Zeitschriftenartikel zum Thema „Freigang“

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1

Blomster, Wes, und Ulrich Woelk. „Freigang“. World Literature Today 65, Nr. 4 (1991): 706. http://dx.doi.org/10.2307/40147696.

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2

Freigang, Jens, Günther Zenner, Walter Bujnoch, Stefan Jessen und Marianne Magauer. „Dryopteris ×alpirsbachensis, hybr. nov. – erster Nachweis der Naturhybride zwischen Dryopteris carthusiana und Dryopteris remota (Dryopteridaceae, Pteridophyta)“. Kochia 10 (23.01.2017): 11–33. http://dx.doi.org/10.21248/kochia.v10.57.

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Die Hybride zwischen Dryopteris carthusiana und D. remota wird beschrieben als D. ×alpirsbachensis Freigang, Zenner, Bujnoch, S. Jess. & Magauer. Sie wurde in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien gefunden. Die intermediären morphologischen Eigenschaften, überwiegend abortierte Sporen, die Ergebnisse karyologischer Untersuchungen sowie der Analyse eines Fragmentes des nukleären PgiC-Gens bestätigen die vermutete Abstammung. Weiterhin wird sie mit der ähnlichen D. ×brathaica (D. carthusiana × D. filix-mas) verglichen.
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Wößner, Gunda, und Katharina Meuer. „Implementierung und Folgen elektronischer Überwachung“. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 102, Nr. 3 (26.11.2019): 202–16. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2019-2018.

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Zusammenfassung Vom 01. Oktober 2010 bis 30. März 2012 wurde in Baden-Württemberg der Einsatz der elektronischen Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe im Rahmen eines experimentell angelegten Modellprojekts erprobt. Das Gesetz über die elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe (EAStVollzG) in Baden-Württemberg ermöglichte die Anwendung der elektronischen Überwachung mittels GPS in den drei Anwendungsbereichen elektronisch überwachter Hausarrest als Entlassungsvorbereitung, elektronisch überwachte Vollzugslockerungen (Freigang) und elektronisch überwachter Hausarrest im Rahmen von Ersatzfreiheitsstrafen. Mit Abschluss der Begleitforschung werden im vorliegenden Aufsatz die Ergebnisse dieser experimentell angelegten Studie vorgestellt. Zunächst werden die Ergebnisse zur Implementation und Wirkungsevaluation des Modellprojekts dargestellt. Schließlich werden die Resultate der Rückfallanalyse nach Beendigung der Maßnahme theoretisch und empirisch aufbereitet und präsentiert.
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Sager, Juan C. „Review of Fischer, Freigang, Mayer & Reinke (1994): Sprachdatenverarbeitung für Übersetzer und Dolmetscher“. Terminology 1, Nr. 2 (01.01.1994): 399–400. http://dx.doi.org/10.1075/term.1.2.18sag.

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Mock, Josef. „Der elektronisch überwachte Hausarrest und die Vollzugslockerung Freigang – die Konkurrenz zwischen Vollzugsform und Vollzugslockerung“. Journal für Strafrecht, Nr. 3 (2015): 233–37. http://dx.doi.org/10.33196/jst201503023301.

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Davis, Michael T. „Imitare Ecclesias Nobiles: Die Kathedralen von Narbonne, Toulouse und Rodez und die Nordfranzösisch Rayonnantgotik im Languedoc Christian Freigang“. Journal of the Society of Architectural Historians 54, Nr. 3 (September 1995): 371–73. http://dx.doi.org/10.2307/991011.

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Stefanink, Bernd. „Blatt, Achim; Freigang, Karl-Heinz; Schmitz, Klaus-Dirk; Thome, Gisela (Hrsg.): Computer und Übersetzen: Eine Einführung. Hildesheim : Olms, 1985 (Hildesheimer Beiträge zu den Erziehungs- und Sozialwissenschaften 21). - ISBN 3-487-07661-6. 332 Seiten , DM 39,80“. Informationen Deutsch als Fremdsprache 13, Nr. 5-6 (01.12.1986): 410–12. http://dx.doi.org/10.1515/infodaf-1986-135-614.

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8

Stubenrauch, Heiko. „Repressive Entsublimierung im Wandel: Über die kontrollierte Freigabe des Selbstgenusses im Postfordismus“. Leviathan 52, Nr. 2 (2024): 295–319. http://dx.doi.org/10.5771/0340-0425-2024-2-295.

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Repressive Entsublimierung stellt für Marcuse ein Schlüsselelement der fordistischen Regierungsform dar: eine institutionalisierte Triebbefreiung, die der gesellschaftlichen Kontrolle dient. In meinem Beitrag entwerfe ich einen neuen Begriff repressiver Entsublimierung, um die postfordistische Regierungsform zu analysieren. Anders als im Fordismus ist dabei nicht die kommodifizierte Freigabe von Objektgenuss im Konsum zentral, sondern die kommodifizierte Freigabe von Selbstgenuss (Selbstverwirklichung, Bewunderung) in der Lohnarbeit.
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Falker, Gerrit-Milena. „Cannabis-Freigabe kommt schneller“. Lebensmittel Zeitung 74, Nr. 20 (2022): 22. http://dx.doi.org/10.51202/0947-7527-2022-20-022-1.

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Bis zum Herbst will Gesundheitsminister Karl Lauterbach den Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vorlegen. Derweil konkretisiert die Branche ihre Forderungen, und es gibt erste juristische Bedenken gegen die Freigabe.
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Beenken, Matthias. „Teilweise Freigabe der Rechtsberatung geplant“. Versicherungsmagazin 53, Nr. 5 (Mai 2006): 52–53. http://dx.doi.org/10.1007/bf03253475.

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Galneder, Bernd, und Felix Ruppert. „Freiheit Durch Freigabe? Auswirkungen Der Freigabe Durch Den Insolvenzverwalter Auf Die Strafbarkeit Wegen Bankrotts“. Zeitschrift für Insolvenzrecht 79, Nr. 2 (01.06.2018): 133–50. http://dx.doi.org/10.1515/kts-2018-790203.

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Schirmacher, Henrike. „Nahrung vor Ökologie“. agrarzeitung 77, Nr. 13 (2022): 1. http://dx.doi.org/10.51202/1869-9707-2022-13-001.

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Wilrich, T. „Ohne CE-Kennzeichnung und Gefahrenhinweise kein Import“. Technische Sicherheit 9, Nr. 03 (2019): 42–43. http://dx.doi.org/10.37544/2191-0073-2019-03-42.

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Schirmacher, Henrike, und Steffen Bach. „Grüner Widerstand bröckelt“. agrarzeitung 77, Nr. 13 (2022): 4. http://dx.doi.org/10.51202/1869-9707-2022-13-004-1.

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Berlin. Bundesländer, in denen die Agrarministerien von FDP oder Union geführt werden, fordern die Freigabe von zusätzlichen Flächen für die Lebensmittelproduktion. Die Grünen lehnen den Einsatz von Pflanzenschutz weiterhin ab.
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Ekkernkamp, Axel. „Digitale Daten und Medizin-KI: Umdenken – und den Datenschatz heben“. kma - Klinik Management aktuell 28, Nr. 06 (Oktober 2023): 3. http://dx.doi.org/10.1055/s-0043-1775891.

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Reform der Notfall- und Akutversorgung, Cannabis-Freigabe, Hitzeschutzplan und natürlich die Krankenhausreform mit Vorhaltepauschalen, Level-Einstufungen, Qualitätsansprüchen und Mengenvorgaben – Karl Lauterbach und das Bundesgesundheitsministerium arbeiten gerade an vielen Baustellen gleichzeitig.
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Teslenko, T. V. „VARIETIES OF COMPANIES WITH FREIGHT TRANSPORT AND THEIR CHARACTERISTICS“. Science and Transport Progress, Nr. 11 (25.06.2006): 236–39. http://dx.doi.org/10.15802/stp2006/18850.

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Schirmacher, Henrike. „Showdown im Bundesrat“. agrarzeitung 77, Nr. 14 (2022): 4. http://dx.doi.org/10.51202/1869-9707-2022-14-004.

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Berlin. Am heutigen Freitag stimmt der Bundesrat über die Freigabe von Brachflächen ab. Wie das Plenum beschließt, gilt als offen. Die Agrarminister konnten auf der Agrarministerkonferenz vergangene Woche keine Einigung erzielen.
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Spiegl, U. J., J. S. Jarvers, S. Glasmacher, C. E. Heyde und C. Josten. „Freigabe von Bewegungssegmenten nach dorsaler Stabilisierung“. Der Unfallchirurg 119, Nr. 9 (29.10.2014): 747–54. http://dx.doi.org/10.1007/s00113-014-2675-3.

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juk. „Anwalt fordert totale Freigabe von Cannabis“. Schmerzmedizin 34, Nr. 2 (März 2018): 6. http://dx.doi.org/10.1007/s00940-018-0750-5.

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Hanke, Gerd, Jan Mende, Mathias Himberg und Sonia Shinde. „Gemischte Gefühle“. Lebensmittel Zeitung 73, Nr. 48 (2021): 30–31. http://dx.doi.org/10.51202/0947-7527-2021-48-030.

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Corona überstrahlt das politische und gesellschaftliche Leben. Abseits davon lohnt sich für Handel und Industrie ein Blick in das Koalitionspapier der zukünftigen Regierung. Mindestlohn, Ernährungswende oder die Freigabe von Cannabis sind nur einige Themen, die über den Augenblick hinaus Wirkung entfalten dürften.
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Lucas, Benjamin, Stefan Wiegand, Oliver Jahn, Felix Greiner, Felix Walcher und Stefan Piatek. „Patientenmotivation zur Mitwirkung in verschiedenen Unterrichts- und Lehrmodalitäten der medizinischen Aus- und Weiterbildung“. Zentralblatt für Chirurgie - Zeitschrift für Allgemeine, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie 145, Nr. 05 (26.02.2019): 481–86. http://dx.doi.org/10.1055/a-0820-5959.

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Zusammenfassung Hintergrund Der studentische Unterricht fokussiert zunehmend auf eine fallbasierte Lehre. Dabei wird häufig als selbstverständlich vorausgesetzt, dass sich Patienten für die studentische Ausbildung zur Verfügung stellen. Eine anonymisierte Patientenumfrage sollte daher die Bereitschaft der Patienten zur Mitwirkung an der medizinischen Lehre ermitteln und die verschiedenen Einflussfaktoren untersuchen. Material und Methoden Die Umfrage erfolgte unter stationären Patienten einer unfallchirurgischen Universitätsklinik mittels Fragebogen im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.04.2017. Sie beinhaltete 10 Auswahlfragen zu soziodemografischen Daten und zur Bereitschaft, in verschiedenen Aus- und Weiterbildungsprogrammen mitzuwirken. Abgefragt wurde mittels 5-stufiger Likert-Skala, die elektronische Auswertung erfolgte mit der Scannerkorrektur-Software KLAUS (Firma Blubbsoft GmbH, Berlin, Deutschland). Ergebnisse 162 Fragebögen konnten vollständig ausgewertet werden. Insgesamt wurde eine hohe Motivation für die Mitwirkung am Unterricht am Krankenbett (UaK) und an studentischen Prüfungen sowie zur Freigabe von Röntgenbildern, Fotos und Videos als auch für eine spätere Kontaktaufnahme zu Lehrzwecken festgestellt. Ein Motivationsfaktor war die Patientenzufriedenheit, die in einer positiven Korrelation zu UaK, studentischer Prüfung, Freigabe von Röntgenbildern, Fotos und Videos sowie späterer Kontaktaufnahme stand. Für die Mitwirkung an einer Vorlesung bestand eine signifikant geringere Motivation. Männer zeigten dabei eine signifikant höhere Motivation als Frauen. 40- bis 49-jährige Patienten zeigten eine signifikant geringere Motivation als 20- bis 29-jährige und 50- bis 59-jährige Patienten. Die Patientenzufriedenheit hatte keinen relevanten Einfluss auf die Motivation zur Mitwirkung an einer Vorlesung. Schlussfolgerung Die Motivation von Patienten zur Mitwirkung an der Lehre sowie zur Freigabe von Röntgenbildern, Fotos und Videos korreliert mit der Patientenzufriedenheit. Soziodemografische Faktoren spielen eine untergeordnete Rolle. Zur Mitwirkung an einer Vorlesung besteht unabhängig von der Patientenzufriedenheit generell eine geringere Motivation.
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Claßen, Martin. „Keine generelle Freigabe von Hafer bei Zöliakie“. Pädiatrie 30, Nr. 1 (Februar 2018): 13. http://dx.doi.org/10.1007/s15014-018-1244-6.

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Gehrlein, Markus. „Freigabe der selbstständigen Tätigkeit – Königsweg zur Restschuldbefreiung?“ Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 20, Nr. 26 (01.07.2017): 1352–59. http://dx.doi.org/10.1515/zinso-2017-202605.

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Heinze, Harald. „Wie weit geht die Freigabe des Wohnmietvertrags?“ Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 21, Nr. 4 (01.01.2018): 155–61. http://dx.doi.org/10.1515/zinso-2018-0407.

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Heinze, Harald. „Verträge und Forderungen, Freigabe, Pfändungsschutz und Erwerbsperre“. Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 30, Nr. 3 (04.02.2020): 107–23. http://dx.doi.org/10.1515/dwir-2020-0009.

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Enders, S., und D. Althans. „Aufnahme und Freigabe von Wirkstoffen in Hydrogelen“. Chemie Ingenieur Technik 84, Nr. 8 (25.07.2012): 1413–14. http://dx.doi.org/10.1002/cite.201250367.

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Rode, Jörg. „Netto testet Trolley mit Freigabe per App“. Lebensmittel Zeitung 75, Nr. 33 (2023): 34. http://dx.doi.org/10.51202/0947-7527-2023-33-034-1.

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Netto hat seine App mit einer für den LEH neuen Funktion aufgewertet: Wenn ein Kunde keine Münze greifbar hat, um die Kette an einem Einkaufswagen zu lösen, kann er das in zunächst zwei Pilot-Märkten per Smartphone. Die Technik kommt von Wanzl.
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Neu, Peter. „Betrachtungen zu einer möglichen Neuregulierung der Cannabispolitik in Deutschland unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Niederlanden und Colorado“. Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie 86, Nr. 07 (Juli 2018): 428–33. http://dx.doi.org/10.1055/s-0044-100504.

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ZusammenfassungIn Deutschland wird seit einiger Zeit zunehmend über eine neue Cannabispolitik nachgedacht. Von vielen Seiten wird die Forderung nach einer Liberalisierung oder Freigabe des Cannabis laut. Der vorliegende Artikel fasst die wichtigsten Erfahrungen der Cannabis-Politik aus den Niederlanden und dem US-Bundesstaat Colorado zusammen und versucht, daraus Schlussfolgerungen für eine mögliche Neuregulierung der Cannabispolitik in Deutschland abzuleiten.
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Galbas, Roland, Jan Reich, Helmut Schittenhelm und Nicolas Wagener. „Absicherungsmethoden für komplexe Verkehrsszenarien zur Freigabe automatisierter Fahrfunktionen“. ATZ - Automobiltechnische Zeitschrift 124, Nr. 9 (26.08.2022): 56–61. http://dx.doi.org/10.1007/s35148-022-0898-0.

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Raschke, P. „Freigabe illegaler Drogen: Ethisch geboten oder unverantwortlich? – Pro“. Suchttherapie 9, Nr. 04 (Dezember 2008): 164–69. http://dx.doi.org/10.1055/s-0028-1100415.

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Weber, K. „Freigabe illegaler Drogen: Ethisch geboten oder unverantwortlich? – Kontra“. Suchttherapie 9, Nr. 04 (Dezember 2008): 170–76. http://dx.doi.org/10.1055/s-0028-1102916.

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Mundt, Achim, und Michael Skopp. „Die Rechtsfolgen der Freigabe der Fertigungsplanung im Stahlbau“. Stahlbau 77, Nr. 1 (Januar 2008): 68–71. http://dx.doi.org/10.1002/stab.200890005.

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Adams, Michael, und Tobias Effertz. „Notwendige Voraussetzungen einer kontrollierten Freigabe von Cannabis und anderer THC-haltiger Produkte“. SUCHT 68, Nr. 6 (01.12.2022): 345–50. http://dx.doi.org/10.1024/0939-5911/a000791.

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Zusammenfassung: Zielsetzung: Dieser Beitrag benennt notwendige Voraussetzungen der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zur Begrenzung der mit der Freigabe verbundenen Schäden im Jugend- und Gesundheitsschutz. Ohne die vorgeschlagenen Maßnahmen würde lediglich ein weiterer Angebotskanal für THC-Produkte eröffnet, ohne die angestrebten Verbesserungen wie Stoffreinheit und Senkung der Drogenkriminalität zu erreichen. Methodik: Wir benennen die notwendigen legislativen Änderungen für eine schadensgeminderte kontrollierte Abgabe von Cannabis . Ergebnisse: Erforderlich für eine Abgabe von THC-haltigen Produkten ist eine THC-Steuer, die Behandlung von THC-Produkten als Arzneimittel gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) und ihre Abgabe ausschließlich durch Apotheken. THC-Produkte dürfen nur von spezialisierten Unternehmen in Form der GmbH mit natürlichen Personen als Gesellschaftern hergestellt werden, die einer bankenanalogen Aufsicht und Wirtschaftsprüfung unterliegen. Ein Verbot jeglicher Werbung für THC-haltige Produkte ist unverzichtbar. Produkte dürfen eine Höchstmenge an THC Gehalt nicht überschreiten. Eine Beeinflussung der natürlichen THC-Aufnahme in den menschlichen Körper durch Zusatzstoffe oder besondere Zuführungstechniken etwa durch Verbindung mit Nikotin ist unzulässig. Nachfragern, die illegale Drogenanbieter im Markt halten, sind zur Erzwingung des Umschwenkens auf den neu eröffneten legalen Markt die Strafminderungen durch das Eigenverbrauchsprivileg ersatzlos zu streichen. Schlussfolgerungen: Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis erfordert zwingend eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften, um die bei einer Freigabe durch den Konsumanstieg anfallenden erheblichen medizinischen und ökonomischen Kosten zu mindern.
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Auer, M., und B. Egglmeier-Schmolke. „Treuhand; Freigabe von Zahlungen durch den Architekten; ergänzende Vertragsauslegung“. Baurechtliche Blätter 12, Nr. 5 (Oktober 2009): 193–94. http://dx.doi.org/10.1007/s00738-009-0711-4.

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Budrich, Edmund. „Sollen die Covid-Impfstoffpatente freigegeben werden?“ GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik 70, Nr. 3 (28.09.2021): 407–16. http://dx.doi.org/10.3224/gwp.v70i3.10.

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Im Dezember 2020 begannen Impfungen gegen Covid 19 in Europa, in den USA, in Russland und China mit jeweils dort hergestellten Stoffen. Offen blieb die Hilfe für die ärmeren (Entwicklungs- und Schwellen-)länder. Der Lösungsgedanke, die Patente auf die Impfstoffe freizugeben, um eine Impfstoffproduktion auch dort zu ermöglichen, führt zu einem Dilemma: entweder (befristete) Freigabe der Patente mit möglicher Verunsicherung der eigenen medizinischen Forschung, Entwicklung und Produktion oder unabsehbare größere wirtschaftliche und politische Gefahren im Weltmaßstab.
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Giese, K., und R. Klaushofer. „Seveso II-Betriebsgebiet; angemessener Schutzabstand; heranrückende Wohnbebauung; Freigabe von Aufschließungsgebieten“. Baurechtliche Blätter 11, Nr. 1 (Februar 2008): 31. http://dx.doi.org/10.1007/s00738-008-0326-1.

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Hauser, Patrick. „Heilung zivilrechtlich unwirksamer Vollzugsrechtsgeschäfte bei nachträglichem Entfall der Fusionskontrollpflicht des Zusammenschlusses“. Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 20, Nr. 1 (04.03.2022): 104–24. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2022-0108.

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Zusammenfassung Fusionskontrollpflichtige Zusammenschlüsse dürfen vor Freigabe durch das Bundeskartellamt grundsätzlich nicht vollzogen werden. § 41 Abs. 1 Satz 2 GWB sichert dieses Vollzugsverbot zivilrechtlich ab und ordnet die Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften an, die gegen dieses Verbot verstoßen. Derartige Rechtsgeschäfte sind nicht nichtig, sondern (nur) schwebend unwirksam. Nach herrschender Auffassung ist der Heilungstatbestand in § 41 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB abschließend. Richtigerweise besteht aber eine ungeschriebene Heilungsmöglichkeit mit Wirkung ex nunc, wenn der Zusammenschluss im Nachhinein aus dem Anwendungsbereich der §§ 35 ff. GWB herausfällt, wie der nachfolgende Beitrag darlegt.
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Bürki, Rolf, Peter Gautschi, Monika Reuschenbach, Jan-Erik Steinkrüger und Rolf Peter Tanner. „Zwischen Skylla und Charybdis. – Gedanken zur Entwicklung des Fachs «Räume, Zeiten, Gesellschaften» auf der Sekundarstufe I und in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung“. BzL - Beiträge zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung 34, Nr. 3 (01.12.2016): 344–58. http://dx.doi.org/10.36950/bzl.34.2016.9497.

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Seit der Freigabe des Lehrplans 21 gibt das neue Integrationsfach «Räume, Zeiten, Gesellschaften» (RZG) viel zu reden. Anders als im Bereich «Natur und Technik» (NT), das drei Naturwissenschaften vereint, prallen bei RZG naturwissenschaftliche, historische und geisteswissenschaftliche Perspektiven aufeinander, die sich nur bedingt gleichschalten lassen. Daher sind Berührungspunkte geringer als in der Fachbezeichnung suggeriert und eine Bereichsdidaktik drängt sich primär aus formalen Gründen auf. Zudem sind die Kompetenzen im Lehrplan 21 für Geografie und Geschichte separat ausgewiesen. Es stellt sich aber dennoch die Frage, wie der Umgang mit einem neuen Sammelfach aussehen soll.
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Bürki, Rolf, Peter Gautschi, Monika Reuschenbach, Jan-Erik Steinkrüger und Rolf Peter Tanner. „Zwischen Skylla und Charybdis. – Gedanken zur Entwicklung des Fachs «Räume, Zeiten, Gesellschaften» auf der Sekundarstufe I und in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung“. BzL - Beiträge zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung 34, Nr. 3 (01.12.2016): 344–58. http://dx.doi.org/10.36950/bzl.34.3.2016.9497.

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Seit der Freigabe des Lehrplans 21 gibt das neue Integrationsfach «Räume, Zeiten, Gesellschaften» (RZG) viel zu reden. Anders als im Bereich «Natur und Technik» (NT), das drei Naturwissenschaften vereint, prallen bei RZG naturwissenschaftliche, historische und geisteswissenschaftliche Perspektiven aufeinander, die sich nur bedingt gleichschalten lassen. Daher sind Berührungspunkte geringer als in der Fachbezeichnung suggeriert und eine Bereichsdidaktik drängt sich primär aus formalen Gründen auf. Zudem sind die Kompetenzen im Lehrplan 21 für Geografie und Geschichte separat ausgewiesen. Es stellt sich aber dennoch die Frage, wie der Umgang mit einem neuen Sammelfach aussehen soll.
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Emmerich, I. U. „Neue Arzneimittel für Pferde und landwirtschaftliche Nutztiere 2013“. Tierärztliche Praxis Ausgabe G: Großtiere / Nutztiere 42, Nr. 04 (2014): 225–30. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1623231.

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ZusammenfassungIm Jahr 2013 kam für Pferde und landwirtschaftliche Nutztiere nur ein neuer Wirkstoff auf den deutschen Tierarzneimittelmarkt. Das Ionophor Monensin aus der Gruppe der Polyenantibiotika steht jetzt als oral zu verabreichendes intraruminales System mit kontinuierlicher Freigabe für Rinder (Kexxtone®) zur Verfügung. Zwei Wirkstoffe erhielten eine Tierartenerweiterung. So wurde das Antibiotikum Amoxicillin (Suramox®) für Enten und Puten und das dissoziative Anästhetikum Ketamin (Ketamin 100 mg/ml) für Schafe, Ziegen und Milchrinder zugelassen. Des Weiteren kam ein Präparat mit einer neuen Darreichungsform und ein weiteres mit einem neuen Wirkstoffgehalt für Pferde und landwirtschaftliche Nutztiere auf den Markt.
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Elzer, Oliver. „Zwangsversteigerung: Verzinsung des hinterlegten Betrages wegen verzögerter Freigabe (BGH v. 12.10.2017)“. Monatsschrift für Deutsches Recht 72, Nr. 2 (01.01.2018): 75. http://dx.doi.org/10.9785/mdtr-2018-0206.

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Becker, Peter. „Vollzugsfragen beim Behindertentestament – Hier: Mittellosigkeit trotz Freigabe eines Nachlassgegenstands beim Behindertentestament“. Zeitschrift für die Notarpraxis 21, Nr. 9 (01.09.2017): 331–34. http://dx.doi.org/10.1515/znopt-2017-210904.

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Becker, Peter. „Vollzugsfragen beim Behindertentestament – Hier: Mittellosigkeit trotz Freigabe eines Nachlassgegenstands beim Behindertentestament“. Zeitschrift für die Notarpraxis 21, Nr. 9 (01.09.2017): 331–34. http://dx.doi.org/10.1515/znotp-2017-210904.

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Lichtenthäler, Sören, Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Sebastian Sobota. „„Wenn die Ampel auf Grün schaltet...“: Neuralgische Punkte einer Cannabisfreigabe“. Neue Kriminalpolitik 34, Nr. 2 (2022): 228–42. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2022-2-228.

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Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien auf eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene geeinigt. An einem konkreten Gesetzesvorhaben fehlt es zwar bislang, es liegt aber nahe, dass die gesetzliche Umsetzung sich an dem von den Grünen in den Jahren 2015 und 2018 erfolglos eingebrachten Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG-E) orientieren wird. Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es deshalb, nach einem kurzen Überblick über den Inhalt des CannKG-E und seinen Regelungsgegenstand die Rahmenbedingungen und etwaige rechtliche Hürden einer Cannabislegalisierung zu beleuchten, um schließlich zu prüfen, inwieweit der Entwurf dem selbstgesetzten Anspruch, Cannabis einer regulierten Freigabe zuzuführen, genügt und inwieweit er nach wie vor der Logik des BtMG verhaftet ist.
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Endele, Kerstin. „Sprechstunde in der PR-Ambulanz: Müssen Journalisten einen Beitrag zur Freigabe vorlegen?“ kma - Klinik Management aktuell 23, Nr. 11 (November 2018): 138. http://dx.doi.org/10.1055/s-0036-1595549.

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Kerstin Endele ist zur Hälfte Journalistin und zur Hälfte Biochemikerin. Seit mehr als 15 Jahren ist sie Expertin für Gesundheitskommunikation und war fünf Jahre Kommunikationschefin und Pressesprecherin der Charité. Wenn sie nicht Klinikvorstände aus Krisen rettet und Pressesprechern diverser Krankenhäuser dabei hilft, ein bisschen Strategie ins übliche Chaos zu bringen, betreibt sie mit der PR-Ambulanz (www.pr-ambulanz.com) einen der größten Blogs zur Klinikkommunikation in Deutschland.
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Donnerer, Corinna, und Bernhard Taxer. „Pulsatiler Tinnitus nach Covid-19 Erkankung“. MSK – Muskuloskelettale Physiotherapie 26, Nr. 02 (Mai 2022): 96–104. http://dx.doi.org/10.1055/a-1731-7022.

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ZusammenfassungNach einer Covid-19 Erkrankung vor einem Monat sind bei einem Patienten extreme Schmerzen im Kopf- und Nackenbereich sowie ein sehr störender, pulssynchroner (pulsatiler) Tinnitus (NRS 6–7/10) als Symptome geblieben. In der physiotherapeutischen Befundaufnahme wird klar, dass der Patient nicht physiotherapeutisch weiterbehandelt werden kann, sondern erst weiter von ärztlicher Seite abgeklärt werden muss. Nach dieser Abklärung und Freigabe zur Fortsetzung der Physiotherapie wird ein Behandlungsplan erarbeitet, der vor allem die Stressbewältigung des Patienten in den Mittelpunkt stellt. Gleichzeitig werden unterstützend manualtherapeutische Techniken an der Halswirbelsäule und der Kieferregion sowie Edukationsmaßnahmen eingesetzt. Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen ärztlicher Abklärung, Physiotherapie und Psychotherapie sowie durch die gute Kommunikation mit dem Patienten kann dieser erfolgreich begleitet und eine deutliche Reduktion der Symptome erreicht werden.
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Reschitzegger, Ulrike. „Qualitätsbewertung für öffentliche Bibliotheken (ÖB) in Oberösterreich“. Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare 68, Nr. 2 (17.02.2019): 268–80. http://dx.doi.org/10.31263/voebm.v68i2.1155.

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Bereits 1995 entwickelte die Landesarbeitsgemeinschaft „Erwachsenenbildungsforum Oberösterreich“ (EB-Forum OÖ) differenzierte Qualitätsstandards für die gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtungen und für die öffentlichen Bibliotheken in Oberösterreich, deren Erfüllung die Qualität der Angebote der zertifizierten Institutionen garantiert und nach außen sichtbar macht. Seither wurden die Kriterienkataloge für das „Qualitätssiegel“ mehrmals evaluiert. In der letzten Überarbeitung wurde dem Qualitätssiegel für öffentliche Bibliotheken eine „Qualitätsbestätigung“ vorangestellt, um allen öffentlichen Bibliotheken eine Bestätigung über ihre Qualität zu ermöglichen und diesen den Weg zum Qualitätssiegel transparenter zu gestalten. Die Inhalte der beiden Kriterienkataloge sowie der Ablauf von der Antragstellung bis zur Ausstellung einer Bestätigung oder eines Zertifikats werden dargestellt. Die beiden Kriterienkataloge wurden 2015 noch einmal überarbeitet, die Freigabe der Handbücher durch das EB-Forum OÖ ist mit Jahresbeginn 2016 terminiert.
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Kaufmann, Niels. „Obliegenheiten des selbständigen Insolvenzschuldners nach Freigabe seiner Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO“. Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 33, Nr. 9 (10.08.2023): 461–64. http://dx.doi.org/10.1515/dwir-2023-0106.

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Piavaux, Mathieu. „Architektur und Monumentalskulptur des 12.–14. Jahrhunderts. Produktion und Rezeption. Festschrift für Peter Kurmann zum 65. Geburtstag. / Architecture et sculpture monumentale du 12 e au 14 e siècle. Production et réception. Mélanges offerts à Peter Kurmann à l’occasion de son 65 e anniversaire , éd. Stephan GASSER, Christian FREIGANG, Bruno BOERNER, Berne–Berlin–Bruxelles–Francfort– New York–Oxford–Vienne, Lang, 2006 ; 1 vol. in-8 o , 785 p. ISBN : 3-03910-679-1. Prix : € 87,10.“ Le Moyen Age Tome CXVIII, Nr. 1 (06.07.2012): X. http://dx.doi.org/10.3917/rma.181.0177j.

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Odzuck, Eva. „„Liberale Eugenik“ mit John Rawls?“ Zeitschrift für Praktische Philosophie 8, Nr. 2 (25.01.2022): 175–208. http://dx.doi.org/10.22613/zfpp/8.2.7.

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Durch die Entdeckung und das vertiefte Verständnis der sogenannten „Genscheren“ CRISPR/Cas9 rücken Eingriffe in das Genom zukünftiger Menschen in greifbare Nähe und erfordern mit neuer Dringlichkeit die Beantwortung einer fundamentalen politiktheoretischen Frage: Können Eingriffe in die genetische Ausstattung zukünftiger Menschen im Namen der Gerechtigkeit erlaubt oder gar geboten sein? Rawls’sche Theorieelemente haben in der Debatte um Keimbahneingriffe – trotz Rawls’ vergleichsweise spärlicher eigener Bemerkungen zu eugenischen Fragen – erstaunliche Prominenz entfaltet. Unter Rekurs auf die Rawls’sche Theorie der Grundgüter wird in der Debatte argumentiert, dass Eingriffe im Namen der Chancengleichheit geboten sind und/oder keine Einschränkung der Freiheiten zukünftiger Personen vorliegt, sofern nur sogenannte „genetische Grundgüter“ nicht minimiert oder vermehrt werden. Ich argumentiere für die These, dass diese Argumente einer „liberalen Eugenik“ auf einer verkürzten Rezeption der Rawls’schen Grundgütertheorie basieren. Rawls selbst sah sich nach seiner Veröffentlichung der Theorie der Gerechtigkeit dazu veranlasst, Missverständnisse in Bezug auf seine Grundgütertheorie auszuräumen, und konzedierte, dass seine Darstellung in der Theorie möglicherweise missverständlich gewesen sei. Eine Rekonstruktion der komplexen Theorie der Grundgüter, wie sie in der Theorie angelegt ist, und später von Rawls weiterentwickelt wurde, kann daher die brandaktuelle Debatte um Keimbahneingriffe informieren, indem sie erstens zeigt, dass die gängigen Argumente für Eingriffe sich nicht in der üblichen Form auf Rawls’ Grundgütertheorie stützen können und zweitens Möglichkeiten aufzeigt, mit Rawls ein Argument gegen eine weitgehende Freigabe von Keimbahneingriffen zu formulieren, das die Begründungspflicht wieder zulasten interventionistischer Positionen verschiebt. Meinem Aufsatz liegt folgende Struktur zugrunde: Zuerst rekonstruiere ich zwei Hauptargumente „liberaler Eugenik“ und zeige, dass und wie beide Argumente auf die Rawls’sche Idee der Grundgüter zurückgreifen und breite Verwendung in der bioethischen Debatte gefunden haben (1). In einem zweiten Schritt skizziere ich eine komplexere Version von Rawls’ Grundgütertheorie, die bereits in der Theorie der Gerechtigkeit angelegt ist, aber auch für spätere Schriften wichtig bleibt (2). Danach zeige ich, dass sich die Argumente der „liberalen Eugenik“ nicht auf diese komplexere Version der Theorie der Grundgüter stützen können und dass sich mithilfe der komplexen Theorie der Grundgüter sogar ein Argument gegen eine umfassende Freigabe von Keimbahneingriffen formulieren lässt, das die Begründungspflicht für interventionistische Positionen vergrößert (3). Ich schließe mit einem kurzen Fazit zur Relevanz von Rawls’ Theorie im biotechnischen Zeitalter (4).
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