Articles de revues sur le sujet « Rechts (Politik) »

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1

Hirsch, Burkhard. « Jetzt wird (Rechts-)Politik gemacht ! » Journal der Juristischen Zeitgeschichte 12, no 2 (26 juin 2018) : 55–57. http://dx.doi.org/10.1515/jjzg-2018-0020.

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2

Heid, Ludger, Klaus Kastner et Markus Henkel. « Verfassungs- und Rechtsgeschichte ». Das Historisch-Politische Buch (HPB) 65, no 4-6 (1 octobre 2017) : 503–9. http://dx.doi.org/10.3790/hpb.65.4-6.503.

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Résumé :
Magnus Brechtken, Hans-Christian Jasch, Christoph Kreutzmüller, Niels Weise (Hg.): Die Nürnberger Gesetze – 80 Jahre danach. Vorgeschichte, Entstehung. Auswirkungen (Ludger Heid) Rainer Thesen: Keine Sternstunde des Rechts. Die Nürnberger Prozesse und die Rechtswirklichkeit (Klaus Kastner) Henning Ottmann, Pavo Barišić (Hg.): Demokratie und Öffentlichkeit. Geschichte – Wandel – Bedeutung (Markus Henkel) Verena Frick, Oliver W. Lembcke, Roland Lhotta (Hg.): Politik und Recht. Umrisse eines politikwissenschaftlichen Forschungsfeldes (Markus Henkel) Herrmann Pünder, Anika Klafki (Hg.): Risiko und Katastrophe als Herausforderung für die Verwaltung (Markus Henkel) Hermann Hill, Utz Schliesky (Hg.): Management von Unsicherheit und Nichtwissen (Markus Henkel) Thomas Fischer: Im Recht. Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter (Klaus Kastner)
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3

Ghosh, Partha S. « Die Politik des persönlichen Rechts in Indien ». Zeitschrift f?r Weltgeschichte 17, no 1 (1 janvier 2016) : 113–22. http://dx.doi.org/10.3726/84549_113.

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4

Amlinger, Carolin. « Rechts dekonstruieren. Die Neue Rechte und ihr widersprüchliches Verhältnis zur Postmoderne ». Leviathan 48, no 2 (2020) : 318–37. http://dx.doi.org/10.5771/0340-0425-2020-2-318.

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Résumé :
In den Debatten um den Aufstieg rechtspopulistischer Bewegungen wurde den Theorien der Postmoderne, des Poststrukturalismus und der Dekonstruktion in der Vergangenheit oftmals unterstellt, durch ihren Konstruktivismus und Relativismus den diskursiven Boden für eine rechte Politik geebnet zu haben. Gleichzeitig postulieren einige Vertreter*innen der Neuen Rechten eine innere Verbundenheit zum theoretischen Projekt der Postmoderne und spielen mit der politischen Grenzüberschreitung zwischen Links und Rechts. Der Beitrag unterzieht die These einer geistigen Koalition zwischen rechtem und postmodernem Denken einer kritischen Revision, indem er die Lesarten der Neuen Rechten mit ihrer postmodernen Referenz konfrontiert. Die Argumentation hat zum Ziel, die narrativen Mechanismen der rechten Aneignung von poststrukturalistischen Theorien zu rekonstruieren, um das Verständnis von kritischer Theoriebildung zu schärfen.
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5

Leisering, Lutz, et Ines Vitić. « Die Evolution marktregulativer Politik ». Zeitschrift für Sozialreform 55, no 2 (1 juin 2009) : 97–124. http://dx.doi.org/10.1515/zsr-2009-0202.

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Résumé :
Zusammenfassung Mit der Riester-Reform von 2001 ist auch in Deutschland die Regulierung privater 'Vorsorgemärkte einem integralen Teil der Alterssicherungspolitik geworden. Der Beitrag untersucht anhand selbst erhobener Daten die Entwicklung marktregulativer Politik nach der Riester-Reform am Beispiel der 2006 in Kraft getretenen Unisex-Tarife für die Riester-Rente. Wir fragen, wie die neue geschlechtliche Gleichheitsnorm in den Debatten begründet wurde und wie sich die Forderung nach Unisex-Tarifen im politischen Prozess 2003/2004 durchsetzten konnte. Wir identifizieren drei Faktoren, die für die Begründung und Durchsetzung von Unisex-Tarifen wesentlich waren: die politische Definition privater Vorsorgemärkte als sozialstaatlichen Zielen verpflichtete „Wohlfahrtsmärkte“; die Flankierung sozialpolitischer Argumente durch weitere Argumente (rechts-, frauen- und wirtschaftspolitische), die die Unisex-Forderung breit gesellschaftlich verankerten; und neue Akteurskonstellationen, mit einer fraktionsübergreifenden Koalition pro Unisex-Tarife. Das Beispiel der Unisex-Tarife zeigt, dass die Etablierung eines Wohlfahrtsmarktes eine Evolution regulativer Politik in Gang setzt.
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6

Tafel, Jonas. « Von der Parlamentsarmee zur europäischen Armee ? » Göttinger Rechtszeitschrift 1, no 1 (17 décembre 2018) : 12–16. http://dx.doi.org/10.55053/2018-1-1-1148.

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Résumé :
Mit aktuellen Reformvorschlägen bereitet die europäische Politik eine stärkere Integration der Bundeswehr in gemeinsame europäische Verteidigungsstrukturen vor. Dabei besteht ein Zielkonflikt zwischen dem wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt und den Erfordernissen einer militärischen Integration. Dahinter steht ein Legitimationsproblem, das unter der gegebenen Rechts- und Rechtsprechungslage nicht aufgelöst werden kann.
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7

Müller, Thorsten. « Umweltenergierecht als Instrument transformativer Politik ». Politische Steuerung von Transformation ‒ Das Beispiel der Energiepolitik 12, no 2-2019 (12 décembre 2019) : 382–99. http://dx.doi.org/10.3224/dms.v12i2.02.

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Résumé :
Das Umweltenergierecht ist die Gesamtheit der gesetzlichen Vorgaben zur Substitution fossiler durch erneuerbare Energieträger und zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Es ist das zentrale Mittel zur Steuerung der Energiewende und eine unverzichtbare Bedingung für das Gelingen der Transformation der Energieversorgung. Über die Jahre ist in diesem Rechtsbereich in einem evolutionären Prozess ein vielschichtiger Instrumentenverbund im Mehrebenensystem entstanden. Dieser ist zum Teil lückenhaft und weist Defizite auf. Es fehlen insbesondere geeignete Instrumente zur Koordinierung der verschiedenen Ziele und Zwecke sowie übergreifende Regelungsstrukturen. Die entstandenen komplexen Regelungsstrukturen können zu Rechtsunsicherheit führen, die Leistungsfähigkeit des Rechts überfordern und die Effizienz des Transformationsprozesses reduzieren. Daher sollte der Gesetzgeber die aus der Art der Regulierung resultierende Komplexität reduzieren und dazu eine Neuordnung und Vereinfachung des Energierechts ins Auge fassen. Doch trotz der bestehenden Defizite konnten mit Hilfe des Umweltenergierechts Entwicklungen angestoßen werden. Eine Verbesserung des Rechtsrahmens kann die Erreichung der Klimaschutzziele möglich machen.
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8

Weisskircher, Manès. « Neue Wahrheiten von rechts außen ? Alternative Nachrichten und der „Rechtspopulismus“ in Deutschland ». Forschungsjournal Soziale Bewegungen 33, no 2 (11 septembre 2020) : 474–90. http://dx.doi.org/10.1515/fjsb-2020-0040.

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Résumé :
ZusammenfassungPolitische Akteur*innen sind lebhafte Produzent*innen von medialen Produkten und stellen sie dabei oft als Alternative zu etablierten traditionellen Medien dar. Seit geraumer Zeit stehen dabei nicht mehr linke Projekte, sondern „alternative Nachrichten“ von rechts außen im Zentrum der Debatte. Dieser Artikel analysiert mit PI News eine der populärsten dieser Plattformen in Deutschland. Untersucht wird die Entwicklung ihrer Popularität und ihre Klassifizierung als rechts außen auf Basis des ideologischen Schwerpunkts und der Vernetzung mit weiteren Rechtsaußen-Akteur*innen. Ebenso prüft diese Studie inwiefern oftmals vernachlässigte Entwicklungen der zeitgenössischen Rechtsaußen-Politik eine Rolle in der Berichterstattung spielen: die Identifikation mit einer europäischen Identität, die Bezugnahme auf gesellschaftspolitisch liberale Werte und der Aufstieg des Umwelt-Themas. Dabei wird die Bedeutung alternativer Medien für den zeitgenössischen „Rechtspopulismus“ kritisch reflektiert.
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9

Wihl, Tim. « Die Demo als Revolte ? Vorläufige Überlegungen zu einer politisch-juristischen Theorie der Demonstration in der liberalen Demokratie ». ZPTh – Zeitschrift für Politische Theorie 14, no 1-2023 (16 janvier 2024) : 85–106. http://dx.doi.org/10.3224/zpth.v14i1.05.

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Résumé :
Was macht eine Demonstration aus – politik-, rechts- und verfassungstheoretisch? Worin unterscheidet sie sich von einer Revolution oder einer Rebellion? Ist eine Demo mit einer kollektiven Meinungsäußerung gleichzusetzen? In dem Beitrag wird das Phänomen Demo vor dem Hintergrund der Demokratietheorie, der Menschenrechte und neuerer Revolutionstheorie eingeordnet. Es zeigt sich, dass Demos in liberalen Systemen in der Krise am ehesten die Funktion „plebejischer“ – manchmal aber auch, scharf davon abzugrenzender, „populistischer“ – Revolten erfüllen könnten: als Symbole und Praxen der Gegenmacht.
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Müller, Andreas Th. « HEINZ-GERD SCHMITZ. Philosophische Probleme internationaler Politik und transnationalen Rechts ». Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie 96, no 1 (2010) : 123–26. http://dx.doi.org/10.25162/arsp-2010-0010.

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Liebrecht, Johannes. « Felz, Sebastian, Recht zwischen Wissenschaft und Politik. Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster 1902 bis 1952 ». Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte : Germanistische Abteilung 136, no 1 (26 juin 2019) : 468–72. http://dx.doi.org/10.1515/zrgg-2019-0037.

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Rehm, Titus. « Emanzipation durch Rechtsdogmatik ? » Rechtswissenschaft 12, no 3 (2021) : 356–81. http://dx.doi.org/10.5771/1868-8098-2021-3-356.

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Résumé :
In den vergangenen Jahren sind in Folge einer Entscheidung des LG Magdeburg einige wissenschaftliche Beiträge erschienen, die sich dem Thema gewidmet haben, ob Tieren Notwehrbefugnisse nach § 32 StGB zukommen. Die Frage wird in engem Zusammenhang mit dem Rechtsstatus von Tieren diskutiert: Sind diese anerkannte Rechtssubjekte mit eigenen Rechten oder bloße Objekte des Rechts? Ein Teil der Befürworter der Tiernothilfe gründet ihre Position explizit auf die Annahme der Rechtssubjektivität von Tieren. Ausgehend von einer dogmatischen Untersuchung des geltenden Straf- und Tierschutzrechts wird diese Position als nicht gerechtfertigte Rechtsfortbildung eingeordnet. Die Argumentationsweise, die zur Begründung der Rechtssubjektivität von Tieren in Anschlag gebracht wird, wird sodann mithilfe von Anne Röthels Analyse des Verhältnisses politischer Emanzipationsbestrebungen und rechtswissenschaftlicher Abwehrmanöver als rechtswissenschaftliche Verschleierungstaktik zur Beförderung politischer Ziele kritisiert. Politik und Rechtswissenschaft bedienen sich danach derselben rhetorischen Mittel - freilich unter umgekehrten Vorzeichen: Eine lückenhafte Darstellung des geltenden Rechts kann zur Abwehr politischer Emanzipationsanliegen ebenso angewendet werden, wie zur rechtswissenschaftlichen Beförderung emanzipatorischer Ziele.
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Simon, Hendrik. « Können wir dem Völkerrecht (noch) trauen ? Die russische Aggression gegen die Ukraine und die diskursive Autorität internationaler Normen ». Soziale Systeme 28, no 2 (1 janvier 2024) : 279–99. http://dx.doi.org/10.1515/sosys-2023-0012.

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Résumé :
Zusammenfassung Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Grundlagen der internationalen Ordnung zutiefst erschüttert. Können wir angesichts dessen noch auf die normative Autorität des Völkerrechts vertrauen? Oder hat die russische Aggression das Gewaltverbot nach Artikel 2(4) der UN-Charta nicht endgültig außer Kraft gesetzt? In diesem Beitrag argumentiere ich gegen sogenannte Realisten in der Lehre von den Internationalen Beziehungen, dass dies ein voreiliger Fehlschluss wäre, der auf einem Missverständnis der Funktionsweise des Rechts in der internationalen Politik beruht. Wie anhand der Reaktionen der internationalen Gemeinschaft deutlich wird, hat das Völkerrecht seine ordnende Funktion, zwischen legitimer und illegitimer Gewalt in der internationalen Politik zu unterscheiden, keineswegs verloren. Der Artikel entfaltet dieses Argument und zeigt auch, wie das Vertrauen in das Völkerrecht weiter gestärkt werden könnte. Denn der Krieg hat auch deutlich gemacht: Das Völkerrecht und die internationalen Institutionen sind nicht am Ende – bedürfen nach dem Krieg aber tiefgreifender Reformen.
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Fischer, Johannes. « Gibt es ein Recht auf Suizid ? Die Anmaßung des Rechts gegenüber der Politik im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ». Zeitschrift für Evangelische Ethik 64, no 4 (1 octobre 2020) : 289–95. http://dx.doi.org/10.14315/zee-2020-640408.

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Jovanov, Rastko. « Hegel und die Opferung der Philosophie : Dialektik der Ästhetik und Politik ». Filozofija i drustvo 24, no 1 (2013) : 177–98. http://dx.doi.org/10.2298/fid1301177j.

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Résumé :
Dem Aufsatz liegen folgende Fragen zugrunde: Ist es gerechtfertigt, vom Erbe der tragischen Darstellung des Kampfes im Hegelschen Begriff der Philosophie und insbesondere in seiner Konzeption der Dialektik als Bewegung und Geschichtlichkeit des absoluten Geistes zu sprechen? Hat der Vers?hnungsbegriff Hegels, der am konkretesten innerhalb des philosophischen Gedankens ausgef?hrt wird, bestimmte Folgen auch f?r den Begriff der Philosophie selber? Opfert sich die Philosophie einer endlichen ?u?erlichkeit oder bedarf sie selbst eines Opfers, um das philosophische System als solches zu vervollst?ndigen? Kann man auch heutzutage die geschichtlich-politischen Ereignisse und die Vergehen des Rechts als tragisch darstellen und betrachten? Vermag es die Politik noch immer (wie in der Moderne), die Rolle des Schicksals in der griechischen Trag?die zu ?bernehmen? Auf solche Fragen werden hier keine endg?ltigen Antworten gegeben, es wird vielmehr der Rahmen f?r weitere Betrachtungen bereitgestellt - innerhalb oder au?erhalb der Philosophie Hegels.
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Goldhammer, Michael. « Hypermoral und Recht ». Der Staat : Volume 60, Issue 2 60, no 2 (1 avril 2021) : 211–41. http://dx.doi.org/10.3790/staa.60.2.211.

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Résumé :
In jüngerer Zeit erfuhr der Begriff der „Hypermoral“ eine Wiederbelebung. Er steht für die Kritik moralisierend geführter gesellschaftlicher Debatten. Tatsächlich weist die Struktur neuzeitlicher Moral einen expansiven Charakter auf. Während dies vor allem Politik, Wirtschaft, Kirchen und private Lebensstile betrifft, scheint das Recht davon nicht betroffen zu sein. Es ist weniger anfällig für die Normmigration, weil sich die moralischen Inhalte an Form und Zuständigkeit brechen. Das Recht – das öffentliche Recht zumal – ist insoweit strukturell unmoralisch. Darin liegt eine Funktionsbedingung heutigen verfassungsstaatlichen Rechts. Der Beitrag zeigt, wie das öffentliche Recht aber dennoch Einbruchsstellen für hypertrophe Moralgebräuche aufweist. Sie liegen in der Form des juristischen Denkens und Argumentierens. Diese geräuschlose Migration ist dem stillschweigenden Modellcharakter der Moral geschuldet und kritisch zu hinterfragen. In recent times, the term "hypermorality" has experienced a remarkable revival. It stands for the critique of moralising public debates. In fact, the structure of morality in the modern period shows expansive features. While this primarily affects politics, the economy, churches and private lifestyles, law seems to be shielded from this debate. It is less susceptible to norm migration because moral reasoning is both prevented by the legal form and jurisdiction. In this respect, law – public law in particular – is structurally immoral. This is a precondition of law in modern constitutional settings. As this article however shows, public law nevertheless has points of entry for hypertrophic moral reasoning. They lie in the form of legal thinking and argumentation. This silent migration is due to the unspoken model character of modern morality and must be critically questioned.
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Minkenberg, Michael, et Zsuzsanna Végh. « Auszehrung der Demokratie : Politik- und Regimeeffekte der radikalen Rechten in Osteuropa ». ZRex – Zeitschrift für Rechtsextremismusforschung 4, no 1-2024 (25 mars 2024) : 3–22. http://dx.doi.org/10.3224/zrex.v4i1.01.

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Résumé :
Der Beitrag untersucht den Einfluss rechtsradikaler Parteien in Osteuropa auf die Positionen der etablierten Parteien, die Minderheiten- und Asylpolitik und letztlich die Qualität des demokratischen Gemeinwesens. Das Konzept des Einflusses als Interaktionseffekt besagt, dass die Interaktionsdynamik zwischen der radikalen Rechten und den etablierten konkurrierenden Parteien, die von der Relevanz der ersteren und der strategischen Reaktion der letzteren beeinflusst wird, bestimmt, ob es zu Rechtsverschiebungen in den Positionen und der Politik kommt und inwieweit die politische Ordnung infrage gestellt wird. Zu den untersuchten Ländern gehören Bulgarien, Estland, Polen, Rumänien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Ungarn. Die Auswirkungen auf die Positionen der Parteien werden anhand von Expertenbefragungen untersucht, die Auswirkungen auf die Politik anhand einer gründlichen Analyse von Gesetzesinitiativen der radikalen Rechten in den nationalen Parlamenten und die Auswirkungen auf das Gemeinwesen anhand von Messungen der Demokratiequalität. Wir stellen fest, dass die Zusammenarbeit der etablierten Parteien mit der radikalen Rechten und/oder die Übernahme ihrer Themenpositionen tendenziell zu einer Verschiebung ihrer Positionen nach rechts und zur Verabschiedung restriktiver Maßnahmen führt, und dass solche Verschiebungen auch nach dem Abtritt der radikalen Rechten fortbestehen. Diese signalisieren eine Infragestellung grundlegender Werte der liberalen Demokratie, z. B. der Inklusion, und markieren die Auszehrung der Demokratie.
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Goerres, Achim, et Markus Tepe. « Für die Kleinen ist uns nichts zu teuer ? Kindergartengebühren und ihre Determinanten in Deutschlands 95 bevölkerungsreichsten Städten zwischen 2007 und 2010 ». dms – der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management 6, no 1-2013 (19 juin 2013) : 169–90. http://dx.doi.org/10.3224/dms.v6i1.11.

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Résumé :
Dieser Beitrag untersucht die polit-ökonomischen Determinanten der Elternbeiträge für kommunale Kindergärten und diskutiert die Steuerungsfunktion und Politisierung der Beiträge. Erstens erklären strukturelle Rahmenbedingungen wie die Ausgaben des Landes für Kinder im Vorschulalter, das Schuldenniveau und die Bevölkerungsdichte die Beitragshöhe gemäß einer einfachen Ressourcenthese: je mehr Mittel zur Verfügung stehen, desto geringer sind die Elternbeiträge. Demographische Faktoren, die gerontokratische Dynamiken oder die Nachfrageintensität nach Plätzen einfangen, haben hingegen keinen nennenswerten Einfluss. Zweitens sind linke Mehrheiten mit höheren Gebühren für mittlere und höhere Einkommensgruppen assoziiert. Drittens können Muster substanzieller Repräsentation durch weibliche Abgeordnete festgestellt werden, wonach ein höherer Anteil von Frauen im Gemeinde- bzw. Stadtrat mit niedrigeren Gebühren für höhere Einkommensgruppen verbunden ist. Es liegt somit eine parteipolitische Konfliktlinie entlang der sozioökonomischen Links-Rechts-Dimension vor, die in kommunaler Politik selten zu finden ist. Zudem reagieren die Gebühren auf die politische Repräsentation von Betroffenen in den Entscheidungsgremien.
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Schima, Stefan. « Der Weg des Rechts in dem sich integrierenden Europa (Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte. 84) ». Journal der Juristischen Zeitgeschichte 14, no 3 (1 octobre 2020) : 105. http://dx.doi.org/10.1515/jjzg-2020-0036.

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Kim, Sungmi, et Taeyoung Yoon. « Eine Implikation von Anspruch auf bauliche Veränderung für ältere Menschen ». Korean Institute for Aggregate Buildings Law 45 (28 février 2023) : 95–125. http://dx.doi.org/10.55029/kabl.2023.45.95.

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Résumé :
Die wichtigste Grundlage des Lebens ist das Haus. Insbesondere ein sicheres Wohnumfeld ist das wichtigste Kriterium zur Bewertung der Lebensqualität. Da insbesondere im Alter oder bei anderen geriatrischen Erkrankungen allmählich Bewegungseinschränkungen auftreten, sind verschiedene Fürsorge für ältere Menschen erforderlich. Deutschland, schon eine hochbetagte Gesellschaft, steht Der Demografische Wandel und die damit verbundene Alterung der deutschen Gesellschaft seit längerem im Fokus von Öffentlichkeit und Politik. Aus diesem Grund setzt verschiedene Gesetze und Richtlinien für die Wohnfürsorge für ältere Menschen um. Insbesonders § 554 Abs. 1 BGB(bei Mietern) und § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG(bei Eigentümern) sehen den Anspruch auf Bauliche Veränderung für die Menschen mit Behinderung(Inklusiv ältere Menschen) vor. Die beiden pateien, können nach solcher Vorschriten verlangen, dass ihm der Vermieter baulicher Veränderungen der Mietsache erlaubt. Vor der Etablierung der Vorschriften zum Barriererreduzierung in § 554 BGB hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Wohnrecht in einem Mietsache auch das Recht zur Benutzung von Treppen und Durchgängen umfasst, also muss der Vermieter zustimmen. Es lohnt sich jedoch, die Entscheidung des Gerichts zu beachten. Die Befugnisse von Mieter und Vermieter zuzuordnen und abzugrenzen, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Er muss die schutzwürdigen Interessen beider Seiten berücksichtigen und in ein ausgewogenes Verhältnis bringen. Die allgemein zuständigen Gerichte haben bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften des einfachen Rechts ebenfalls die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten. Sie müssen die im Gesetz auf Grund verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den beiderseitigen Eigentumsschutz beachtet und unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkungen vermeidet Darüber hinaus könnte die Tatsache einen Anhaltpunkt auf unser Rechtssystem geben, dass Deutschland schließlich Streitigkeiten zwischen den Parteien reduzierte, indem es gesetzliche Maßnahmen gegen Streitigkeiten des Umbaus zum Barrierefreies wohnen ergriff. Es ist zu hoffen, dass diese deutschen Vorschriftenfälle als Eckpfeiler für eine wohnungsfreundliche Gesetzgebung in Korea dienen können.
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Ladwig, Bernd. « Links und frei ». PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 36, no 144 (1 septembre 2006) : 455–61. http://dx.doi.org/10.32387/prokla.v36i144.552.

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Es ist ein Glück für einen Autor, wenn einer seiner Beiträge eine Erwiderung findet, die ihn zu neuerlichem Nachdenken und auch zu Klarstellungen anhält. Alex Demirovi ý hat mir dazu Gelegenheit gegeben, wofür ich ihm dankbar bin. Manches, was er schreibt, berührt wunde Punkte meiner Konzeption. Anderes beruht auf Missverständnissen, die der kritisierte Autor sich selbst zuschreiben sollte: Offenbar hat er sich nicht so klar ausgedrückt, dass ein scharfsinniger Leser wie Demiroviý ihn nicht missverstehen konnte. Leider bleibt Demiroviý seinerseits unscharf, wo er eine grundlegende Alternative zu meiner Aufnahme liberalen Gedankengutes andeutet. Er zitiert Marx, wo eigene klärende Erläuterungen nötig gewesen wären. Bei allem Respekt vor dem Altmeister: Dieser war, wenn es um Alternativen zur bürgerlichen Gesellschaftsordnung, ihrem Wirtschaftssystem, ihrem Rechts- und ihrem Demokratieverständnis ging, alles andere als genau. Solche Ungenauigkeiten sollten wir uns, nach so vielen niederschmetternden Erfahrungen mit „marxistischer“ Politik, nicht mehr leisten. Ohnehin geht Demiroviý allzu leichtfertig mit dem Verdacht um, der Marxismus habe sich in den despotischen Systemen, die in seinem Namen errichtet wurden, nicht allein zur Unkenntlichkeit, sondern auch zur Kenntlichkeit verändert (um Ernst Bloch zu paraphrasieren). Dazu jeweils knappe Hinweise.
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Pernthaler, Peter. « Walter Leisner, „Privatisierung“ des Öffentlichen Rechts. Von der „Hoheitsgewalt“ zum gleichordnenden Privatrecht. Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Band 43 ». Zeitschrift für öffentliches Recht 65, no 2 (27 avril 2010) : 293–94. http://dx.doi.org/10.1007/s00708-010-0052-4.

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Fleckner, Andreas Martin. « corpus und universitas. Römisches Körperschafts- und Gesellschaftsrecht : zwischen griechischer Philosophie und römischer Politik (= Ius Romanum. Beiträge zu Methode und Geschichte des römischen Rechts 3) ». Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte : Romanistische Abteilung 137, no 1 (21 août 2020) : 422–50. http://dx.doi.org/10.1515/zrgr-2020-0028.

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Doering-Manteuffel, Anselm. « Deutschlands 20. Jahrhundert im Wandel zeithistorischer Narrative ». Historische Zeitschrift 306, no 1 (6 février 2018) : 97–120. http://dx.doi.org/10.1515/hzhz-2018-0004.

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Résumé :
Zusammenfassung Der Aufsatz beschreibt Entwicklungslinien der deutschen Zeitgeschichte und arbeitet den Zusammenhang von historischem Prozess und historischer Erklärung heraus. Der erste Teil gilt dem Problem, dass die Bundesrepublik seit ihrer Gründung den Anspruch erhob, in der Kontinuität des Deutschen Reichs von 1871 zu stehen. Damit sollte jeder Versuch der DDR unterbunden werden, sich als eigenständiger sozialistischer Staat in Deutschland darzustellen. Dies erlaubte es den Historikern in den 1950er Jahren, das Geschichtsbild der deutschen Nationalgeschichte fortzuschreiben. Es zeichnete eine positive Entwicklung von Bismarck bis in die Weimarer Republik und grenzte das Dritte Reich als „Missgeschick“ aus der nationalen Kontinuität aus. Der zweite Teil gilt den Auswirkungen der Entspannungspolitik auf die Argumentation der Zeithistoriker. Bundesrepublik und DDR verstanden sich seit 1969/70 als selbständige Staaten. Die Vorstellung des einheitlichen Nationalstaats trat hinter die Idee von nationaler Identität zurück. Die Rivalität zwischen der DDR und der Bundesrepublik um 1980 über den Ort Preußens in der deutschen Geschichte deckte auf, dass es zwei gegeneinander gerichtete Identitäten nicht geben konnte, und der Historikerstreit zeigte 1986, dass die Identität aller Deutschen mit dem Holocaust verknüpft war und blieb. Der dritte Teil gilt der Globalisierung und beschreibt den Neoliberalismus und die Digitalisierung als deren ökonomische und technische Bestandteile. Sie bewirkten einen tiefgreifenden Wandel, in dessen Verlauf auch der nationale Staat und die parlamentarische Demokratie an Bedeutung verloren. Die transnationalen Auswirkungen des Wandels lassen sich erst dann angemessen verstehen, wenn neben Politik und Wirtschaft auch der Einfluss von Religion und die Bedeutung des öffentlichen Rechts auf die Gesellschaften der Gegenwart beachtet werden.
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Arnold, Claudius. « POLITIK + RECHT ». Bankmagazin 60, no 1 (28 décembre 2010) : 6. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-011-0003-6.

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Arnold, Claudius. « Politik + Recht ». Bankmagazin 60, no 2 (31 janvier 2011) : 6–7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-011-0031-2.

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Arnold, Claudius. « Politik + Recht ». Bankmagazin 60, no 4 (31 mars 2011) : 6–7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-011-0076-2.

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Arnold, Claudius. « Politik + Recht ». Bankmagazin 60, no 5 (29 avril 2011) : 6–7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-011-0099-8.

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Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « POLITIK + RECHT ». Bankmagazin 60, no 6 (31 mai 2011) : 6–7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-011-0123-z.

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30

Arnold, Claudius. « POLITIK + RECHT ». Bankmagazin 60, no 7 (30 juin 2011) : 7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-011-0144-7.

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31

Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « Politik + recht ». Bankmagazin 60, no 8 (29 juillet 2011) : 6–7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-011-0166-1.

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Arnold, Claudius. « POLITIK + RECHT ». Bankmagazin 60, no 10 (30 septembre 2011) : 7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-011-0210-1.

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Arnold, Claudius. « Politik + recht ». Bankmagazin 60, no 11 (28 octobre 2011) : 6. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-011-0229-3.

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34

Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « Politik + Recht ». Bankmagazin 60, no 12 (30 novembre 2011) : 6. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-011-0254-2.

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Arnold, Claudius. « Politik + Recht ». Bankmagazin 61, no 1 (janvier 2012) : 6–7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-012-0288-0.

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Arnold, Claudius. « Politik + Recht ». Bankmagazin 61, no 2 (27 janvier 2012) : 6–7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-012-0299-x.

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Arnold, Claudius. « Politik + Recht ». Bankmagazin 61, no 3 (27 février 2012) : 7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-012-0325-z.

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Arnold, Claudius. « Politik + Recht ». Bankmagazin 61, no 5 (27 avril 2012) : 7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-012-0372-5.

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Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « POLITIK + RECHT ». Bankmagazin 61, no 6 (29 mai 2012) : 7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-012-0394-z.

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Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « POLITIK + RECHT ». Bankmagazin 61, no 7 (27 juin 2012) : 7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-012-0416-x.

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Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « POLITIK + RECHT ». Bankmagazin 61, no 8 (27 juillet 2012) : 7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-012-0437-5.

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Arnold, Claudius. « POLITIK + RECHT ». Bankmagazin 61, no 9 (28 août 2012) : 7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-012-0459-z.

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Arnold, Claudius. « POLITIK + RECHT ». Bankmagazin 61, no 10 (27 septembre 2012) : 7. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-012-0481-1.

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Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « POLITIK + RECHT ». Bankmagazin 61, no 11 (29 octobre 2012) : 5. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-012-0537-2.

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Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « Politik + Recht ». Bankmagazin 62, no 2 (23 janvier 2013) : 6. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-013-0034-2.

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Arnold, Claudius. « Politik + Recht ». Bankmagazin 62, no 3 (22 février 2013) : 8. http://dx.doi.org/10.1365/s35127-013-0056-9.

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Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « Politik + Recht ». Bankmagazin 58, no 6 (juin 2009) : 24. http://dx.doi.org/10.1007/bf03254666.

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Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « Politik + Recht ». Bankmagazin 58, no 7-8 (juillet 2009) : 25. http://dx.doi.org/10.1007/bf03254689.

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Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « Politik + Recht ». Bankmagazin 58, no 9 (septembre 2009) : 40. http://dx.doi.org/10.1007/bf03254710.

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Arnold, Claudius, et Hans-Ulrich Dietz. « Politik + Recht ». Bankmagazin 58, no 12 (décembre 2009) : 34. http://dx.doi.org/10.1007/bf03254725.

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