht verbreitet. Seit 2008 hat es einen Rückgang gegeben; dieser Trend kehrt sich allerdings in jüngster Zeit um. Zusätzlich zeigen die Daten, dass es einen Zusammenhang zwischen Gewaltopfererfahrungen und schlechterer psychischer Gesundheit gibt.
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Kern. "Wertewandel und Medizin. Gibt es ethische Argumente, die den assistierten Freitod bis zum «Töten auf Verlangen» legalisieren?" Praxis 96, n. 8 (1 febbraio 2007): 287–95. http://dx.doi.org/10.1024/1661-8157.96.8.287.

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Abstract (sommario):
Im Text werden zunächst allgemeine Beispiele des Wertewandels in den westlichen Gesellschaften genannt. Auch die Medizin unterliegt diesem Wertewandel.Am Beispiel der Euthanasie wird dieses Thema diskutiert. Im Laufe der abendländischen Geschichte änderte sich die Einstellung zur Euthanasie grundlegend. Ergebnis dieser Entwicklung: «Töten auf Verlangen» ist durch Gesetz und ärztliche Standesethik verboten. Eine neue philosophische Ethiktheorie ermöglicht es uns dagegen, sogar «Töten auf Verlangen» zu begründen. Der Autor stimmt dieser Begründung zu. In seltenen und wohl definierten Situationen ist «Töten auf Verlangen» durch das Recht auf Selbstbestimmung gedeckt.
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W. Otto, Dietrich. "Globalisierung des Rechts: Regulierungsregime Luftrecht". Zeitschrift für Weltgeschichte 19, n. 2 (1 gennaio 2018): 243–85. http://dx.doi.org/10.3726/zwg0220182.

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Abstract (sommario):
Abstract Kann man sich einen Ort auf dem Globus vorstellen, an dem weder Recht oder Rechtsordnungen – wertfrei verstanden – existieren? Die Frage nach der Globalisierung des Rechts sowie von Rechtsdenken ist dabei kein neues Phänomen,1 wobei zur Analyse seines Entwicklungsprozesses die Rechtsgeschichte heranzuziehen ist. Den Begriff ,,Globalisierung“ findet man hier sehr spät in der Diskussion darüber, ob es in der Rechtsgeschichte einen Entwicklungsprozess zu einem einheitlichen globalen Verständnis des Rechts gegeben hat. Zunächst erscheint lediglich das Konzept der ,,europäischen“ Rechtsgeschichte, welche nach Ende des Zweiten Weltkrieges aus eurozentrischer Sicht entwickelt wurde. 2 Jüngere Diskussionen verlangen eine neue, globale Betrachtungsweise, welche durch die Entwicklung einer methodologisch reflektierten transnationalen Rechtsgeschichte offen zu sein hat für eine globale Sicht, welche Europa immer noch eine wichtige regionale, aber nicht alles überragende Rolle einräumt.3 Der Vorschlag, die Forschung in der Rechtsgeschichte auf transnationale, letztendlich globale Rechtsräume zu richten,4 erlaubt die Offenheit für auch andere Konzepte.
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Henry, Hagen. "Tendenzen im Genossenschaftsrecht - weltweit". Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen 73, n. 3 (1 settembre 2023): 185–214. http://dx.doi.org/10.1515/zfgg-2023-0015.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung Der Beitrag konzentriert sich auf die Tendenz, die anerkannten Genossenschaftsprinzipien in Recht umzusetzen und fragt, ob es eine diesbezügliche Rechtspflicht gibt. Er bejaht dies aus dem Völkerrecht. Aus organisationsrechtlichen Gründen und um die Genossenschaften zur Verwirklichung des Völkerrechtskonzepts der nachhaltigen Entwicklung zu befähigen, bündelt der Beitrag die Genossenschaftsprinzipien zum Prinzip der demokratischen Mitgliederteilnahme, -teilhabe und -kontrolle. Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Metaprinzips in Recht ergeben sich insbesondere daraus, dass sich Genossenschaften zu komplexen Gebilden fortentwickeln und sich durch fortschreitende Integration in Wertschöpfungsketten und Netzwerke „deorganisieren". Der Beitrag endet mit der Frage, ob sich das Genossenschaftsrecht nur als Organisationsrecht denken lässt oder daneben auch als Recht, das die Genossenschaftsidee lediglich institutionalisiert.
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Fleischer, Holger, e Sofie Cools. "Internationale Trajektorien und Trends im Recht der Personengesellschaften". Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 48, n. 3 (5 giugno 2019): 463–506. http://dx.doi.org/10.1515/zgr-2019-0015.

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Abstract (sommario):
Das Recht der Personengesellschaften ist in Bewegung. National und international schicken sich Reformgesetzgeber an, den überkommenen Regelbestand zu modernisieren und auf den neuesten Stand zu bringen. Der vorliegende Beitrag unternimmt es, die Trajektorien der verschiedenen Personengesellschaftsformen von ihren Ursprüngen bis in die jüngste Gegenwart nachzuzeichnen. Er unterrichtet zunächst in historisch-vergleichender Perspektive über die Entwicklung von societas, commenda und compagnia sowie ihren modernen Ausformungen im In- und Ausland. Sodann widmet er sich der Welle jüngerer und jüngster Reformgesetze und -entwürfe sowie ihren jeweiligen Motiven und Zielsetzungen. Auf breiter rechtsvergleichender Grundlage arbeitet er schließlich die wesentlichen Trends und Neuerungen im modernen Personengesellschaftsrecht heraus.
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Poßner, Ronny. "Diskriminierungskritische Pflegeschule (DisKriPs)". PADUA 14, n. 5 (novembre 2019): 307–12. http://dx.doi.org/10.1024/1861-6186/a000520.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung. Der Beitrag legt Diskriminierungsrisiken und Tendenzen der Entsolidarisierung in der Gesellschaft sowie in der Pflege (-ausbildung) dar und skizziert die notwendige Entwicklung zu einer Diskriminierungskritischen Pflegeschule. Orientierung für eine solche Schulentwicklung bietet die „Kultur der Anerkennung“, die durch die Grundsätze Antidiskriminierung, Menschenrechtsbildung und Recht auf Teilhabe ergänzt wird. Abschließend werden Handlungsfelder eines Antidiskriminierungskonzeptes dargestellt.
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Günther, Johanna C. "Wenn Brüssel auf Straßburg schaut – Der Einfluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf die europäische Asylpolitik". Zeitschrift für Flüchtlingsforschung 7, n. 1 (2023): 49–85. http://dx.doi.org/10.5771/2509-9485-2023-1-49.

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Abstract (sommario):
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nimmt unter bestimmten Umständen Einfluss auf Prozesse der Formulierung und Entwicklung europäischer Asylpolitik. Zugleich unterliegen EGMR-Entscheidungen selbst kontextuellen Einflüssen, die ihr Wirken begünstigen. Inwieweit Straßburger Rechtsprechung auf Brüsseler Politikformulierung einwirkt, geht etwa auf das Vorhandensein strategischer Prozessführung und ein menschenrechtsorientiertes Agenda-Setting der Europäischen Kommission zurück. Mithilfe eines Process-Tracing-Ansatzes analysiert der Beitrag die diesem Zusammenwirken von Recht und Politik zugrundeliegenden prozessualen und institutionellen Dynamiken am Beispiel des Einflusses der EGMR-Rechtsprechung im Fall M.S.S. v. Belgien und Griechenland auf die Evolution des Dublin-Systems der Europäischen Union.
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Tischbirek, Alexander. "Ein europäisches Staatskirchenrecht?" Der Staat 58, n. 4 (1 ottobre 2019): 621–41. http://dx.doi.org/10.3790/staa.58.4.621.

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Abstract (sommario):
Das Staatskirchenrecht ist keine rein nationale Angelegenheit mehr. Ungeachtet strenger Neutralitätsklauseln im Primärrecht der EU und deutlicher Vorbehalte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat sich ein genuin europäisches Religionsrecht herausgebildet, welches auch den Status der Kirchen berührt. Eine Rekonstruktion des Europäischen Staatskirchenrechts als ein doppelter Normenkonflikt zwischen religiösem Befehl und weltlichem Recht sowie zwischen nationalem und supranationalem Recht verdeutlicht nicht nur die Unausweichlichkeit einer solchen Entwicklung. Sie zeigt auch auf, wie die europäischen Einflüsse das Staatskirchenrecht gleichheitsrechtlich umdeuten. Das klassische staatskirchenrechtliche und das neuere religionsverfassungsrechtliche Paradigma werden so um eine dritte, antidiskriminierungsrechtliche Lesart des Religionsrechts ergänzt.
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Etteldorf, Christina. "Das Recht der Filmförderung im europäischen Vergleich". UFITA 83, n. 2 (2019): 498–519. http://dx.doi.org/10.5771/2568-9185-2019-2-498.

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Abstract (sommario):
Die Filmförderung ist ein Thema, das aktuell nicht zuletzt durch rechtliche Entwicklungen wie die Reform der AVMD-Richtlinie sowie tatsächliche Entwicklungen wie das Aufkommen und der Erfolg von Video-on-Demand-Plattformen, die sich auch am Markt der Filmproduktion aktiv beteiligen und diesen beleben, europaweit in den Fokus medienpolitischer Diskussion gerückt ist. Die Filmfördersysteme sind dabei in den verschiedenen Staaten unterschiedlich gewachsen, setzen unterschiedliche Schwerpunkte und beruhen auf unterschiedlichen (Verfassungs-)Traditionen. Der Beitrag, der auf einem Vortrag beim Symposium „Aktuelle Rechtsfragen der deutschen und europäischen Filmförderung“ am 28.6.2019 am Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) in München basiert, gibt einen Einblick in die verschiedenen Weichenstellungen der Filmförderung auf internationaler Ebene anhand einer Betrachtung der Filmfördersysteme in Frankreich, Kroatien, den Niederlanden und Ungarn, stellvertretend für bestimmte, durch nationale Besonderheiten geprägte Systeme in Europa. Dabei werden insbesondere deren Modelle der direkten und indirekten finanziellen Förderung einerseits sowie die in den ausgewählten Staaten bestehenden Übertragungs- und Bereitstellungspflichten für Filme andererseits betrachtet und anschließend miteinander verglichen. Vor allem in Bezug auf sog. Anreizsysteme, die die Investition in eine Filmproduktion oder die Produktion an einem bestimmten Standort attraktiver machen sollen, zeigen sich dabei einige Gemeinsamkeiten auf internationaler Ebene. So existieren in jedem der ausgewählten Staaten Möglichkeiten, Steuerrabattierungen oder andere steuerliche Vergünstigen für einen Teil der Produktionskosten zu erhalten, wovon regelmäßig auch internationale Ko-Produktionen profititeren können, wenn lokale Akteure in unterschiedlicher Weise eingebunden werden. Direkte finanzielle Fördermechanismen in Form von Subventionen, Zuschüssen oder Darlehen gibt es ebenfalls in jedem der ausgewählten Staaten. Entlang unterschiedlicher Förderkriterien, die Antragssteller erfüllen müssen, werden diese in der Regel durch staatlich eingerichtete Filmfonds selektiv vergeben. Parallelen zeigen sich schließlich auch im Bereich der gesetzlich verankerten Verpflichtungen zur Übertragung und Bereitstellung europäischer (Film-)Werke im Rundfunk und auf VoD-Plattformen: Sowohl der französische als auch der kroatische, niederländische und ungarische Gesetzgeber sehen Quoten in bestimmtem Umfang vor. Diese unterscheiden sich aber in Intensität und Ausgestaltung - ein Bild, das sich in der Filmförderung im internationalen Vergleich insgesamt in Bezug auf die verschiedenen Fördermechanismen nachzeichnen lässt. Vor allem Frankreich sticht dabei in jedem der genannten Bereiche durch besonders ausgeprägte und vielfältige Förderungen hervor, etwa in Form der automatischen Referenzfilmförderung oder den europaweit höchsten Rundfunk- und VoD-Quoten für europäische und französische Werke. Schließlich geht der Beitrag auch darauf ein, woher die Mittel stammen, mit denen gefördert wird, unter welchen Bedingungen sie gewährt werden und wer bzw. welcher Teil des Filmschaffens von der Entwicklung über die Produktion bis hin zur Verbreitung und Vermarktung in den einzelnen Staaten davon profitieren kann. Während sich eine Tendenz hin zu steuerlichen Anreizsystem und zu einer Internationalisierung der Filmförderung zwar ausmachen lässt, gibt es nicht das „eine richtige“ Fördermodell - so das Fazit. Vielmehr scheint es auf die Kombination verschiedener Fördermechanismen anzukommen, die sich auch an nationalen Besonderheiten in Bezug auf vorhandene wirtschaftliche Infrastrukturen und kulturelle Aspekte orientiert. Aktuelle Herausforderungen für die Filmbranche wie das starke Wachstum nicht-europäischer Distributionsplattformen, die Intensivierung der Online-Piraterie und das Aufweichen territorialer Distributionsgrenzen vor dem Hintergrund der Portabilität von Inhalten, können dabei Fragen der Notwendigkeit einer solchen Umstruktierung vorhandener Fördersysteme auf nationaler Ebene aufwerfen.
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Meier-Wyder, Anuschka, e Priska Hagmann-von Arx. "Begabungsdiagnostik unter der Lupe". Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik 29, n. 08 (14 novembre 2023): 23–30. http://dx.doi.org/10.57161/z2023-08-04.

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Abstract (sommario):
Jedes Kind hat das Recht auf eine individuelle Förderung, zu der auch die Begabungsförderung in der Schule gehört. Um Unterforderung begabter Kinder und damit negative Auswirkungen auf ihre Entwicklung zu vermeiden, ist es entscheidend, Begabungen frühzeitig zu erkennen. In diesem Artikel besprechen wir zuerst die Hochbegabung als weit überdurchschnittliche Intelligenz – und damit verbunden die Intelligenzdiagnostik. Anschliessend thematisieren wir (Hoch-)Begabungsmodelle, die Begabung als mehrdimensionales und dynamisches Konzept modellieren. Schliesslich erörtern wir Möglichkeiten und Herausforderungen der Begabungsdiagnostik und ziehen ein Fazit für die schulische Praxis.
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Cremer, Wolfram. "Zur Verfassungsmäßigkeit der Eigenleistungen von Ersatz-Förderschulen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nach nordrhein-westfälischem Schulrecht". Recht der Jugend und des Bildungswesens 70, n. 2 (2022): 260–87. http://dx.doi.org/10.5771/0034-1312-2022-2-260.

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Abstract (sommario):
Art. 7 Abs. 4 GG gewährleistet zunächst das Recht zur Errichtung privater Ersatzschulen. Darüberhinausgehend wird in diesem Beitrag begründet, dass Art. 7 Abs. 4 GG einen verfassungskräftigen, subjektivrechtlichen Anspruch auf Finanzierung für genehmigungsfähige Ersatzschulen verbürgt. Dessen landesverfassungsrechtliches Pendant findet sich in Art. 8 Abs.4 LV NRW. Daran anschließend wird im Hinblick auf Förderersatzschulen GE untersucht (und letztlich negiert), ob das nordrhein-westfälische Privatschulfinanzierungsrecht mit den Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung vereinbar ist.
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Brückner, Peter. "Über die Rolle der Gewalt in der Konstruktion und Zerstörung sozialer Systeme (1975/76)". Gewalt im Spätkapitalismus 22, n. 2 (luglio 2020): 16–46. http://dx.doi.org/10.30820/1434-7849-2019-2-16.

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Abstract (sommario):
Ausgehend von der Voraussetzung, dass dem Menschen neben einem Recht auf Leben auch Rechte auf Entwicklung, das heißt Entfaltung individueller Produktivkräfte, und auf Glück zuzusprechen sind, beschäftigt sich der Autor mit den Gefährdungen, mit denen die letzten beiden Rechte in der kapitalistisch produzierenden Gesellschaft konfrontiert sind. Diskussionen zum Thema der Gewalt bleiben häufig oberflächlich, weil sie sich auf offene Gewaltäußerungen beschränken und strukturelle Gewalt, die aus den ökonomischen Verhältnissen, staatlicher Repression und verinnerlichten Zwängen hervorgeht, ausblenden. Offene Gewalt und strukturelle Gewalt stehen in einem Ergänzungsverhältnis: Wird strukturelle Gewalt geschwächt, tritt offene Gewalt zutage, vor allem auch im zwischenmenschlichen Bereich. Zugleich werden im Beitrag aber auch den in den 1960er/70er Jahren neu aufkommenden Emanzipationsbewegungen als Anzeichen der beschriebenen Schwäche der strukturellen Gewalt gelesen. In deren gewaltfreien, dezentralen und basisdemokratischen Formen des Widerstands zeige sich ein Wandel des revolutionären Paradigmas: Anders als das klassisch-arbeitskämpferische Verständnis von Revolutionen, das auf der Annahme geschichtlicher Gesetzmäßigkeiten und Fortschrittskontinuitäten fußt, zielt das Revolutionsverständnis im Sinne der Emanzipationsbewegungen auf einen geschichtlichen Bruch, der nicht nur die Produktionsweise, sondern den gesamten Lebenszusammenhang umwälzt. Für die Emanzipationsbewegungen bestehen Gefahren in der möglichen staatlichen oder wirtschaftlichen Integration ins Bestehende, des Beschränktbleibens auf die unbedeutende Peripherie oder der Bekämpfung durch die (internationale) Konterrevolution. In der Militanz von bewaffneten Gruppen wie der RAF drückt sich einerseits Verzweiflung, aber auch die mögliche Gefahr einer revolutionären Bewegung aus: Die Implantation dessen, was sie bekämpfen will.
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Ihden, Tanja. "Recht auf Bilder?: Visualisierungen im juristischen Kontext zur Wissensvermittlung und -verarbeitung". Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 6, n. 2 (2019): 140–64. http://dx.doi.org/10.5771/2196-7261-2019-2-140.

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Abstract (sommario):
Recht und Rechtswissenschaft verschließen sich weitgehend vor der Integration von Bildern in Texte, obwohl vereinzelt Vorstöße zu Visualisierungsanwendungen gewagt wurden, die sowohl für den Einsatz in der Ausbildung sowie die Verwendung in der Praxis konzipiert wurden. Dieser Beitrag stellt heraus, welche konkreten Beiträge Grafiken im Allgemeinen zur Informationsverarbeitung leisten können und enthält eine Entwicklung von Kriterien für eine optimale Gestaltung von Abbildungen. Als Anwendungsbeispiel einer Visualisierung erfolgt die Vorstellung von kausalen Netzen, die ein Entscheidungsproblem und dessen Komponenten grafisch übersichtlich darstellen und zueinander in Beziehung setzen können.
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Choi, Youn Seok. "Die Mietpreisbremse nach dem Mietrechtsanpassungsgesetz (2019): Einführungsmöglichkeit in das koreanische Recht". Institute for Legal Studies Chonnam National University 42, n. 3 (30 agosto 2022): 147–76. http://dx.doi.org/10.38133/cnulawreview.2022.42.3.147.

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Abstract (sommario):
Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurden insbesondere die §§ 556d ff. BGB angepasst bzw. ergänzt, die durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsno- vellierungsgesetz - MietNovG) im Jahr 2015 eingeführt wurden. Nach der Gesetzesbegründung begegnet das MietNovG u.a dem folgenden Problem auf dem damaligen Mietwohnungsmarkt: „Zum einen steigen in prosperierenden Städten die Mieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen derzeit stark an und liegen teilweise in erheblichem Maß über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese Entwicklung auf angespannten Wohnungsmärkten hat vielfältige Ursachen. Sie führt dazu, dass vor allem einkommensschwächere Haushalte, aber inzwischen auch Durchschnittsverdiener zunehmend größere Schwierigkeiten haben, in den betroffenen Gebieten eine für sie noch bezahlbare Wohnung zu finden. Erhebliche Teile der angestammten Wohnbevölkerung werden aus ihren Wohnquartieren verdrängt. Dieser Entwicklung sollen die neuen Regelungen im Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs begegnen, indem sie die zulässige Miete bei der Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten, die von den Landesregierungen ausgewiesen werden, auf die ortsübliche Miete zuzüglich 10 Prozent begrenzen.“ Dieses Problem besteht auch bereits seit langer Zeit auf dem koreanischen Mietwohnungsmarkt. Die bisherigen Versuche des koreanischen Gesetzgebers die Mietpreise einzudämmen, haben bislang noch keine signifikanten Wirkungen entfaltet. Der Verfasser untersucht in dieser Abhandlung die §§ 556d ff. BGB und deren Einführungsmöglichkeit in das koreanische Recht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die (detaillierten) deutschen Regelungen nicht den aktuellen Gegebenheiten des koreanischen Mietwohnungsmarkts sowie dem koreanischen Rechtsgefühl entsprechen. Angesichts der Eigentumsgarantie und der Vertragsfreiheit schlägt er vor, die bestehende Mieterhöhungsgrenze im koreanischen Mietrecht zu erhöhen.
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Bröcker, Johannes. "Regionale Arbeitsmarktbilanzen 1978 bis 1984". Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 46, n. 3 (31 maggio 1988): 87–97. http://dx.doi.org/10.14512/rur.2288.

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Abstract (sommario):
Nicht nur die Höhe der Arbeitslosigkeit, gemessen an Arbeitslosenquoten, sondern auch der Zuwachs an Arbeitslosen seit den 70er Jahren weist in der Bundesrepublik Deutschland ein markantes Nord-Süd-Gefälle auf. Hiervon darf jedoch nicht unmittelbar auf die Beschäftigungsdynamik der Regionen geschlossen werden, weil die regionalen Unterschiede auch zu einem erheblichen Teil auf demographische Einflüsse zurückzuführen sind. In dem Beitrag wird über den Versuch berichtet, die Beschäftigungsstatistik, die Bevölkerungsstatistik, die Statistik der registrierten Arbeitslosen und andere statistische Quellen so zusammenzuführen, daß sich ein Bild über den Beitrag der Arbeitsangebots- und Arbeitsnachfragekomponente zur Entwicklung regionaler Arbeitslosigkeit gewinnen läßt. Im Ergebnis zeigt sich, daß regionale Unterschiede in der Entwicklung beider Seiten in etwa gleichem Maße das Gesamtbild bestimmen. Von der Angebotsseite her wurden Regionen mit ungünstiger Beschäftigungsentwicklung – insbesondere die industriellen Zentren – tendenziell relativ wenig belastet, während andererseits Regionen mit recht günstiger Beschäftigungsentwicklung außerhalb der Verdichtungsräume erhebliche Erwerbspersonenzuwächse auf den regionalen Arbeitsmärkten zu verkraften hatten. Aus diesem Grunde schlagen sich auch die Beschäftigungszuwächse in einigen norddeutschen Regionen nicht in der Arbeitslosenstatistik nieder.
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Bröcker, Johannes. "Regionale Arbeitsmarktbilanzen 1978 bis 1984". Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 46, n. 3 (31 maggio 1988): 87–97. http://dx.doi.org/10.14512/rur.2472.

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Abstract (sommario):
Nicht nur die Höhe der Arbeitslosigkeit, gemessen an Arbeitslosenquoten, sondern auch der Zuwachs an Arbeitslosen seit den 70er Jahren weist in der Bundesrepublik Deutschland ein markantes Nord-Süd-Gefälle auf. Hiervon darf jedoch nicht unmittelbar auf die Beschäftigungsdynamik der Regionen geschlossen werden, weil die regionalen Unterschiede auch zu einem erheblichen Teil auf demographische Einflüsse zurückzuführen sind. In dem Beitrag wird über den Versuch berichtet, die Beschäftigungsstatistik, die Bevölkerungsstatistik, die Statistik der registrierten Arbeitslosen und andere statistische Quellen so zusammenzuführen, daß sich ein Bild über den Beitrag der Arbeitsangebots- und Arbeitsnachfragekomponente zur Entwicklung regionaler Arbeitslosigkeit gewinnen läßt. Im Ergebnis zeigt sich, daß regionale Unterschiede in der Entwicklung beider Seiten in etwa gleichem Maße das Gesamtbild bestimmen. Von der Angebotsseite her wurden Regionen mit ungünstiger Beschäftigungsentwicklung – insbesondere die industriellen Zentren – tendenziell relativ wenig belastet, während andererseits Regionen mit recht günstiger Beschäftigungsentwicklung außerhalb der Verdichtungsräume erhebliche Erwerbspersonenzuwächse auf den regionalen Arbeitsmärkten zu verkraften hatten. Aus diesem Grunde schlagen sich auch die Beschäftigungszuwächse in einigen norddeutschen Regionen nicht in der Arbeitslosenstatistik nieder.
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Dollinger, Bernd. "Zwischen Recht und Pädagogik: Über die Behandlung von Jugendkriminalität als Erziehungsproblem in Preußen zu Beginn des 19. Jahrhunderts". Zeitschrift für Sozialpädagogik ZfSp, n. 2 (15 giugno 2022): 159–76. http://dx.doi.org/10.3262/zfsp2202159.

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Abstract (sommario):
Der Beitrag diskutiert einen besonderen Zeitraum in der Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe. Es wird analysiert, wie mit Jugendkriminalität zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Preußen umgegangen wurde, indem sie im Anschluss an vor-ausgehende Entwicklungen und Debatten staatlich-politisch problematisiert und im Rahmen einer speziellen Anstalt, die zur Erziehung delinquenter Jugendlicher gegründet worden war, bearbeitet wurde. Dies war von zwei Besonderheiten beglei-tet: Erstens bildeten die ,großen‘ Rechtsvorschriften dieser Zeit diese Entwicklung nicht ab, sondern sie erfolgte auf administrativer Ebene sowie auf der Ebene prak-tisch-pädagogischer Reformen. Zweitens wurde zwar von Erziehung gesprochen, aber zeitgenössische pädagogische Theorien wurden in diesen Prozessen kaum rezipiert. Vielmehr zeigt sich eine Differenz dessen, was praktisch vollzogen wurde, gegenüber der Art und Weise, wie theoretisch über Erziehung und Bildung reflektiert wurde. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die institutionelle Bearbeitung von Jugendkriminalität somit durch Ungleichzeitigkeiten und unterschiedliche Positionen und Interessen bestimmt.
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Heitkamp, Janne. "Jeder hat das Recht auf die eigene Sexualität – Sexualberatung von Menschen mit geistiger Behinderung". ergopraxis 13, n. 10 (ottobre 2020): 38–41. http://dx.doi.org/10.1055/a-1247-8189.

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Abstract (sommario):
Menschen mit einer geistigen Behinderung sind in unterschiedlichem Maße auf ihre Eltern oder Betreuer angewiesen. Und nicht immer ist es leicht, ihre Bedürfnisse zu verstehen oder zu deuten. Janne Heitkamp kommt ins Spiel, wenn es um die sexuelle Entwicklung und die sexuelle Autonomie geistig behinderter Menschen geht.
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Földi, András. "Die Entwicklung Der Sich Auf Die Schiffer Beziehenden Terminologie Im Römischen Recht". Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis / Revue d'Histoire du Droit / The Legal History Review 63, n. 1-2 (1995): 1–9. http://dx.doi.org/10.1163/157181995x00013.

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Schwerdtfeger, Clemens. "Ländliche Entwicklungsplanung in den USA – Strategien für die neunziger Jahre". Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 49, n. 5 (1 gennaio 1991): 315–18. http://dx.doi.org/10.14512/rur.1830.

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Abstract (sommario):
Nachdem die US-amerikanischen Förderprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raumes jahrzehntelang recht einseitig auf die Landwirtschaft und die Farmbevölkerung ausgerichtet waren, kommt es zur Zeit auf Regierungsebene zu einer interessanten Umorientierung in der Regionalpolitik. Bedingt durch die Strukturkrise der ländlichen Industrie während der achtziger Jahre, wurden von Expertengruppen verschiedener Ministerien neue Leitlinien für die ländliche Entwicklungsplanung erarbeitet.Das Ende 1990 verabschiedete Farmgesetz enthält neben administrativen Veränderungen ein breites Maßnahmenbündel zum Gesamtspektrum ländlicher Problembereiche. Deutlich wird, daß die ländliche Entwicklungsplanung in den USA in Zukunft stärker an lokalen und regionalen Bedürfnissen orientiert werden soll, wobei insbesondere den einzelnen Bundesstaaten ein hoher Anteil bei Durchführung und Finanzierung von Förderprogrammen zugedacht wird.
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Schwerdtfeger, Clemens. "Ländliche Entwicklungsplanung in den USA – Strategien für die neunziger Jahre". Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 49, n. 5 (30 settembre 1991): 315–18. http://dx.doi.org/10.14512/rur.2074.

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Abstract (sommario):
Nachdem die US-amerikanischen Förderprogramme zur Entwicklung des ländlichen Raumes jahrzehntelang recht einseitig auf die Landwirtschaft und die Farmbevölkerung ausgerichtet waren, kommt es zur Zeit auf Regierungsebene zu einer interessanten Umorientierung in der Regionalpolitik. Bedingt durch die Strukturkrise der ländlichen Industrie während der achtziger Jahre, wurden von Expertengruppen verschiedener Ministerien neue Leitlinien für die ländliche Entwicklungsplanung erarbeitet.Das Ende 1990 verabschiedete Farmgesetz enthält neben administrativen Veränderungen ein breites Maßnahmenbündel zum Gesamtspektrum ländlicher Problembereiche. Deutlich wird, daß die ländliche Entwicklungsplanung in den USA in Zukunft stärker an lokalen und regionalen Bedürfnissen orientiert werden soll, wobei insbesondere den einzelnen Bundesstaaten ein hoher Anteil bei Durchführung und Finanzierung von Förderprogrammen zugedacht wird.
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Jansen, C. J. H. "Popularisering Van Het Recht in Nederland". Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis / Revue d'Histoire du Droit / The Legal History Review 63, n. 1-2 (1995): 119–41. http://dx.doi.org/10.1163/157181995x00077.

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Abstract (sommario):
AbstractSeit etwa 1870 wuchs die Kritik an der niederländischen Rechtspflege. Das Recht hatte sich nach Auffassung vieler fortschrittlicher Juristen von der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung und der Praxis des Lebens entfremdet, infolge einer zu weit geführten dogmatisch-juristischen Betrachtungsweise in der (Privat)Rechtswissenschaft einerseits, und eines zu lässigen Tätigwerdens des Gesetzgebers andererseits. Das Gesetz war wegen des mangelhaften Stils und der Unverständlichkeit des Textes dem Volke fast völlig fremd. Auch die richterlichen Entscheidungen werden kritisiert auf Grund ihres unergründlichen und dunklen Sprachgebrauchs, ihres Formalismus und geradezu Barbarismus. Die Problematik der Technik, der Sprache und des Stils der Rechtsprechung und der Gesetzgebung wurden ausgiebig diskutiert in 'Het Paleis van Justitie', einem populären Wochenblatt für nationale und ausländische Rechtspflege, wie auch anderswo. Die Inspiration zu diesem Thema sollte man suchen in den Werken deutscher Juristen, wie R. von Jhering, O. von Gierke und G. Beseler. Immer wieder bittet man in Nachfolge der deutschen Vorbilder um Beachtung der Sprache und der Technik der Gesetzgebung und um Aufmerksamkeit für die Prinzipien des sorgfältigen Sprachgebrauchs in richterlichen Entscheidungen. Die Bemühungen der niederländischen Juristen mit diesen Reformbestrebungen im Rechtsleben waren mehr oder weniger politisch inspiriert: Angst vor dem wachsenden Sozialismus und vor dem Abbau der bürgerlichen Gesellschaft war ein grundlegendes Motiv in der Diskussion. Gleichzeitig spielte das aufblühende Nationalgefühl eine wichtige Rolle bei den Bemühungen um die Populärisierung des Rechts: die Integration des Volkes in der Gesellschaft verlangte ein 'zugängliches' Recht.
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Koerber, Susanne. "Entwicklung des wissenschaftlichen Denkens bei Vier- bis Achtjährigen". BzL - Beiträge zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung 24, n. 2 (1 agosto 2006): 192–201. http://dx.doi.org/10.36950/bzl.24.2.2006.9961.

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Abstract (sommario):
Die Metapher vom «Kind als Wissenschaftler» ist nach wie vor einflussreich in der Entwicklungspsychologie. Kinder bilden intuitive Theorien und Hypothesen über Phänomene ihrer Umgebung und über die eigene Person (physikalische, biologische, psychologische Theorien). Kinder prüfen und revidieren Theorien und Hypothesen auch in ihren alltäglichen Entdeckungsprozessen. Neuere Forschung zeigt, dass schon Vorschulkinder dabei recht rational vorgehen. Zudem sind sie auch schon in der Lage, Daten aus unterschiedlichen Repräsentationsformen (z. B. Diagramme und Graphen) zu interpretieren, um Hypothesen zu prüfen. Bereits im Vorschulalter entwickelt sich formales und inhaltliches wissenschaftliches Denken, auf das in der Grundschule aufgebaut werden kann. Für den Lehrer ist eine korrekte Einschätzung des kindlichen Vermögens zum wissenschaftlichen Denken wichtig, um adäquate Lerngelegenheiten zu schaffen (z. B. Experimentiermöglichkeiten), die der Lehrer mit moderat konstruktivistischen Elementen begleitet.
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Betlem, Gerrit. "The principle of indirect effect of Community law". European Review of Private Law 3, Issue 1 (1 marzo 1995): 1–19. http://dx.doi.org/10.54648/erpl1995001.

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Abstract (sommario):
Abstract. Whenever there is a conflict between a provision of national law and a rule of a Community directive in a dispute between two private parties, the question arises which law must prevail. Generally speaking, EC directives can have an impact on domestic law under either the doctrine of direct effect or the duty imposed on national courts to construe their domestic law in conformity with the directive. Under current EC case law, it is not possible for one individual to rely on a directly effective provision of a directive as against another private party: there is no horizontal direct effect. However, directives may nevertheless have a decisive impact on the outcome of the dispute through this canon of interpretation: indirect effect. This article reviews ten years of judicial development of the principle of indirect effect. In particular it examines the relationship between direct and indirect effect, the relevance or not of expiry of the period for transposition of the directive into domestic law and the discretion of the national courts to construe their own laws under the requirements of Community law. Schlüsselwörter: - Europtiisches Gemeinschaftsrecht –Einwirkung von Gemeinschaftscrecht auf Privatrecht – horizontaler direkter Effekt – Verpflichtung, wirkung nationales Recht in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht auszulegen Zusammenfassung. Wo immer in einem Rechtsstreit zwischen zwei Parteien ein Konflikt zwischen einer nationalen Vorschrift und der Regelung einer Gemeinschaftsrichtlinie auftritt, stellt sich die Frage, welches Recht vorrangig ist. Allgemeiner ausgedrückt, Richtlinien der europäischen Gemeinschaft können sich auf nationales Recht entweder aufgrund eines direkten Effektes oder im Rahmen der den nationalen Gerichten auferlegten Verpflichtung auswirken, ihr eigenes Recht in Übereinstimmung mit der Richtlinie auszulegen. Nach gegenwärtigem Gemeinschaftsfallrecht ist es für eine Individualperson nicht möglich, sich auf eine direkte Rechtswirkung einer Richtlinie wie gegenüber einer anderen Privatpartei zu verlassen: es gibt keine horizontale direkte Auswirkung. Gleichwohl haben Direktiven durch eine andere Auslegungsmethode nichtsdestoweniger eine entscheidende Bedeutung in Bezug auf das Ergebnis des Streits: Indirekte Auswirkung. Dieser Beitrag betrachtet zehn Jahre juristische Entwicklung des Prinzips der indirekten Auswirkung. Insbesondere werden die Beziehungen zwischen direkter und indirekter Auswirkung, die Relevanz (oder Nicht-Relevanz) des Ablaufs des Zeitraums der Umsetzung der Richtlinie in natinales Recht und die Diskretion natinaler Gerichte untersucht, ihr eigenes Recht unter Berücksichtigung der Forderungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen.
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Gostomzyk, Johannes. "Sozialmedizin und Sozialhygiene in Deutschland: ein historischer Rückblick". Public Health Forum 26, n. 4 (19 dicembre 2018): 357–60. http://dx.doi.org/10.1515/pubhef-2018-0099.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung Die „Soziale Frage“ in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts machte auch Ungleichheiten in der Verteilung von Gesundheitschancen in der Bevölkerung deutlich. Gesundheitspolitisch engagierte Ärzte forderten ein Recht auf Gesundheit auch für besitzlose Bürger und eine sozial ausgerichtete medizinische Versorgung; beides habe der Staat zu garantieren. Das Ergebnis waren schließlich die von Bismarck initiierten Sozialversicherungen mit gesetzlich verordneter Solidarität der Betroffenen. Dazu entwickelt wurde die Sozialhygiene als bevölkerungsbezogene Gesundheitspflege und eine soziale Medizin als solidarisch organisierte Hilfe zur Krankenversorgung. Der Beitrag skizziert die historische Entwicklung in Deutschland.
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Meyer, Anne-Christin. "Medienpädagogische Analyse des Films „Ex Machina“ in Bezug auf Transhumanismus". Medienwelten – Zeitschrift für Medienpädagogik, n. 9 (4 luglio 2018): 1–84. http://dx.doi.org/10.13141/zfm.2018-9.2823.

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Abstract (sommario):
Viele Wissenschaftler_innen glauben daran, dass eines Tages möglich sein wird, was bisher nur die Filmindustrie illustriert hat: Die Entwicklung von künstlichen Menschenwesen, die dem biologischen Homo Sapiens weit überlegen sind. Doch obwohl intelligente Roboter gegenwärtig nur auf der Leinwand realisiert werden können - die ethischen Fragen, die sich aus ihrer Existenz ergeben, sind durchaus real und relevant: Hat ein intelligentes Computerprogramm ein Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung? Ein Film, der diese ethischen Fragen aufwirft und zudem eine hohe filmästhetische Qualität aufweist ist „Ex_Machina“ von Alexander Garland. In der folgenden Arbeit wird der Film medienpädagogisch analysiert und herausgestellt, inwiefern er für Jugendliche geeignet ist und ebenjene wichtigen ethischen Fragen thematisiert, welche für die heranwachsende Generation in ihrer immer technologischer werdenden Umwelt von großer Bedeutung sind.
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Moser, Carolyn. "The practice of multilingualism in legal scholarship – A case study on the use of French and the research on francophone law at the Max Planck Institute for International Law in Heidelberg and beyond –". RuZ - Recht und Zugang 5, n. 1 (2024): 41–60. http://dx.doi.org/10.5771/2699-1284-2024-1-41.

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Abstract (sommario):
Die Sprache ist der Grundstein allen juristischen Denkens und Handelns. Dennoch ist die sprachliche Vielfalt in der internationalen Rechtsforschung und -praxis stark rückläufig, da Englisch unbestreitbar zur vorherrschenden Sprache geworden ist. Dies war jedoch nicht immer der Fall. Noch vor einigen Jahrzehnten war Französisch die Sprache des internationalen Rechts und der Diplomatie. Diese Sprachverschiebung ist in einer der weltweit führenden Institutionen auf dem Gebiet der (internationalen) Rechtsforschung, nämlich dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg (MPIL oder Institut), deutlich spürbar. Mein Beitrag analysiert den Gebrauch der französischen Sprache und das Studium des französischsprachigen Rechts am Institut in den letzten 100 Jahren und ordnet die Ergebnisse dieser Untersuchung in eine breitere Diskussion über die Entwicklung der juristischen Forschung und Praxis in den letzten Jahrzehnten ein. Meine Analyse zeigt, dass die französische Sprache am MPIL eindeutig an Bedeutung verliert und dass auch das Studium der französischsprachigen Rechtssysteme stark rückläufig ist. Diese Tendenz ist jedoch nicht auf das untersuchte Institut beschränkt. Im Gegenteil: Das Institut ist ein getreues Spiegelbild der sich verändernden Bedingungen und Praktiken der Diplomatie, des Völkerrechts und der (Rechts-)Forschung in Deutschland und darüber hinaus, wie mein Beitrag darlegt. Wir sind mit einer anglophonen Hegemonie konfrontiert, die mit erheblichen analytischen, konzeptionellen und anderen Verzerrungen einhergeht. Letztlich stellt sich die Frage, ob wir bereit und in der Lage sind, individuelle und institutionelle Entscheidungen zu treffen, die Mehrsprachigkeit und damit konzeptionelle und intellektuelle Vielfalt in der juristischen Forschung und Praxis ermöglichen.
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Beck, Matthias. "Ethische Fragen zum Kindeswohl: Gelingen und Misslingen von Entwicklung". Pädiatrie & Pädologie 55, S2 (settembre 2020): 58–61. http://dx.doi.org/10.1007/s00608-020-00779-0.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung Kinder sind sehr vulnerabel. Für eine gute Entwicklung benötigen sie stabile Beziehungen und gute Umgebungsbedingungen. Sie haben ein Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit sowie nach Erfahrungen, die auf ihre individuellen Unterschiede zugeschnitten sind. Wichtig ist das Wissen um ihre Herkunft. Weiterhin wollen sie Erfahrungen machen, die ihrem Entwicklungsstand angemessen sind. Sie brauchen Grenzen und Strukturen, unterstützende Gemeinschaften und kulturelle Kontinuität. Diese sollen ihnen helfen, ihre ungesicherte Zukunft zu sichern. Allerdings bleibt die Welt endlich und ungesichert. Eine stabile Sicherung erlangt man nur im eigenen Inneren. Hier ist der Ort des Religiösen. Eine gute religiöse Erziehung sollte gerade jungen Menschen einen festen Eigenstand vermitteln. Sie haben ein Recht darauf, ihre existenziellen Fragen nach dem Sinn des Lebens und nach den letzten Dingen des Seins beantwortet zu bekommen.
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Leipold, Alexander. "Steuervermeidung und liberale Steuertheorie. Ein Beitrag zum konzeptionellen Wandel von Besteuerungsgrundsätzen nach 1945". Themenheft zur Dialektik des Liberalismus 11, n. 2-2020 (14 aprile 2021): 273–90. http://dx.doi.org/10.3224/zpth.v11i2.07.

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Abstract (sommario):
Wenige Ereignisse von globaler Bedeutung haben zuletzt so kontroverse Debatten angeregt wie die Steuervermeidung multinationaler Unternehmen. Die politischen Reaktionen darauf scheinen einseitig. Die einst von der Finanzwissenschaft vertretene verteilungspolitische Funktion der Besteuerung spielt in der Krisenbearbeitung nur noch eine marginale Rolle. Im vorliegenden Beitrag wird dies auf einen ideengeschichtlichen Wandel in der Steuertheorie zurückgeführt. Die Argumentation erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird die Entwicklung der Finanzwissenschaft rekonstruiert, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg von den Sozialwissenschaften abgrenzte und dafür technische Argumente anführte. Als mit der Wirtschaftskrise der 1970er Jahre das Instrumentarium der Fiskalpolitik in Rede stand, kam es zur Rekonzeptualisierung von Besteuerungsgrundsätzen. Dieser Prozess wird an den für die Steuertheorie maßgeblichen Beiträgen von Klaus Tipke (Recht) und Dieter Schneider (Ökonomie) illustriert. Beide beziehen sich auf Ordnungsvorstellungen Friedrich Hayeks. Die von ihnen vorgeschlagenen Besteuerungskonzepte behandeln Steuervermeidung nur noch am Rande und verweisen auf eine Engführung der liberalen Steuertheorie. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf Forschungsdesiderate.
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Luhmann, Niklas. "Der Wohlfahrtsstaat als politisches und als theoretisches Problem". Soziale Systeme 24, n. 1-2 (1 novembre 2019): 186–97. http://dx.doi.org/10.1515/sosys-2019-0010.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung Die verbreitete Wahrnehmung einer Krise des Wohlfahrtsstaates hat mit fehlgehenden gesellschaftstheoretischen Prämissen in Form einer gesellschaftlichen Suprematie der Politik wie dem dominanten Einfluss der Wirtschaft auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung zu tun. Eine adäquate gesellschaftstheoretische Beschreibung legt dagegen ein anderes Verständnis nahe. Danach hat sich zunächst der Verfassungsstaat als eine Stabilisierung des politischen Systems über das Prinzip der Eliminierung von Abweichungen von gegebenen Erwartungslagen herausgebildet. Der Wohlfahrtsstaat dagegen basiert auf dem Prinzip eines positiven Feedbacks. Die Theorie selbstreferentieller Systeme gibt hier erste Hinweise, dass die Probleme des Wohlfahrtsstaates auf die interne Differenzierung des politischen Systems, die Selbstüberforderung der Implementationsinstrumente Geld und Recht sowie die mit der Struktur der Gesellschaft verbundenen Komplexitätsprobleme in den entsprechenden Entscheidungsprozessen zurückgeführt werden können. Damit wird die Frage der Selbstbeobachtungsfähigkeit der Gesellschaft und speziell des politischen Systems zentral. Die Theorie des Verfassungsstaats hatte den gesellschaftsstrukturell bedingten Verzicht auf politische Wirkungsmöglichkeiten als Freiheit beschrieben; inwiefern unter denselben Bedingungen eine Theorie des Wohlfahrtsstaates entwickelt und in die Politik zurückgespiegelt werden kann, ist zunächst offen.
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Weß, Raphael, Burkhard Priemer, Birgit Weusmann, Tobias Ludwig, Stefan Sorge e Irene Neumann. "Der Verlauf von lehrbezogenen Selbstwirksamkeitserwartungen angehender MINT-Lehrkräfte im Studium". Zeitschrift für Pädagogische Psychologie 34, n. 3-4 (settembre 2020): 221–38. http://dx.doi.org/10.1024/1010-0652/a000272.

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Abstract (sommario):
Zusammenfassung. Selbstwirksamkeitserwartungen (SWE) gelten als zentrale Komponente der Motivation von Lehrkräften und sind ein wichtiger Aspekt in der Entwicklung einer professionellen Kompetenz. Bisherige Studien zeigen aufgrund verschiedener Zielgruppen, unterschiedlicher Domänen und variierender SWE-Konstrukte divergente Befunde bzgl. der Entwicklung von lehrbezogenen SWE im Verlauf des Studiums sowie bzgl. des Einflusses von Praxisphasen. Um zu differenzierten Aussagen zu kommen, wurden zwei Erhebungen durchgeführt, die 1. ausschließlich Studentinnen und Studenten eines Lehramts rekrutierten, 2. mit MINT-Fächern die Domänen eingrenzten und 3. auf lehrbezogene SWE hinsichtlich Planung, Durchführung und Reflexion von Lernsequenzen fokussierten. In einem Querschnitt mit N = 1165 Testpersonen von sechs Hochschulen konnten wir zeigen, dass sich die lehrbezogenen SWE als recht stabil im Verlauf des Studiums erweisen und dass Praxiselemente einen geringen Einfluss haben. Ein realer Längsschnitt mit einer Teilstichprobe von N = 47 Testpersonen zeigte jedoch positive signifikante Effekte der SWE bzgl. Planung, Durchführung und Reflexion von Lehr-Lern-Situationen in einer Prä-Post-Erhebung vor bzw. nach einem Seminar mit Praxisphasen. Dabei scheinen sich Praxiselemente – wenn sie von den Studentinnen und Studenten mit konkreten Situationen in Verbindung gebracht werden und durch ein konstruktives Feedback begleitet sind – positiv auf die SWE auszuwirken. Beziehen sich die SWE eher auf abstrakte und nicht unmittelbar mit einer Situation verbundene Erfahrungen, bleiben diese offenbar konstant.
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Koch, Ulrich. "Impressionen zur Depression". Allgemeine Homöopathische Zeitung 266, n. 06 (novembre 2021): 3. http://dx.doi.org/10.1055/a-1582-4186.

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Abstract (sommario):
Im Laufe des vergangenen Jahres ist der Druck in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens immer weiter angestiegen. Der Druck stieg für unsere politischen Entscheidungsträger, angesichts einer nicht immer klaren und von der Entwicklung her eindeutigen pandemischen Situation die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen, und sie haben ihn in bester Absicht schnell nach unten weitergereicht. Der Druck stieg für viele Kleinunternehmer, den Einzelhandel und die körpernahen Dienstleistungen, wirtschaftlich zu überleben, und nicht zuletzt steigt der Druck auf die Menschen, die angesichts einer nicht wirklich transparenten Informationslage und weiterhin nur vorläufig zugelassenen Impfstoffen zurückhaltend und abwartend abwägen wollen. Menschen, die vorsichtig, vielleicht sogar ängstlich sind und deshalb einfach nur kritisch ihr Recht auf Selbstbestimmung über die zunehmend repressive öffentliche Meinungsmache stellen, die schon lange nicht mehr in Gänze von unserem Grundgesetz gedeckt ist.
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