Journal articles on the topic 'La Gerche'

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1

Haucap, Justus, and Ulrich Heimeshoff. "Kartellschadensermittlung im Spannungsfeld zwischen Präzision und Effizienz: Prinzipielle Anforderungen aus ökonomischer Perspektive und praktische Handlungsoptionen." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 20, no. 1 (March 4, 2022): 80–103. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2022-0107.

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Abstract:
Zusammenfassung Kartellschadensersatzverfahren sind regelmäßig mit ökonomischen Gutachten beider Parteien verbunden. Typischerweise weichen diese Gutachten in ihren Ergebnissen deutlich voneinander ab. Während die Gutachten der beklagten Parteien fast immer zu dem Ergebnis kommen, dass kein Schaden entstanden sei, enthalten die Gutachten der Kläger immer das Ergebnis, dass sehr wohl ein – meist ganz erheblicher – Schaden entstanden sei. Für das Gericht ergibt sich – gerade nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs in Schienenkartell II und LKW-Kartell II – die Notwendigkeit, diese ökonomischen Gutachten umfassend zu würdigen. Der vorliegende Beitrag bietet dazu Hilfestellung an und greift die wichtigsten Probleme bei der Wahl geeigneter Ansätze zur Schadensermittlung auf, welche bei der Würdigung ökonomischer Schadensgutachten einbezogen werden sollten. Darüber hinaus befassen wir uns mit Möglichkeiten zur Ersteinschätzung der Schäden in bestimmten Kartellfällen und diskutieren den Nutzen von Schadensvermutungen zur Beurteilung des Einzelfalls. In diesem Kontext diskutieren wir zum einen die Arbeit von Gerichtsgutachtern. Zum anderen entwickeln wir einen eigenen Vorschlag zur Erstellung von Ersteinschätzungen zur Höhe kartellbedingter Schäden als Hilfestellung für die Gerichte inklusive der institutionellen Ausgestaltung eines solchen Ansatzes.
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2

Wiggerthale, Marita, and Barbara Sennholz-Weinhardt. "Die Ökonomie des Wohlergehens." Ökologisches Wirtschaften - Fachzeitschrift, no. 2 (May 27, 2021): 8–9. http://dx.doi.org/10.14512/oew360208.

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Abstract:
Eine neue Umfrage zeigt, dass nur wenige Menschen in Deutschland das Wirtschaftssystem für sozial gerecht halten. Wie kann eine sozial und ökologisch gerechte Wirtschaft der Zukunft aussehen? Welche Rolle spielen Wachstum, Ressourcenverbrauch, soziale Ungleichheit und Lobbymacht von Konzernen?
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3

Bethge, Ulrich. "Gerüche einfach weggefiltert." UmweltMagazin 49, no. 04-05 (2019): 39–41. http://dx.doi.org/10.37544/0173-363x-2019-04-05-39.

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Abstract:
Noch vor drei Jahren rümpften die Anwohner die Nase, weil der Abwassergeruch überhandnahm. Auch für die Angestellten war das Arbeiten im Klärwerk nicht angenehm. Doch dann fand die Stadt Vechta eine neue und zugleich umweltfreundliche Lösung.
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4

Shinde, Sonia. "„Gerüche wecken Emotionen“." Lebensmittel Zeitung 74, no. 17 (2022): 29. http://dx.doi.org/10.51202/0947-7527-2022-17-029.

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Abstract:
Manuela Mahn ist mit mehr als 100 Gewürzen auf Du und Du. In oberfränkischen Kulmbach bildet sie Gewürzsommeliers aus. Ein Gespräch über Olfaktorik, das besondere Mundgefühl und Emotionen. Über Branchenneulinge, Sachkunde, Gewürzmischungen, die keine sind und Fake-Produkte.
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Bönsch, Regine. "Plasma gegen Gerüche." VDI nachrichten 75, no. 36 (2021): 40. http://dx.doi.org/10.51202/0042-1758-2021-36-40-1.

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6

Hong, Mathias. "Ein Gericht oder zwei Gerichte? Der Kopftuch-Beschluss, das Plenumsverfahren und der Grundsatz „stare decisis“." Der Staat 54, no. 3 (September 2015): 409–34. http://dx.doi.org/10.3790/staa.54.3.409.

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7

Herberger, Maximilian. "Personalinformationssysteme und Mitbestimmung." German Journal of Human Resource Management: Zeitschrift für Personalforschung 5, no. 2 (May 1991): 175–87. http://dx.doi.org/10.1177/239700229100500208.

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Abstract:
Die folgenden Darlegungen stützen sich aus Gründen der Praxisorientierung auf die Ergebnisse, zu denen die Rechtsprechung gelangt ist. Eine wissenschaftliche Kritik der Rechtsprechung ist nicht beabsichtigt. Bei allem Interesse für derartige Untersuchungen ist, will man praktische Entscheidungshilfen geben, darauf zu achten, daß der entscheidende Planungsparameter für das Führungspersonal der Unternehmungen die Prognose über den Spruch ist, den letzten Endes ein Gericht fällen würde. Berücksichtigt wird die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Das hat seinen Grund darin, daß beide Gerichte im vorliegenden Themenzusammenhang mit Regelungen befaßt sind, die auf die gleichen Merkmale abstellen. Hinzu kommt, daß sich das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ohne entscheidende Modifikation angeschlossen hat. Deshalb bildet die Argumentation beider Gerichte eine systematische Einheit.
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8

Goltz, Philipp-Christopher, and Ingo Janert. "Die gerichtliche Zuständigkeit gem. Art. 27 EuGVVO bei Klageerhebung in zwei EU-Staaten." Monatsschrift für Deutsches Recht 68, no. 3 (February 2014): 125–29. http://dx.doi.org/10.9785/ovs-mdr-2014-125.

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Abstract:
Gem. Art. 27 EuGVVO besteht bei Klageerhebung wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten für das später angerufene Gericht eine Aussetzungspflicht. Die Anwendung dieser Vorschrift hat verschiedene deutsche Gerichte beschäftigt, so dass der BGH mit Beschl. v. 18.9.2013 - V ZB 163/12, MDR 2013, 1480 zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Vorschrift Stellung genommen hat. Der folgende Beitrag geht auf die verschiedenen Aspekte der Rechtsprechung ein.
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9

Ruppert, Lothar. "«Mein Knecht, der gerechte, macht die Vielen gerecht, und ihre Verschuldungen - er trägt sie» (Jes 53,11)." Biblische Zeitschrift 40, no. 1 (September 22, 1996): 1–17. http://dx.doi.org/10.1163/25890468-04001001.

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10

Bethge, Ulrich. "Aktiver Kanalfilter eliminiert Gerüche." UmweltMagazin 49, no. 07-08 (2019): 50–51. http://dx.doi.org/10.37544/0173-363x-2019-07-08-50.

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Abstract:
Kaum ist die warme Jahreszeit da, kommt vielerorts ein unliebsames Problem (wieder) hoch: Unangenehme Gerüche aus der Kanalisation sind ein Ärgernis in vielen Kommunen. Für sie hat ein bayerischer Hersteller einen Kanalfilter entwickelt, der das Problem von drei Seiten angeht.
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Onken, Michael, and Kai Lechner. "Badstandzeit verlängert, Gerüche eliminiert." JOT Journal für Oberflächentechnik 58, no. 2 (February 2018): 42–43. http://dx.doi.org/10.1007/s35144-018-0007-z.

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Conrad, Thorsten, and Thomas Fricke. "Gerüche detektieren und bewerten." Nachrichten aus der Chemie 59, no. 7-8 (July 2011): 745–47. http://dx.doi.org/10.1002/nadc.201181737.

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Ulmenstein, Ulrich Frhr v., and Franziska Wahedi. "Ein Fall und hundert Richter." Recht und Politik 56, no. 4 (October 1, 2020): 509–25. http://dx.doi.org/10.3790/rup.56.4.509.

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Abstract:
Warum gibt es Rechtsprechung, die von der gemeinhin als klarer empfundenen Rechtslage und der Rechtsprechung anderer deutscher Gerichte so stark abweicht, dass sie auf gesellschaftliches und politisches Unverständnis stößt? Stellt die Rechtsordnung nicht einen Anspruch auf umfassend gleichförmige Rechtsprechung? Diesen Fragen geht der vorliegende Beitrag nach und entspannt dabei vier verschiedene Konstellationen, wie sich eine einheitliche Rechtsprechung im Verhältnis von Gesetzesbindung und richterlicher Unabhängigkeit entfalten kann. Die Frage ist angesichts der Bestrebungen nach digitaler Effizienzsteigerung vor Gericht aktueller denn je.
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Neckel, Sighard, and Jürgen Wolf. "Die Faszination der Amoralität." PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 18, no. 70 (March 1, 1988): 57–77. http://dx.doi.org/10.32387/prokla.v18i70.1303.

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Abstract:
Die offenkundige Attraktivität der Luhmannschen Systemtheorie gerade auch für »linke« Intellektuelle besteht nicht zuletzt in der erklärten Abstinenz der Theorie von jeder moralischen Gesellschaftskritik. Im Zentrum des Aufsatzes steht deshalb eine Auseinandersetzung mit der systemtheoretischen Soziologie der Moral. Es zeigt sich, daß die Luhmannsche Moraltheorie ihrem Anspruch, eine Soziologie der Moral mit moralfreien Begriffen zu formulieren, nicht gerecht wird, weil sie sich ihren eigenen historischen Voraussetzungen gegenüber indifferent zeigt. Die Luhmannsche Moraltheorie bringt letztlich ihren soziologischen Gegenstand, den sozialen Gehalt der Moral, zum Verschwinden. Sie gerät zur handlungsentlastenden Institution, die dem 'moralischen Minimalismus' (post)moderner Lebensformen zum theoretischen Ausdruck verhilft.
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Balogh, Judit. "Ist die COVID-19-Krankheit wirklich eine technische Frage seitens des Rechtsanwalts?" Debreceni Jogi Műhely 19, no. 1-2. (August 26, 2022): 5–19. http://dx.doi.org/10.24169/djm/2022/1-2/1.

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Abstract:
Abstrakt: Im Frühjahr 2020 hat die COVID-19-Pandemie unser tägliches Leben völlig abändert. Viele der Auswirkungen der Abschließungen und der Heimarbeit, die mit der Epidemie einhergingen, sind auch heute noch in der Gerichtspraxis zu spüren, sowohl positiv als auch negativ. Positiv zu vermerken ist, dass die Gerichte und Behörden das Potenzial der Online-Kommunikation erkannt haben, so dass einige Verfahren auch in den „Epidemiefreien” Zeiten, online abgehalten werden können, was Zeit und Energie spart. Die Tatsache, dass die Gerichte in Zivilverfahren immer mehr ausschließlich schriftliches Vorverfahren anordnen, viel öfter als früher, löst unterschiedliche Reaktionen aus. Schließlich als negatives Beispiel ist zu nennen dass es bisher zu keine zufriedende Lösung kam, wie das Gericht mit Fällen von Abwesenheit aufgrund plötzlicher Krankheit einen Umgang finden kann. Die Abhandlung untersucht die Praxis im Bereich der Abwesenheit im Krankheitsfall: Auf der Grundlage eines Beschlusses des ungarischen höchsten Gerichtshofes (der sog. Kuria) vom Februar 2021, der unter den besonderen Umständen des Pandemie-Notfalls erlassen wurde, versucht sie, den tatsächlichen Inhalt und die Rolle des Rechts auf Vertretung (und die Vertretung durch einen Anwalt) in Zivilverfahren zu beleuchten.
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Henseling, Karl Otto, and Michael Angrick. "In Zukunft gerecht In Zukunft gerecht." GAIA - Ecological Perspectives for Science and Society 15, no. 1 (March 1, 2006): 65. http://dx.doi.org/10.14512/gaia.15.1.15.

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Gläser, Martin. "ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut." MedienWirtschaft 13, no. 1 (2016): 72–76. http://dx.doi.org/10.15358/1613-0669-2016-1-72.

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Abstract:
Man sagt, das Credo von Thomas Bellut sei Geduld, Gelassenheit und der Anspruch, so wenig wie möglich dem Zufall zu überlassen. Und sein Traumberuf sei eigentlich Regisseur, „wegen der Kreativität“. Auch sei er ein „begnadeter Streitschlichter“, was er nach eigener Aussage für eine Frage der Selbstbeherrschung hält. Ferner habe er die Gabe, Klartext zu reden, dies aber öffentlich seelenruhig und in verbindlicher Form. Er behalte Ruhe bei kritischen Fragen und falle nicht in Freudentaumel bei Erfolgsmeldungen. Er sei selbstkritisch, aber auch konfliktfähig. Alle diese Eigenschaften des für eine zweite Amtszeit bis 2022 gewählten Intendanten Bellut sind nicht gerade störend, um den Herausforderungen, vor denen das ZDF steht, gerecht zu werden.
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Daiber, Birgit. "Neue Hürden für den EU-Beitritt zur EMRK?" Europarecht 56, no. 5 (2021): 596–613. http://dx.doi.org/10.5771/0531-2485-2021-5-596.

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Abstract:
Nach dem ablehnenden Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum Beitrittsübereinkommen der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention hat der Rat zusätzliche Verhandlungsrichtlinien angenommen. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag, ob das EuGH-Gutachten zum EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA Konsequenzen für den Beitritt hat. Dazu gleicht er den Inhalt des CETA-Gutachtens mit der bisherigen Rechtsprechung ab und kommt zu dem Ergebnis, daß der EuGH eine Änderung seiner Rechtsprechung vorgenommen und neue Hürden für die Unterwerfung der EU unter die Rechtsprechungstätigkeit anderer Gerichte aufstellt hat. Das Gutachten enthält jedoch Formulierungen, die auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch ein solches Gericht erlauben. Die neuen Anforderungen dürften deshalb einem Beitritt der EU zur EMRK nicht entgegenstehen.
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Hutmacher, Fabian, and Roland Mayrhofer. "Die Psychologie der Jetzt-Zeit." psychosozial 44, no. 3 (September 2021): 99–108. http://dx.doi.org/10.30820/0171-3434-2021-3-99.

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Abstract:
Die gegenwärtige akademische Psychologie ist eine quantitativ-empirische Psychologie der Jetzt-Zeit. Das heißt, sie untersucht mit quantitativ-empirischen Methoden das Erleben und Verhalten von Menschen, die aktuell auf der Erde leben, und zwar in der Hoffnung, so etwas über die Funktionsweise des Menschen zu lernen. Wir zeigen erstens, weshalb sich die Psychologie entgegen diesem Selbstverständnis mehr mit der Geschichte des Psychischen auseinandersetzen sollte. Und wir arbeiten zweitens heraus, weshalb sich die Psychologie – gerade angesichts der Replikationskrise – hin zu mehr gelebtem Methodenpluralismus entwickeln sollte. Eine solcherart historisch sensibilisierte und methodisch diversifizierte Psychologie wäre – so unsere Hoffnung – besser in der Lage, der Komplexität menschlichen Erlebens und Verhaltens gerecht zu werden.
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Kumpan, Christoph, and Robin Misterek. "Ad-hoc-Publizitätspflicht einer Muttergesellschaft bei konzerndimensionalen Sachverhalten." Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 32, no. 1 (February 18, 2020): 10–21. http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2020-0104.

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Abstract:
ZusammenfassungDas Bekanntwerden von Manipulationen bei Dieselfahrzeugen durch Volkswagen hat nicht nur den Absatzmarkt für Automobile, sondern auch den Kapitalmarkt erschüttert. Mehrere Gerichte beschäftigen sich seither mit der Frage, ob das Anlegerpublikum früher über die Rechtsverstöße und Ermittlungen hätte unterrichtet werden müssen. Das LG Stuttgart hatte dabei zu klären, ob auch die Dachgesellschaft von VW – die Porsche SE – zur Abgabe einer Ad-hoc-Meldung verpflichtet war. Wann eine börsennotierte Muttergesellschaft in der Sphäre einer konzernangehörigen Tochtergesellschaft entstandene Insiderinformationen veröffentlichen muss, war bisher in der Rechtswissenschaft hoch umstritten. Das Gericht hatte deshalb die Möglichkeit, über den Einzelfall hinaus Maßstäbe für die Publizitätspraxis von Konzernen zu setzen und Rechtssicherheit zu schaffen.
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Merkevičius, Remigijus. "Kaltinamojo teisės į nešališką teismą (teismo nešališkumo principo) samprata aukščiausių nacionalinių teismų jurisprudencijoje." Teisė 76 (January 1, 2010): 83–99. http://dx.doi.org/10.15388/teise.2010.0.223.

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Abstract:
Straipsnyje atskleidžiama kaltinamojo teisės į nešališką teismą (teismo nešališkumo principo) samprata ir turinys, kaip jie suprantami aukščiausių nacionalinių bendrosios kompetencijos teismų (Lietuvos Aukš­čiausiojo Teismo ir Lietuvos apeliacinio teismo) jurisprudencijoje, pateikiama konkrečių teismo šališku­mo pasireiškimo pavyzdžių ir formuluojami apžvelgta jurisprudencija pagrįsti mokslinio (doktrininio) pobūdžio apibendrinimai. Im Artikel werden die Konzeption und der Inhalt des Rechtes des Beschuldigten auf ein unparteiisches Gericht bzw. des Prinzips der Unbefangenheit des Gerichts diskutiert, wie sie in der Jurisprudenz der obersten nationalen Gerichte allgemeiner Gerichtsbarkeit Litauens (in der Rechtsprechung des Obersten Gerichts und des Apellationsgerichts Litauens) bewerten. Außerdem werden hier konkrete Beispiele für Offenbarung der Parteilichkeit Gerichts besprochen und auch auf der besprochener Jurisprudenz basie­rende wissenschaftliche (doktrinäre) Rückschlüsse formuliert.
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Gather, Selma. "Anti-Diskriminierung im Zivilrechtsverkehr am Beispiel der „Dritten Option“ (zugleich eine kritische Anmerkung zu LG Frankfurt a.M., Urteil vom 3.12.2020 – 2‑13 O 131/20)." Kritische Justiz 54, no. 3 (2021): 302–11. http://dx.doi.org/10.5771/0023-4834-2021-3-302.

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Abstract:
Mehrere Zivilgerichte haben in jüngerer Vergangenheit über Klagen von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität entschieden, die sich dagegen wehrten, im Geschäftsverkehr als „Herr“ oder „Frau“ adressiert zu werden. Mediale Aufmerksamkeit erlangte im Dezember 2020 ein Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M., wonach die klagende Person ein Recht auf Unterlassung der binären Anrede hat. Das klingt erst einmal erfreulich - aber nur auf den ersten Blick. Geldentschädigung, die die klagende Person begehrte, sprach ihr das Gericht nämlich nicht zu. In der erwähnten Entscheidung wählte das Gericht zudem einen Lösungsweg, der es lohnenswert macht, sich eingehender mit der Entscheidung auseinanderzusetzen: Das LG Frankfurt a.M. stützte den Unterlassungsanspruch nämlich nicht auf das speziell auf Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr zugeschnittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sondern auf allgemeines Deliktsrecht. Überzeugend ist diese deliktsrechtliche Lösung nicht, aus mehreren Gründen: Diskriminierungsfälle dogmatisch (allein) als Persönlichkeitsrechtsverletzungen - und damit im Kern als Würdeverletzung - zu behandeln, wird der Gleichheitsdimension in der Regel nicht gerecht. Auch auf Rechtsfolgenebene kann auf die Diskriminierung allein mit § 823 BGB häufig nicht angemessen reagiert werden. Das AGG hingegen hält adäquate Sanktionen bereit. Der deliktsrechtlichen Lösung kann schließlich vorgehalten werden, die in diesem Heft interessierende „Beziehungsdimension“ nicht richtig zu verarbeiten.
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Rakoczy, Tomasz. "Relacja podmiotu do obowiązku w orzekaniu nieważności małżeństwa z kan. 1095 n. 3 KPK." Prawo Kanoniczne 53, no. 1-2 (January 9, 2010): 181–201. http://dx.doi.org/10.21697/pk.2010.53.1-2.10.

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Abstract:
Der Verfasser analysiert die Norm von can. 1095, 3. Nach seiner Meinung besteht sie aus drei Elemente. Sie sind solche wie: der Subjekt, die wesentliche Verpflichtung der Ehe und die Relation zwischen ihnen. Der Verfasser stellt die These, dass die Relation die Hauptrolle spielt. Deswegen wendet sich das Gericht, im Ehenichtigkeitsprozess von can. 1095, 3 zum Aufzeigen der Relation. In der Nichtigkeit der Ehe wird sie durch kurzes Wort beschreibt, dass der Subjekt „unfähig“ ist. Der kirchliche Gesetzgeber, Rechtsprechung und die Doktrin zeigen auf, dass die Relation muss: objektiv – nicht relativ sein, zur Übernehmung – nicht zur Vollfüllung der Verpflichtung sich verhalten und ihr Grundlage in der Anomalie der Persönlichkeit liegen muss. Es steht zur Verfügung für die kirchliche Gerichte die Instruktion „Dignitas connubii“. Sie stellt von der Sachverständigen bestimmte Forderungen. Sie sollen vorstellen: „welcher Natur und welchen Schweregrades die psychische Ursache ist, aufgrund derer die Partei nicht nur an einer ernsten Schwierigkeit, sondern auch an der Unmöglichkeit leidet, jene Handlungen vorzunehmen, welche den ehelichen Pflichten innewohnen“. Für die Klarheit des Prozesses soll nur das Gericht der Begriff „unfähig“ benutzen. Am ersten fragt es danach in der Streitfestlegung und am Ende antwortet es im Urteil.
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Lang, Volker. "Einmal mehr: zur Schutzgesetzeigenschaft der Verhaltenspflichten der §§ 63 ff. WpHG unter dem Regime von MiFID II." Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 33, no. 1 (February 15, 2021): 47–57. http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2021-0106.

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Abstract:
Zusammenfassung Die Frage, ob den §§ 63 ff WpHG, die nach der Umsetzung von MIFID II durch das 2. FiMaNoG die §§ 31 ff. WpHG a. F. ersetzt haben, jedenfalls partiell die Schutzgesetzeigenschaft nach § 823 Abs. 2 BGB zukommt, ist keinesfalls rein akademischer Natur. Der Aussage von Nobbe, der diese „dogmatische Spielwiese weitgehend der Rechtswissenschaft überlassen“ will kann damit nicht mehr uneingeschränkt gefolgt werden. Sofern die Schutzgesetzeigenschaft der §§ 63 ff. WpHG angenommen wird, wäre es dem einen oder anderen Anleger – trotz nach wie vor bestehender Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast – nämlich deutlich leichter möglich, seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Darüber hinaus trägt die Diskussion zur weiteren Rechtsfortbildung bei, die gerade im Bank- und Kapitalmarktrecht mit beeindruckender Geschwindigkeit fortschreitet. Was heute gilt, kann morgen schon Makulatur sein.
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Grabmann, Sonja. "Aktueller Stand Long Covid." Erfahrungsheilkunde 71, no. 05 (October 2022): 275–82. http://dx.doi.org/10.1055/a-1840-8792.

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Abstract:
ZusammenfassungZu Beginn der Covid-19-Pandemie war es die akute Infektion, die im Fokus des Interesses lag, doch der Blickwinkel hat sich geändert. Nach der Infektion können bei den Betroffenen Beeinträchtigungen sowohl auf körperlicher als auch auf geistiger Ebene bestehen bleiben – das sog. „Long-Covid-Syndrom“ oder „Post-Covid-Syndrom“. Das Gesundheitswesen forscht zu Ursachen und Therapiemöglichkeiten. In der Praxis hat sich gezeigt, dass bisher gut etablierte naturheilkundliche Verfahren einen positiven Beitrag zur Therapie von Patienten mit Long Covid leisten. Gerade die Kombination von Schulmedizin und Naturheilkunde im Sinne eines integrativen Therapieansatzes kann ein breites Spektrum zielgerichteter Behandlungsmaßnahmen bieten, die dem Ausmaß der von Patienten als zum Teil sehr belastend empfundenen Folgen der Covid-19-Infektion mit seiner Bandbreite an Symptomen gerecht werden könnte.
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Winter, Gerd. "Not fit for purpose. Die Klagebefugnis vor dem Europäischen Gericht angesichts allgemeiner Gefahren." Europarecht 57, no. 3 (2022): 367–98. http://dx.doi.org/10.5771/0531-2485-2022-3-367.

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Abstract:
Wer Rechtsakte der EU vor dem Europäischen Gericht beklagen will, muss individuell betroffen sein. Die EU-Gerichtsbarkeit versteht „individuell“ als singulär, nicht - wie in vielen Rechtsordnungen üblich - als persönlich und erheblich. Dieses restriktive Verständnis versperrt Direktklagen gegen Rechtsakte, die sehr gravierende und deshalb verbreitete Schäden verursachen oder geschehen lassen, wie vor allem Schäden durch den Klimawandel. Der Beitrag untersucht, wie die Rechtsprechung die restriktive Deutung der Klagebefugnis anwendet, welche Lücken des Rechtsschutzes dabei auftreten und aus welchen Gründen, inwieweit nationale Rechtsbehelfe zusammen mit Vorlageverfahren Ersatz bieten, und ob eine erweiterte Interpretation der individuellen Betroffenheit den Prinzipien des Rechtsschutzes in der EU besser gerecht wird. Da viele der besprochenen Probleme im Verfahren Carvalho et alii gegen die EU aufgetreten sind, wird hierauf exemplarisch Bezug genommen.
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Kemfert, Claudia, and Manuel Frondel. "Ist der Green New Deal sinnvoll?" WiSt - Wirtschaftswissenschaftliches Studium 49, no. 4 (2020): 38–39. http://dx.doi.org/10.15358/0340-1650-2020-4-38.

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Abstract:
Seit Greta Thunberg und den Fridays for Future-Demonstrationen ist der Klimawandel in aller Munde – gerade auch unter den Politikern. Im Januar hat die neue EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen konkretes zum Green New Deal verkündet. Demnach soll Europa als erster Kontinent bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Das bedeutet, dass neue Produkte und Dienstleistungen den Anteil von Treibhausgas in der Atmosphäre nicht mehr erhöhen. Um den Weg dorthin gerecht zu gestalten, sollen in der kommenden EU-Haushaltsperiode von 2021 bis 2027 mindestens 100 Milliarden Euro für betroffene Regionen bereitgestellt werden. Insgesamt sind sogar Investitionen in einer Größenordnung von 1 Billion Euro notwendig. Die Ökonomen Claudia Kemfert und Manuel Frondel sind unterschiedlicher Meinung, ob der politisch initiierte Green New Deal sinnvoll ist.
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Felixberger, Peter. "Gut : Gerecht." Kursbuch 48, no. 172 (2012): 176–87. http://dx.doi.org/10.5771/0023-5652-2012-172-176.

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Garber, Thorsten. "Global gerecht." return 9, no. 3 (June 2022): 40. http://dx.doi.org/10.1007/s41964-022-0934-5.

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Marchionni, Roberta. "Morem gerere." Materiali e discussioni per l’analisi dei testi classici, no. 36 (1996): 197. http://dx.doi.org/10.2307/40236084.

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Röhner, Cara. "Gerechte Staatlichkeit." djbZ 22, no. 3 (2019): 125–28. http://dx.doi.org/10.5771/1866-377x-2019-3-125.

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Halman, Talat Sait, and Gülten Dayıoğlu. "Geriye Dönenler." World Literature Today 61, no. 2 (1987): 346. http://dx.doi.org/10.2307/40143276.

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Querengässer, Jan, and Alexander Baur. "Gutachten gemäß § 64 StGB." SUCHT 67, no. 1 (February 1, 2021): 33–43. http://dx.doi.org/10.1024/0939-5911/a000698.

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Abstract:
Zusammenfassung. Hintergrund: Die Zahl der gerichtlich in der Entziehungsanstalt nach § 64 StGB Untergebrachten steigt seit Jahren. Gerichte werden dabei regelmäßig durch forensisch-psychiatrische Sachverständige beraten, für die die Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen entsprechender Unterbringungsanordnungen mittlerweile ebenfalls zum Tagesgeschäft gehört. Zugleich stellt die Vielzahl und Komplexität dieser Eingangsvoraussetzungen eine besondere Herausforderung dar, während zur Erstellung entsprechender Eingangsgutachten bislang kein Leitfaden vorliegt. Zielsetzung: Der Beitrag kombiniert die juristische mit der praktischen Perspektive und leitet daraus konkrete Hinweise für gutachterliche Sachverständige ab, wie bei der Erstellung eines Gutachtens vorgegangen werden könnte, damit das Gericht alle nötigen Anknüpfungspunkte erhält, um über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu entscheiden. Methodik: Narrative Übersicht über empirische Literatur, Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ergebnisse: Neben der Besonderheit einer qualifiziert negativen Risikoprognose, die auf die Begehung von Straftaten im Kontext eines Hanges zum Suchtmittelkonsum im Übermaß zu beziehen ist, stellt insbesondere die Einschätzung zum Vorliegen einer „hinreichend konkreten“ Erfolgsaussicht der Behandlung Sachverständige vor eine Herausforderung. Auch darüber können jedoch unter Einbezug der Faktoren Dissozialität und/oder kriminelle Vorbelastung, motivationaler Aspekte und der Analyse personaler und sozialer Ressourcen Aussagen getroffen werden. Schlussfolgerungen: Forensisch-psychiatrische Sachverständige haben bezüglich des § 64 StGB einen sehr großen Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung. Die Beachtung der hier formulierten Hinweise dürfte die Gutachtenerstellung erleichtern und Missverständnissen zwischen Gericht und Sachverständigen vorbeugen.
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Teufel, Marlis Anna. "Konzeption und Implementierung automatisierter Last- und Performancetests im Rahmen des Testens von non-functional Requirements." Anwendungen und Konzepte der Wirtschaftsinformatik, no. 7 (July 27, 2018): 9. http://dx.doi.org/10.26034/lu.akwi.2018.3211.

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Abstract:
Nicht-funktionale Anforderungen an Software jeglicher Art nehmen aktuell kontinuierlich zu, weswegen gerade ihre Perfomance- und Belastungsqualitäten sich gleichermaßen den gestiegenen Erwartungen anpassen müssen. Diese Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten, die Leistungsfähigkeit von Systemen in diesem Sinne zu überprüfen, was sich im untersuchten Beispiel einer Web-App als dringend nötig herausgestellt hat: Weder Performance noch Belastbarkeit der Applikation werden den zuvor definierten Testzielen gerecht, wodurch sogleich ein empirisch belegtes Argument für die verstärkte Einführung solcher Tests noch vor dem Release-Zeitpunkt gegeben wird. Denn nur in Form von belastbarem und validem Datenmaterial lässt sich entweder eine reibungslose Funktionsfähigkeit eines Systems oder aber der Bedarf einer Überarbeitung belegen. Der vorliegende Artikel plädiert dafür, diesen zusätzlichen, aber überschaubaren kosten- und zeittechnischen Aufwand in Kauf zu nehmen, da der Nutzen der Testverfahrens umso größer ist.
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Dalbert, Claudia. "Warum die durch die Schüler und Schülerinnen individuell und subjektiv erlebte Gerechtigkeit des Lehrerhandelns 1Den Regeln der Zeitschrift folgend wird in diesem Artikel das generische Maskulinum verwendet, auch wenn damit jeweils beide Geschlechter gemeint sind. wichtig ist 2Dieser Beitrag wurde unter der geschäftsführenden Herausgeberschaft von Jens Möller angenommen." Zeitschrift für Pädagogische Psychologie 25, no. 1 (January 2011): 5–18. http://dx.doi.org/10.1024/1010-0652/a000031.

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Abstract:
Zusammenfassung. In der vorliegenden Arbeit wird das Konstrukt der durch die Schüler subjektiv und individuell erlebten Gerechtigkeit im Handeln der Lehrer und Lehrer (kurz: Lehrergerechtigkeit) vorgestellt. Zunächst wird die auf der Gerechte-Welt-Forschung aufbauende Gerechtigkeitsmotivtheorie vorgestellt, vor deren Hintergrund dann Hypothesen über die Bedeutung und die Funktion der Lehrergerechtigkeit entwickelt werden. Anschließend wird Forschung zu den Aspekten des Lehrerhandelns zusammengetragen, die von Schüler eher als gerecht oder ungerecht bewertet werden, um damit zu verdeutlichen, welche Aspekte des Lehrerhandelns zur subjektiv und individuell wahrgenommenen Gerechtigkeit im Handeln der Lehrer und Lehrerinnen beitragen können. Im dritten Abschnitt wird schließlich die Forschung zu den Korrelaten der Lehrergerechtigkeit dargestellt, die aufzeigt, dass die Lehrergerechtigkeit zur Erklärung zahlreicher Aspekte des Verhaltens (z. B. Bullying) und Erlebens (z. B. Belastungserleben) von Schülern und Schülerinnen beitragen kann.
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WISCHMEYER, ODA. "Römer 2.1–24 als Teil der Gerichtsrede des Paulus gegen die Menschheit." New Testament Studies 52, no. 3 (July 2006): 356–76. http://dx.doi.org/10.1017/s0028688506000191.

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Abstract:
Röm 2 ist kein antijudaistischer Text, sondern zunächst Teil des innerjüdischen Israel-Diskurses, von dem er sich aber zugunsten einer universalen Verurteilung der Menschheit vor Gottes Forum fortentwickelt und damit universal-anthropologische Dimensionen annimmt. Die Heftigkeit der Polemik gegen bestimmte Juden resultiert aus der unerhörten These des Paulus, auch gesetzestreue Juden, die im Bund leben, seien vor Gott nicht gerecht, sondern schuldig. Um die Leserschaft von dieser These zu überzeugen, bedient Paulus sich einer so starken diatribischen Polemik, dass diese ethischen Schuhtexte trotz ihrer anthropologischen Intention antijudaistisch wirken. Weiterhin führt Paulus in Röm 2 nicht das Gericht nach Werken neu ein, sondern beschreibt den Ist-Zustand des Verhältnisses zwischen Gott und den Menschen in der adamitischen Welt, dies aber im Horizont der neuen Existenz in Christus, die Inhalt seines Evangeliums ist. Daraus entwickelt sich eine neue christliche Universalanthropologie.
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Kolleger, Johann, Tobias Huber, Benjamin Kromoser, and Patrick Huber. "Berechnungsansatz zur Ermittlung der Schubtragfähigkeit bestehender Spannbeton- brückenträger mit geringem Querkraftbewehrungsgrad/Approach for the determination of the shear strength of existing post-tensioned bridge girders with a minimum amount of transverse reinforcement." Bauingenieur 91, no. 06 (2016): 227–37. http://dx.doi.org/10.37544/0005-6650-2016-06-45.

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Abstract:
Bei der rechnerischen Beurteilung der Tragfähigkeit älterer Spannbetonbrückentragwerke mit geringer Querkraftbewehrung stellt sich vermehrt heraus, dass die Querkrafttragfähigkeit nach dem aktuellen Normenstand oftmals nicht mehr erfüllt werden kann. Versuche zeigen jedoch, dass die derzeit anzuwendenden Berechnungsmodelle gerade für diesen Bauwerkstyp konservative Ergebnisse liefern. Es werden daher verfeinerte Rechenmodelle benötigt, welche es ermöglichen, diese Tragreserven zu nutzen. Der hier gezeigte Berechnungsansatz soll dieser Aufgabe gerecht werden. Es wird ein Nachweiskonzept neu aufgegriffen, welches die Nachweisführung in verschiedene Bereiche in Abhängigkeit der auftretenden Rissbildung einteilt. Da sich das Querkrafttragverhalten in den einzelnen Zonen grundlegend voneinander unterscheidet, kommt in den maßgebenden Bereichen ein dem jeweiligen Tragverhalten entsprechendes Berechnungsmodell zum Einsatz. Bei einem Vergleich des Ansatzes für die Bestimmung des kritischen Biegeschubrisses (FSC-Modell) konnte eine sehr gute Übereinstimmung mit Versuchsergebnissen aus der Literatur erzielt werden. Die statische Nachrechnung einer bestehenden Spannbetonbrücke mit geringer Querkraftbewehrung konnte darüber hinaus das große Potenzial des vorgeschlagenen Modells untermauern.
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Dohrenbusch, Ralf, Robbi Brockhaus, Simone Bahlo, Andrea Diebel, Markus Hieber, Julia Klöfer, Peggy Lüttich, and Andrea Plohmann. "Beweismaß und Befundsicherung – zur Relevanz fachspezifischer Befundsicherungspraktiken für Sachverständige und Sozialgerichte." Rechtspsychologie 7, no. 1 (2021): 32–49. http://dx.doi.org/10.5771/2365-1083-2021-1-32.

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Abstract:
Beweismaßstäbe betreffen den Grad an Sicherheit, den Richter an die Beurteilung tatsächlicher Sachverhalte anlegen müssen. Der Beitrag untersucht am Beispiel von Beweismaßanforderungen für den Nachweis von Gesundheitsstörungen und Teilhabebeeinträchtigungen, wie sich Beweismaßanforderungen an das Gericht auf Urteils- und Entscheidungsprozesse von Sachverständigen und sich umgekehrt diagnostische Sicherungspraktiken auf die gutachterliche Urteilsbildung und damit letztlich auch auf die sozialrechtliche Beweissicherung auswirken können. Die Analyse zeigt, dass im Vergleich von psychiatrischer und psychologischer Begutachtung die mess- und testtheoretischen Anforderungen an psychologische Diagnostik dazu beitragen können, dass die Sicherung von Gesundheitsstörungen und Teilhabebeeinträchtigungen durch psychologische Sachverständige zu anderen Ergebnissen führen als die vorwiegend klinische Ausrichtung psychiatrischer Sachverständiger. Validierungsintensive psychologische Begutachtung erhöht die Schwelle für den gesicherten Nachweis von Gesundheitsschäden, verbessert aber zugleich auch die Zuordnungssicherheit und Treffgenauigkeit für den Nachweis anspruchsbegründender Tatsachen. Es kann vermutet werden, dass die unterschiedlichen Sicherungspraktiken psychologischer und medizinischer Sachverständiger Auswirkungen auf die rechtliche Anerkennung anspruchsbegründender Tatsachen durch Gerichte haben.
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Adensamer, Eva. "Dolmetschen bei Gericht." Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft, no. 1 (2021): 13. http://dx.doi.org/10.33196/juridikum202101001301.

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Philipp, Sabine. "Gerechte Gehälter generieren." VDI nachrichten 74, no. 12 (2020): 31. http://dx.doi.org/10.51202/0042-1758-2020-12-31.

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Döring, Linn Katharina. "Sozialarbeiter vor Gericht?" Recht der Jugend und des Bildungswesens 68, no. 4 (2020): 488–504. http://dx.doi.org/10.5771/0034-1312-2020-4-488.

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Abstract:
Der Beitrag diskutiert die Entwicklung, Hintergründe und Konsequenzen einer strafrechtlich und außerstrafrechtlich ausgeübten sozialen Kontrolle von Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe bei deren (angeblichen) Versäumnissen in tödlich verlaufenden Kinderschutzfällen in Deutschland und England.
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Röthemeyer, Peter. "Gerechtigkeit vor Gericht." Zeitschrift für Konfliktmanagement 21, no. 1 (January 1, 2018): 8–12. http://dx.doi.org/10.9785/zkm-2018-0104.

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Bramberger, Andrea, and Sabine Seichter. "Schule gerecht denken." Pädagogische Rundschau 74. Jahrgang / 2020, no. 2 (March 1, 2020): 123–30. http://dx.doi.org/10.3726/pr022020.0012.

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Boysen, Sigrid. "Kooperation internationaler Gerichte." Archiv des Völkerrechts 50, no. 2 (2012): 250. http://dx.doi.org/10.1628/000389212803432339.

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HANSEN, BART, KRIS DIERICKX, and PAUL SCHOTSMANS. "VOORTPLANTINGS GERICHT KLONEN." Bijdragen 65, no. 2 (January 2004): 170–88. http://dx.doi.org/10.2143/bij.65.2.504386.

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Knauth, Bettina, and Stephan Wolff. "Am Gericht vorbei?" Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 74, no. 1 (January 1, 1991): 27–40. http://dx.doi.org/10.1515/mks-1991-740106.

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Falker, Gerrit-Milena. "Gericht verstärkt Herkunftsschutz." Lebensmittel Zeitung 74, no. 35 (2022): 22. http://dx.doi.org/10.51202/0947-7527-2022-35-022-1.

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Abstract:
Ein Urteil zu einem Hartkäse verschärft den ohnehin schon strengen Schutz der geschützten geografischen Herkunftsbezeichnung „Grana Padano“. Der Beklagte meint, ihm würden de facto jegliche mündliche Bezugnahmen auf das Wort „Grana“ verboten.
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Huber, Daphne. "Düngeverordnung vor Gericht." agrarzeitung 76, no. 49 (2021): 5. http://dx.doi.org/10.51202/1869-9707-2021-49-005-1.

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Seeger, S. "Satire vor Gericht." KUR - Kunst und Recht 23, no. 3-4 (2021): 130–31. http://dx.doi.org/10.15542/kur/2021/3-4/10.

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Davids, Peter H. "Gericht bei Lukas." Bulletin for Biblical Research 27, no. 1 (January 1, 2017): 125–26. http://dx.doi.org/10.5325/bullbiblrese.27.1.0125.

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