Zeitschriftenartikel zum Thema „Verhütung“

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1

Breddin, H. K. „Klinische Bedeutung von Thrombozytenfunktionshemmern“. Hämostaseologie 20, Nr. 04 (2000): 178–84. http://dx.doi.org/10.1055/s-0037-1619490.

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ZusammenfassungDer älteste Thrombozytenfunktionshemmer, die Azetylsalizylsäure (ASS), wird auch heute noch weltweit zur Verhütung thrombotischer arterieller Gefäßverschlüsse eingesetzt. Die Hauptindikation ist die Prävention von Reinfarkten nach überstandenem Herzinfarkt. Die heute übliche ASS-Dosierung beträgt 100–300 mg/Tag. Ticlopidin und seine Nachfolgesubstanz Clopidogrel sind etwas wirksamer als ASS. Die Kombination von ASS mit Ticlopidin oder Clopidogrel hat besonders in der Verhütung von Reverschlüssen nach koronaren Interventionen Bedeutung erlangt. Die neuesten Thrombozytenfunktionshemmer, die Hemmer der Plättchenmembran-Glykoproteine IIb/IIIa, waren bei intravenöser Gabe in der Kombination mit ASS und Heparin zur Verhütung von koronaren Gefäßverschlüssen bei akuten koronaren Syndromen, besonders nach Stentimplantationen und bei Risikoangioplastien, wirksam. Orale GPIIb/IIIa-Hemmer waren dagegen in drei großen klinischen Studien unwirksam. Auch hier sind aber von langzeitwirkenden Medikamenten und von einer besseren Therapieüberwachung weitere Fortschritte zu erwarten.
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2

Sitzmann, Franz. „Verhütung nosokomialer Infektionen“. intensiv 18, Nr. 01 (Januar 2010): 4–10. http://dx.doi.org/10.1055/s-0030-1247488.

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3

Graefe, Flora. „Nicht hormonelle Verhütung“. gynäkologie + geburtshilfe 29, Nr. 3 (Mai 2024): 20–25. http://dx.doi.org/10.1007/s15013-024-5794-0.

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4

Helfferich, Cornelia, Janet-Lynn Holz, Tilmann Knittel, Laura Olejniczak und Franziska Schmidt. „„Risk it“ – warum Frauen ohne Schwangerschaftsabsicht nicht verhüten“. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 64, Nr. 11 (14.10.2021): 1408–15. http://dx.doi.org/10.1007/s00103-021-03439-1.

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Zusammenfassung Hintergrund Trotz allgemein bekannten Verhütungsmethoden und flächendeckendem Zugang zu Verhütungsmitteln lässt sich beobachten, dass Frauen in westlichen Industriegesellschaften auch bei fehlender Schwangerschaftsabsicht oftmals nicht verhüten und schwanger werden. Ziel der Arbeit Die in diesem Beitrag durchgeführten Analysen zielen darauf ab, die Verbreitung des Phänomens der Nichtanwendung von Verhütung für Deutschland einzuschätzen und ein besseres Verständnis für die Gründe zu gewinnen, warum Frauen eine unbeabsichtigte Schwangerschaft riskieren. Material und Methoden Anhand von quantitativen Befragungsdaten zu 17.400 Schwangerschaften und von 116 offenen qualitativen Interviews aus der im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführten Studie „frauen leben 3. Familienplanung im Lebenslauf von Frauen“ sind Aussagen zur Verbreitung der Nichtverwendung von Verhütungsmethoden trotz fehlender Schwangerschaftsabsicht und zu den dahinterliegenden Gründen möglich. Ergebnisse Die angegebenen Gründe für die Nichtverwendung von Verhütung lassen sich 3 sehr unterschiedlichen Motivlagen zuordnen: a) Spielen mit einem Kinderwunsch, was von knapp einem Drittel genannt wird, b) individuelle und strukturelle Hürden, wie z. B. gesundheitliche Vorbehalte oder zu hohe Kosten, und c) irrtümliche Annahme, nicht schwanger werden zu können. Es zeigt sich, dass diese Motive je nach biografischer Situation unterschiedlich verbreitet sind. Diskussion Die Ergebnisse weisen auf die Notwendigkeit eines differenzierteren Verständnisses unbeabsichtigter Schwangerschaften und zwar sowohl in der Forschung als auch der Prävention hin. Als Limitation und damit als Bedarf für künftige Forschungen erweist sich, dass im Rahmen der Studie der Einfluss des (Sexual‑)Partners auf das Verhütungsverhalten der Frauen und auf die Gewolltheit der Schwangerschaft anhand der erhobenen Daten nicht untersucht werden kann.
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Heilmann, L. „Die Anwendung der niedermolekularen Heparine in der Frauenheilkunde“. Hämostaseologie 21, Nr. 03 (2001): 130–42. http://dx.doi.org/10.1055/s-0037-1619510.

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ZusammenfassungNiedermolekulare Heparine werden in der Frauenheilkunde nicht nur zur postoperativen Thromboseprophylaxe, sondern auch in der Onkologie sehr breit eingesetzt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Gebiet der Verhütung thromboembolischer Komplikationen während der Chemotherapie, aber auch direkte Wirkungen auf Tumorwachstum und Überlebenszeit der Patientinnen werden diskutiert. In der Schwangerschaft haben sich die niedermolekularen Heparine ebenfalls etabliert. Dabei steht die Verhütung von Schwangerschaftskomplikationen, wie Präeklampsie, intrauterine Wachstumsretadierung, intrauteriner Fruchttod und habitueller Abort, im Vordergrund. Thromboembolische Komplikationen haben aufgrund ihrer geringeren Inzidenz eine nachgeordnete Bedeutung.
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6

dk. „Informationsdefizite bei der Verhütung“. MMW - Fortschritte der Medizin 160, Nr. 21-22 (Dezember 2018): 9. http://dx.doi.org/10.1007/s15006-018-1202-9.

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7

Allerberger, Franz. „Verhütung von lebensmittelbedingten Infektionen“. Wiener klinische Wochenschrift 117, Nr. 17 (September 2005): 576–78. http://dx.doi.org/10.1007/s00508-005-0423-y.

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8

Pok Lundquist, Judit Lilla. „Medikalisierung und Frauenheilkunde“. Therapeutische Umschau 74, Nr. 2 (Juli 2017): 11–13. http://dx.doi.org/10.1024/0040-5930/a000877.

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Zusammenfassung. Zwei Beispiele für Medikalisierung in der Frauenheilkunde (hormonelle Verhütung und vorsorgliche Asservierung von Eizellen (social freezing)) werden skizziert und mögliche ethische Herausforderungen für Frauen thematisiert.
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9

Not Available, Not Available. „Hepatitis A - Erkennung und Verhütung“. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 43, Nr. 3 (15.03.2000): 257–59. http://dx.doi.org/10.1007/s001030050050.

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Fessler, Beate. „Hormonelle Kontrazeption: maßgeschneiderte Verhütung gefragt“. gynäkologie + geburtshilfe 18, Nr. 3 (Mai 2013): 75. http://dx.doi.org/10.1007/s15013-013-0137-6.

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Fessler, Beate. „Vorteile bei Verhütung per Vaginalring“. gynäkologie + geburtshilfe 28, Nr. 3 (Mai 2023): 66. http://dx.doi.org/10.1007/s15013-023-5215-9.

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Haider, M., M. Kundi, H. Slezak und A. Thaler. „Bildschirmarbeit: Gesundheitliche Auswirkungen und ihre Verhütung“. DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift 106, Nr. 01 (26.03.2008): 3–5. http://dx.doi.org/10.1055/s-2008-1070245.

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Not Available, Not Available. „Krätzemilbenbefall (Skabies) - Erkennung, Behandlung und Verhütung“. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 43, Nr. 7 (05.07.2000): 550–54. http://dx.doi.org/10.1007/s001030070042.

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Enderer-Steinfort, G. „Unser gemeinsames Problem: die perfekte Verhütung“. Der Gynäkologe 46, Nr. 1 (Januar 2013): 63–65. http://dx.doi.org/10.1007/s00129-012-3083-9.

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red. „Sichere und unkomplizierte Verhütung per Vaginalring“. gynäkologie + geburtshilfe 22, Nr. 6 (Dezember 2017): 64. http://dx.doi.org/10.1007/s15013-017-1342-5.

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Brodehl, J. „Zur Verhütung der Pertussis durch Inkubationsimpfung“. Immunologie und Impfen 2, Nr. 3 (1999): 0170. http://dx.doi.org/10.1007/s101020050066.

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Ayazpoor, Ute. „Orale Verhütung für BRCA1/2-Trägerinnen“. Im Fokus Onkologie 26, Nr. 2 (April 2023): 50–51. http://dx.doi.org/10.1007/s15015-023-3105-6.

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Scharmanski, Sara, Stefanie Paschke, Mirjam Tomse und Laura Brockschmidt. „Auf dem Weg zur sexuellen Selbstbestimmung: Das Engagement der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Menschen mit Beeinträchtigungen“. Zeitschrift für Sexualforschung 34, Nr. 03 (September 2021): 163–67. http://dx.doi.org/10.1055/a-1551-7132.

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ZusammenfassungJeder Mensch hat das Recht auf den Zugang zu evidenzbasierten Informationen zur Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung. Im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses von sexueller und reproduktiver Gesundheit fördert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit ihren Maßnahmen das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität von Menschen mit Beeinträchtigungen. Der vorliegende Praxisbeitrag stellt diese Aktivitäten und Materialien zusammenfassend dar.
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Müller, Thomas. „Ovarial- und Endometriumkarzinom: seltener nach oraler Verhütung“. gynäkologie + geburtshilfe 26, Nr. 2 (April 2021): 13. http://dx.doi.org/10.1007/s15013-021-4065-6.

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Zink, Nicola. „Was Frauen in puncto Verhütung wichtig ist“. gynäkologie + geburtshilfe 27, Nr. 4 (Juli 2022): 14–15. http://dx.doi.org/10.1007/s15013-022-4434-9.

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Schmidt, Joana. „Frauen bevorzugen Verhütung, die das Sexualleben verbessert“. gynäkologie + geburtshilfe 26, Nr. 6 (Dezember 2021): 16. http://dx.doi.org/10.1007/s15013-021-4283-y.

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Maaser, A. „Verhütung heute – Praktische Fragen und geistige Hintergründe“. Der Merkurstab 71, Nr. 3 (2018): 183–89. http://dx.doi.org/10.14271/dms-20938-de.

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Schönberg, F. „Zur Entstehung und Verhütung sogenannter unspezifischer Lebensmittelvergiftungen“. Zentralblatt für Veterinärmedizin Reihe B 10, Nr. 3 (13.05.2010): 289–93. http://dx.doi.org/10.1111/j.1439-0450.1963.tb00191.x.

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Schelling, P., und C. Matthäus. „Unterhaltspflicht für den Arzt bei fehlgeschlagener Verhütung“. Der Gynäkologe 40, Nr. 4 (April 2007): 317–20. http://dx.doi.org/10.1007/s00129-007-1974-y.

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Schwenkhagen, A., und K. Schaudig. „Management irregulärer Blutungen unter Gestagen-mono-Verhütung“. Der Gynäkologe 48, Nr. 2 (Februar 2015): 175–81. http://dx.doi.org/10.1007/s00129-014-3519-5.

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Frank-Herrmann, Petra, Alexander Freis, Tanja Freundl-Schütt, Lisa-Maria Wallwiener, Siegfried Baur, Günter Freundl, Elisabeth Raith-Paula und Thomas Strowitzki. „Zyklus-Apps zur Verhütung – sicher oder Gesellschaftsspiel?“ Der Gynäkologe 52, Nr. 2 (20.11.2018): 90–97. http://dx.doi.org/10.1007/s00129-018-4358-6.

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Franz, Maximilian. „Für (fast) jede Frau die passende Verhütung“. gynäkologie + geburtshilfe 23, Nr. 5 (29.08.2018): 28–33. http://dx.doi.org/10.1007/s15013-018-1510-2.

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Heo, Hwang. „DNA-Analyse für die Verhütung von Straftaten“. Korean Association of Criminal Procedure Law 12, Nr. 1 (30.06.2020): 143–71. http://dx.doi.org/10.34222/kdps.2020.12.1.143.

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Stupin, Jens H. „Erhöht hormonelle Verhütung das Risiko für Gestationsdiabetes?“ Info Diabetologie 8, Nr. 5 (Oktober 2014): 10–11. http://dx.doi.org/10.1007/s15034-014-0672-9.

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mmr. „HIV-Risiko: Art der Verhütung ohne Einfluss“. CME 16, Nr. 7-8 (August 2019): 32. http://dx.doi.org/10.1007/s11298-019-7227-2.

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Burckhardt, Peter. „Kritik beim Einsatz der medikamentösen Osteoporose-Therapie“. Osteologie 28, Nr. 02 (Mai 2019): 131–35. http://dx.doi.org/10.1055/a-0834-6459.

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ZusammenfassungStudien über neue Medikamente für Osteoporose berichteten über die Verhütung von radiologischen Wirbelkörper (WK)-Frakturen, aber meist mit einer zu freien Definition dieser Frakturen. Radiologische Frakturen sind häufiger als die klinischen WK-Frakturen, was die Studien erleichtert, aber sie sind zu einem Drittel asymptomatisch. Die Resultate solcher Studien wurden auch oft verschönert mit der Angabe der relativen Fraktur-Verminderung, und nicht mit der wirklichen Verminderung der Frakturinzidenz. Damit konnte eine wirkliche Frakturinzidenz-Verminderung von nur 1 % als 50 % angegeben werden. Was Hüftfrakturen angeht, ist der NNT (Number Needed to Treat), die Anzahl von Patienten, die behandelt werden müssen um eine Fraktur zu verhüten, sehr oft so hoch, dass ein günstiges Kosten/Nutzen-Verhältnis fraglich wird. Meistens ist er wahrscheinlich auch zu hoch für WK-Frakturen bei Patienten ohne vorgängige WK-Fraktur. Die Erwähnung des NNT wird nicht nur von der Pharma-Industrie vermieden, sondern auch von den meisten Autoren. Weiterhin wird oft nicht das beste und preisgünstigste Medikament verschrieben (orale versus parenterale Bisphosphonate, Calcium mit Vitamin D versus Vitamin D und Calciumreiche Nahrung). Es ist auch bedauerlich, dass Fluor von der Pharma-Industrie nicht unterstützt wurde, und dass das Medikament wegen der toxischen Dosen verurteilt wurde. Die positiven Studien mit kleinen, hoch wirksamen Dosen wurden außer Acht gelassen.
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Wenderlein, J. Matthias. „Beratung zur Kontrazeption zwischen den Geburten“. Die Hebamme 31, Nr. 04 (August 2018): 228–32. http://dx.doi.org/10.1055/a-0645-0218.

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Über eine unzureichende kontrazeptive Beratung nach der Geburt – vor allem für jüngere Frauen – wurde 2017 aus den USA berichtet 1. 43 % der Befragten gaben an, ungenügende Informationen zur Verhütung nach der Geburt erhalten zu haben. Über die Hälfte bemängelte, sie seien zu wenig über eine günstige Zeitspanne bis zur nächsten Schwangerschaft beraten worden. Hebammen haben die Chance, die Informationslücke zu schließen. Denn Frauenärzte allein werden dies nicht bewältigen können.
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Arens, Peter. „Neues DVGW-Regelwerk zur Vermeidung von Pseudomonas aeruginosa in Trinkwasserinstallationen“. HLH 75, Nr. 04 (2024): 20–24. http://dx.doi.org/10.37544/1436-5103-2024-04-20.

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Für einige in der SHK-Branche ist es ein neues unaussprechliches Bakterium, von dem sie noch nie gehört haben. Für andere ist es das Problembakterium schlechthin, neben dem Legionella wie ein zahmes Haustier wirkt. An beide Gruppen richtet sich nun das neue DVGW W 551–4. Es ist das erste SHK-Regelwerk überhaupt, das sich ausschließlich mit Pseudomonas aeruginosa befasst und wichtige Informationen zur Verhütung, Erkennung und Bekämpfung dieses Bakteriums gibt.
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Fey, H. „Entstehung und Verhütung der Coli-Infektionen der Kälber“. Zentralblatt für Veterinärmedizin Reihe B 13, Nr. 2 (13.05.2010): 175–79. http://dx.doi.org/10.1111/j.1439-0450.1966.tb00897.x.

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Groth, S., U. Seitz, Y. Zhong, S. Seewald, F. Thonke und N. Soehendra. „Management der Perforationen im Wandel (Verhütung und Behandlung)“. Endoskopie heute 19, Nr. 3 (September 2006): 177–82. http://dx.doi.org/10.1055/s-2006-942243.

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Steger, F., B. Schmer, W. Strube und T. Becker. „Zwangssterilisationen nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Der Nervenarzt 83, Nr. 3 (09.02.2011): 366–73. http://dx.doi.org/10.1007/s00115-011-3253-3.

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Beinder, E., und M. Mohaupt. „NO-Donatoren zur Verhütung und Behandlung präeklamptischer Erkrankungen“. Der Gynäkologe 32, Nr. 10 (1999): 768. http://dx.doi.org/10.1007/s001290050494.

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Not Available, Not Available. „Verhütung von Krankenhaus-Infektionen: Intensivstationen unter der Lupe“. Der Anaesthesist 49, Nr. 3 (17.03.2000): 225–26. http://dx.doi.org/10.1007/s001010050819.

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Schneider, Hans Joachim. „Verhütung von Hassdelikten in den USA. Ein Erfahrungsbericht“. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 86, Nr. 5 (01.02.2003): 373–83. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2003-0052.

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Bublak, Robert. „Hormonelle Verhütung: Brustkrebsrisiko erhöht, Fallzahl steigt nur wenig“. Im Focus Onkologie 21, Nr. 5 (Mai 2018): 34–35. http://dx.doi.org/10.1007/s15015-018-3963-5.

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Kentner, Michael. „Identifikation und Verhütung koronarer Risiken im beruflichen Bereich“. Sozial- und Präventivmedizin SPM 34, S1 (Januar 1989): S17—S18. http://dx.doi.org/10.1007/bf02116390.

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Petri, Annica. „Körper, Liebe und Gefühle - Mädchen* nehmen ihren Weg!“ Betrifft Mädchen, Nr. 1 (02.01.2019): 12–17. http://dx.doi.org/10.3262/bem1901012.

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In diesem Beitrag geht es um sexuelle Bildung für Mädchen* mit Behinderung im Familienplanungszentrum die seit vielen Jahren fest in das Gesamtangebot des Familienplanungszentrums integriert ist. Als Schwangerenberatungsstelle haben wir ein vielfältiges Angebot rund um Körper, Liebe, Sexualität, Verhütung, Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch. Im Jahr 2006, schon vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, machten wir uns als Beratungsstelle mit dem Projekt „Eigenwillig“ auf den Weg, um unser Angebot für die Bedarfe von Menschen mit Behinderung zu öffnen.
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Holtstraeter, Reinhard. „Schutzimpfung auf Veranlassung des Arbeitgebers“. ASU Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin 2022, Nr. 02 (26.01.2022): 89–91. http://dx.doi.org/10.17147/asu-1-167088.

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Gesundheitsschutz ist Privatsache. Für etwaige Impfschäden bestehen Entschädigungsansprüche gemäß §60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG). Ist die Impfmaßnahme der betrieblichen Haftungssphäre zuzuordnen, können Versicherte gemäß §63 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit §4 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) weitergehende beziehungsweise höhere Leistungen aus dem SGB VII beanspruchen. Das Urteil zeigt auf, unter welchen haftungsbegründenden Bedingungen durch freiwillige Schutzimpfung verursachte Gesundheitsschäden als Arbeitsunfall entschädigt werden können. Diese Abgrenzungskriterien gelten gleichermaßen bei Corona-Schutzimpfungen.
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Böttcher, B., und H. Hosa. „Kontrazeption bei sehr jungen Mädchen“. Pädiatrie & Pädologie 56, Nr. 5 (30.09.2021): 235–39. http://dx.doi.org/10.1007/s00608-021-00926-1.

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ZusammenfassungInsbesondere bei sehr jungen Mädchen sollten Schwangerschaften im Teenageralter vermieden werden. Daher ist eine altersgemäße Verhütungsberatung von besonderer Bedeutung. Den Mädchen sollten verschiedene Methoden erklärt und gemeinsam eine Methode gewählt werden, die einfach in der Handhabung und verlässlich in der Anwendung ist. Ein Großteil der Mädchen entscheidet sich für die Verhütung mittels einer kombinierten Pille, auch wenn in Studien das Interesse an langwirksamen reversiblen Kontrazeptiva hoch war. Eine zusätzliche Anwendung eines Kondoms zum Schutz vor sexuell übertragbaren Erkrankungen sollte empfohlen werden.
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Kinas, Sven. „Zwangssterilisationen in Thüringen und Württemberg 1933–1945“. Das Gesundheitswesen 82, Nr. 02 (27.08.2019): 126–31. http://dx.doi.org/10.1055/a-0955-5436.

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ZusammenfassungBei der Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14 Juli 1933 (GzVeN) kam den an den Staatlichen Gesundheitsämtern tätigen Amtsärzten eine Schlüsselfunktion zu. Sie verfassten einen Großteil der Sterilisationsanzeigen, stellten die überwiegende Mehrheit der Sterilisationsanträge und wirkten als Gutachter oder Richter an den Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte mit. Der Beitrag präsentiert genaue Zahlen zu den Folgen der Sterilisationspolitik in Thüringen und Württemberg und benennt die Ursachen für die erheblichen Unterschiede, die bei der Durchführung des GzVeN in diesen Ländern auszumachen sind.
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Grahlen, Rainer. „Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen e.V. feiert Jubiläum“. Oralprophylaxe & Kinderzahnheilkunde 37, Nr. 4 (Oktober 2015): 171. http://dx.doi.org/10.3238/bf03651437.

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Mayer, H. M. „Inzidenz und Verhütung allergischer Reaktionen nach Chemonukleolyse mit Chymopapain“. min - Minimally Invasive Neurosurgery 29, S 1 (September 1986): 149–53. http://dx.doi.org/10.1055/s-2008-1054100.

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ANDERSEN, BENT. „Mikrocytotische Anämien der ersten Lebensjahre. Hämatologie, Behandlung und Verhütung“. Acta Medica Scandinavica 92, Nr. 6 (24.04.2009): 525–48. http://dx.doi.org/10.1111/j.0954-6820.1937.tb11699.x.

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Hewitt, J., und S. Edwards. „Ethische Überlegungen zur Verhütung von Suizid in der Psychiatrie“. Psych. Pflege Heute 15, Nr. 02 (April 2009): 60–66. http://dx.doi.org/10.1055/s-0028-1109363.

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Rieth, H. „Die Praxiserfahrung: Winterbehandlung der Fußmykosen zur Verhütung von Frühjahrsrezidiven“. Mycoses 10, Nr. 12 (24.04.2009): 599–600. http://dx.doi.org/10.1111/j.1439-0507.1967.tb04359.x.

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