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Zeitschriftenartikel zum Thema „Behandling institutioner“

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Friis Thing, Ida, und Viola Marie Skovgaard. „Tilpasningsstrategier på Sexologisk Klinik – En undersøgelse af transkønnede klienters forhandling af identitet“. Dansk Sociologi 28, Nr. 3 (15.10.2017): 41–59. http://dx.doi.org/10.22439/dansoc.v28i3.5642.

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Denne artikel præsenterer resultaterne fra 9 kvalitative interviews med transpersoner, der enten er eller har været i behandling på den offentlige institution Sexologisk Klinik på Rigshospitalet i København. I Danmark har de to offentlige institutioner Sexologisk Klinik og Sexologisk Center Aalborg monopol på behandling af transpersoner. Klienter der ønsker hormonel eller kropsmodificerende behandling må således gennemgå et udredningsforløb på en af disse institutioner. Artiklen viser, hvordan identiteten transseksuel kan siges at udgøre en institutionel identitet på Sexologisk Klinik, som klienterne aktivt udfordrer, følger eller indretter sig strategisk efter. I artiklen analyserer vi, ved hjælp af Goffmans teoriapparat fra hans analyse om den totale institution, hvordan klienterne gør brug af tilpasningsstrategier i et forsøg på at håndtere de institutionelle identiteter, de tilbydes. Vi viser, at klienterne i udpræget grad anvender, hvad Goffman betegner som en koloniserende tilpasningsstrategi på klinikken og således bestræber sig på at få mest ud af institutionens muligheder ved at omstrukturere deres livshistorier, så de passer til institutionens kriterier for godkendelse til behandling. I analysen benyttes en kombination af symbolsk interaktionisme og socialkonstruktivisme til at undersøge den relationelle karakter af reproduktionen af den institutionelle identitet transseksuel. ENGELSK ABSTRACT: Ida Friis Thing and Viola Marie Skovgaard: Strategies ofadaptation at a sexology clinic: a study of transgenderclients’ negotiation of identity This article presents the results from nine qualitative interviews with transgender clients concerning their experiences with a public healthcare sexology clinic. At this institution transgender clients apply for approval to receive hormonal treatment and body modifying surgery. The article analyses the social process of clientisation in encounters between clients and mental health professionals, which involve the construction of the institutional identity transsexual, that is, some conditions for how the clients might perceive and present themselves. We employ Goffman’s theoretical concepts from his analysis of the total institution to describe how clients adapt to this process of clientisation by making use of a variety of strategies. Some clients are continuingly resisting the institution and the mental health professionals, while other clients adapt fully to the institutional ideology of therapy. However most clients take advantage of possibilities within the institution by creating narratives that correspond with the institutional criteria for the diagnosis transsexual. We employ a combination of the symbolic interactionist and the social constructivist approaches to emphasize the relational character of the reproduction of the institutional identity transsexual. Keywords: Clientisation, Adaptation Strategies, Goffman, Institutional Identities, transgender
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Redaktionen. „At arbejde i det offentlige — velfærdsstat og velfærdsarbejde under forandring“. Tidsskrift for Arbejdsliv 14, Nr. 4 (01.12.2012): 5–9. http://dx.doi.org/10.7146/tfa.v14i4.108921.

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At arbejde i det offentlige — velfærdsstat og velfærdsarbejde under forandring A t arbejde i det offentlige var for årtier siden forbundet med høj status; offentligt ansatte var betroede medarbejdere, de havde via deres virke et væsentligt ansvar for velfærdsstaten og dens borgere. At give tryghed i ansættelsen-blandt andet via tjenestemandsansættelse af dele af de offentligt ansatte-var et led i at sikre stabilitet i staten (kerstrøm 2001). Og vi så sammen med fremvæksten af nye velfærdsprofessioner og-fag etableringen af det, man kan kalde et offentligt etos, altså en særlig moral, der er rettet mod at tjene borgernes/statens behov (Hoggett 2005). Dette kan i dag lyde som en historie fra en meget fjern fortid. Den offentlige sektor har igennem de seneste mange år gennemgået voldsomme forandringer som led i en neoliberal forvandling af velfærdsstaten. Med New Public Management bølgen fra 1980erne og frem udvikledes bestræbelser på at markedsgøre den offentlige sektor; restrukturere offentlige institutioner og indføre markedslignende relationer imellem dem, udlicitere og privatisere, omforme borgere til kunder på et markedetc. Kontraktstyring blev en vigtig mekanisme til at sikre central styring (Klausen mfl. 2005). New Public Management (NPM) bygger på en bestemt diagnose af problemerne i den offentlige sektor: Den offentlige sektor svulmer, den er bureaukratisk og ineffektiv, og de professionelle ses som en del af problemet. Med udgangspunkt i en 'economic man tænkning' ses de professionelle som nyttemaximerende. De søger blot at sikre egne interesser som stand og individer, så de skal styres for at sikre, at den offentlige sektor og dens budgetter ikke løber løbsk, er devisen. NPM er således-blandt andet-et forsøg på at afvikle professionernes monopol på at vurdere, hvad der er god behandling, god service, god undervisning mv. (Hood 1991). Men NPM kom ikke alene. Den offentlige sektor har været ramt af en sand reformbølge. Oveni NPM har vi fået Strukturreformen i 2007-med kommunesammenlægning og oprettelsen af de fem regioner-og dermed omstruktureringen af mange kommunale og (dengang) amtslige institutioner og arbejdspladser. Kort tid efter, i 2008, kom Kvalitetsreformen, som ikke kun skærper kontraktstyringen af offentlige institutioners ydelser, men også stiller dem til regnskab for ydelsernes kvalitet. Her er det ministerierne, der definerer velfærdsydelsernes 'kvalitet'. Der er altså ikke tale om, at styringen decentraliseres, snarere styrkes den centrale kontrol. Til dette kunne man lægge de senere års LEAN bølge i den offentlige sektor, og det konsekvente fokus på nedskæring og besparelser siden finanskrisen. Man kan derfor med John Clarke-en fremtrædende engelsk forsker på feltet-stille spørgsmålet: Hvad er egentlig offentligt ved den offentlige sektor? Han argumente-
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Kammerer, Kerstin. „Sucht im Alter“. Im Alltag bestehen, herausgegeben von Josefine Heusinger und Ines Himmelsbach 15, Nr. 4 (November 2018): 425–36. http://dx.doi.org/10.30820/8235.07.

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Sucht im Alter ist ein facettenreiches Thema. Der Konsum von Suchtmitteln wird, wie jede gesellschaftliche Realität, in Interaktionen gestaltet; dies gilt ebenso für das Verständnis von Sucht, den Zugang zu einer Behandlung oder ein Leben ohne Suchtmittel. Am Beispiel des Interviews eines ehemals alkoholabhängigen 67-jährigen Mannes werden Auslöser für zunehmenden Alkoholkonsum, der Weg in die Behandlung und die Aufrechterhaltung der Abstinenz nachgezeichnet. Dabei wird insbesondere die Bedeutung von Interaktionen und Institutionen für den Zugang zur Behandlung berücksichtigt.
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Vajkoczy, Peter. „In Zukunft werden Spinale Metastasen nur noch in Tumorzentren versorgt: Pro“. Die Wirbelsäule 04, Nr. 01 (Februar 2020): 16–19. http://dx.doi.org/10.1055/a-0968-7950.

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ZusammenfassungIn den vergangenen Jahren beobachten wir einen zunehmenden Anstieg in der Inzidenz metastatischer Absiedlungen in die Wirbelsäule. Dies liegt an der zunehmenden Kontrolle der Primärtumoren durch fortgeschrittene operative und effektivere, adjuvante Therapiemaßnahmen. Mit zunehmendem Erfolg und zunehmender Komplexität der Behandlung onkologischer Primärfälle innerhalb von zertifizierten Tumorzentren erfolgt die Behandlung dieser Patienten zunehmend regionalisiert/zentralisiert. Im Falle von sekundären Absiedlungen in die Wirbelsäule/spinaler Metastasierung steht damit das flächendeckende Angebot wirbelsäulenchirurgischer Institutionen und die zentralisierte Behandlung onkologischer Fälle in Tumorzentren in zunehmendem Widerspruch. Hier werden die Argumente für eine Zentralisierung der chirurgischen Versorgung spinaler Metastasen in Zentren der spinalen Maximalversorung mit Anschluss an onkologische Spitzenzentren zusammengefasst.
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Stöver, H. „Drogenabhängige in Haft - Epidemiologie, Prävention und Behandlung in Totalen Institutionen“. Suchttherapie 13, Nr. 02 (Mai 2012): 74–80. http://dx.doi.org/10.1055/s-0032-1311600.

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Hartmann, H. P. „Stationär-psychiatrische Mutter-Kind-Behandlung“. Nervenheilkunde 24, Nr. 08 (2005): 696–701. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1630010.

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ZusammenfassungAusgehend von der postpartal deutlich erhöhten Inzidenz psychiatrischer Erkrankungen werden zunächst die Risikofaktoren von Wochenbettdepression und Wochenbettpsychose einschließlich kultureller Mitbedingungen beschrieben. Die Gründe für eine gemeinsame Aufnahme von Mutter und Kind werden unter präventivmedizinischen Gesichtspunkten dargestellt. Danach werden die psychotherapeutisch und pädagogisch orientierten Vorgehensweisen im Rahmen der Durchführung der Behandlung unter Bezugnahme unter anderem auf bindungstheoretische Überlegungen genauer ausgeführt. Die Interventionen beziehen sich auf die Verbesserung der mütterlichen Feinfühligkeit (Verhaltensebene), die Arbeit an den inneren Repräsentanzen der Mutter/des Vaters und Klärung und Hilfestellung im Rahmen weiterer sozialer Unterstützung. Abschließend wird auf die Bedeutung der Frühintervention sowie auf den Austausch und die Abstimmungsnotwendigkeit der verschiedenen beteiligten Institutionen und Berufsgruppen in der Behandlung postpartaler psychiatrischer Störungen hingewiesen.
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Essler, Markus. „Therapie mit 177Lu-PSMA: Stand der Dinge“. Der Nuklearmediziner 43, Nr. 04 (30.11.2020): 316–20. http://dx.doi.org/10.1055/a-1109-5278.

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Zusammenfassung 177Lu-PSMA Radiopharmaka wurden in den letzten Jahren als fester Bestandteil der Behandlung des kastraktionsresistenten, metastasierten, progredienten Prostatakarzinoms etabliert. Zahlreiche deutsche Institutionen hatten hieran maßgeblichen Anteil. Eine retrospektive deutsche Multicenter Studie zeigte, dass die 177Lu-PSMA-Therapie effektiv und sicher ist. Zwar fand die 177Lu-PSMA-Therapie Eingang in die S3 Leitlinie zur Behandlung des Prostatakarzinoms, soll jedoch in der letzten Linie nach Ausschöpfen der empfohlenen Therapieoptionen erfolgen. Da keine zugelassenen 177Lu-PSMA Radiopharmaka verfügbar sind, ist die Behandlung nur in Ausübung der ärztlichen Heilkunde gemäß § 13 2b des Arzneimittelgesetztes möglich. Derzeit laufen mehrere teils globale prospektive, randomisierte Studien, die bei positivem Ergebnis eine Zulassung ermöglichen werden. Es wird 177Lu-PSMA Monotherapie im Vergleich zu „best supportive care“ (Vision Studie) und im Vergleich zu Carbazitaxel (TheraP Studie) getestet. Zudem werden Kombinationstherapien mit Pembrolizumab (PRINCE Studie) oder Olaparib (LuPARP Studie) in Phase I/II Studien geprüft. Vom Ausgang dieser Studien wird die zukünftige Rolle des 177Lu-PSMA abhängen.
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Eucker, S., und R. Müller-Isberner. „Behandlungskonzepte im psychiatrischen Maßregelvollzug (§ 63 StGB)“. Die Psychiatrie 10, Nr. 03 (Juli 2013): 165–69. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1670879.

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ZusammenfassungAls Risikomanagement konzeptionalisiert, fußt Kriminaltherapie zwingend auf einer sorgfältigen Risikobeurteilung und dem Wissen über die spezifischen Charakteristika psychisch gestörter Straftäter, die Ursachen von Kriminalität, die kriminalpräventive Wirksamkeit einzelner Methoden und adäquate rechtliche, materielle und institutionelle Rahmenbedingungen. Für die Reduzierung des individuellen Risikos stehen im Risikomanagement vier Gruppen von möglichen Interventionen zur Verfügung: die kontinuierliche Überwachung des Risikos, die im klinischen Bereich übliche Strategie „Behandlung“, die Einschränkung des Handlungs- und Bewegungsspielraums des Patienten im Rahmen der juristischen Möglichkeiten und Maßnahmen zum Opferschutz. Institutionen, die multimodale, kognitiv-behaviorale Ansätze unter Nutzung der Techniken des sozialen Lernens verfolgen, Methoden verwenden, die dem Lernstil der Klienten entsprechen, auf Klientenmerkmale zielen, die nach dem empirischen Kenntnisstand kriminogene Faktoren sind, erzielen deutliche kriminalpräventive Effekte. Nach Entlassung aus der stationären Behandlung bedarf es regelhaft einer langjährigen aufsuchenden Nachsorge.
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Zinnow, Toivo, Tobias Banaschewski, Andreas J. Fallgatter, Carolin Jenkner, Sabina Millenet, Alexandra Philipsen, Wolfgang Retz, Esther Sobanski, Johannes Thome und Michael Rösler. „ESCAlate – Ein adaptiver Behandlungsansatz für Jugendliche und Erwachsene mit ADHS“. Zeitschrift für Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie 66, Nr. 4 (September 2018): 219–31. http://dx.doi.org/10.1024/1661-4747/a000360.

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Zusammenfassung. In der Behandlung der adulten ADHS haben sich sowohl pharmakologische Interventionen als auch psychosoziale Behandlungen als wirksam erwiesen. In der täglichen klinischen Routine wird die Behandlung jedoch weniger von den Ergebnissen klinischer Studien als von Behandlungsrichtlinien und Anforderungen nationaler Institutionen (Gemeinsamer Bundesausschuss) beeinflusst. Der Hauptaspekt dieser Vorschriften ist die Anforderung, dass ein stufenweiser Behandlungsansatz, beginnend mit niederschwelligen Interventionen, am sinnvollsten für die Behandlung bei adulten ADHS-Patienten ist. Leider gibt es bis heute fast ausschließlich klinische Studien, welche die Auswirkungen einzelner Therapiestrategien erforschen. Das gestufte Versorgungsmodell scheint noch nicht ausreichend validiert. Genau hier möchte die im Folgenden beschriebene ESCAlate-Studie ansetzen. Bei ESCAlate handelt es sich um eine randomisierte, kontrollierte Studie. Es sollen 279 Patienten im Alter zwischen 16.00 und 45.11 Jahren in das Behandlungsprogramm, welches sich in mehrere Abschnitte gliedert, aufgenommen werden. In einem ersten Behandlungsabschnitt werden die Patienten nach dem Zufallsverfahren in drei Gruppen eingeteilt: Psychoedukation im Einzelsetting (PE), Telefonassistierte Selbsthilfe (TASH) oder Wartekontrollgruppe. Alle Patienten der Wartegruppe erhalten nach dreimonatiger Wartezeit eine Behandlung mit TASH. Im zweiten Behandlungsabschnitt werden die Patienten entsprechend der Schwere ihrer persistierenden Symptome in die drei Gruppen Full-Responder, Partial-Responder und Non-Responder eingeteilt. Patienten, welche als Full-Responder eingestuft wurden erhalten ein verhaltenstherapeutisch orientiertes Coaching. Partial-Responder erhalten ebenfalls dieses Coaching, wobei in dieser Gruppe der Zufall entscheidet, ob die Patienten zusätzlich ein Neurofeedbacktraining (NF) erhalten. Non-Responder erhalten eine pharmakologische Behandlung mit Methylphenidat. Hier entscheidet ebenfalls der Zufall, ob die Patienten zusätzlich ein Neurofeedbacktraining erhalten. ESCAlate zeichnet sich durch eine relativ naturalistische Stichprobenzusammensetzung aus, da auf hochspezifische Ein- und Ausschlusskriterien verzichtet wurde, um eine Patientenstichprobe zu erhalten, die die Patienten der alltäglichen klinischen Routine in den Praxen widerspiegelt. Die Wirksamkeit einer evidenzbasierten Intervention mit gestufter Behandlung wird durch primäre (Verringerung des Schweregrads der ADHS-Symptome) und sekundäre Ergebnisse (funktionelle Ergebnisse; z.B. Lebensqualität, Ärger-Management, Steigerung des psychosozialen Wohlbefindens) untersucht. Prädiktoren für therapeutisches Ansprechen bzw. Nicht-Ansprechen werden bei jedem Schritt der Intervention evaluiert. Darüber hinaus können eventuelle geschlechtsspezifische Unterschiede untersucht werden.
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Gehrig, Martin, und Michael Kaess. „AT_HOME – Aufsuchende Therapie zu Hause, Originell, Mobil, Effektiv“. Psychiatrische Pflege 5, Nr. 4 (01.08.2020): 21–27. http://dx.doi.org/10.1024/2297-6965/a000308.

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Zusammenfassung. Die aufsuchende Behandlung durch mobile Equipen respektive durch „Home Treatment“ wird in fachlichen und politischen Kreisen vielseitig diskutiert, ist jedoch bisher nur in wenigen psychiatrischen Institutionen ein etabliertes Behandlungsangebot. Die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) Bern macht einen nächsten Schritt. Dort wird ein Modellversuch für eine stationsersetzende aufsuchende Akutbehandlung zu Hause entwickelt, implementiert und evaluiert. Dieses neue Angebot für die Versorgungsregion Bern (Schweiz) und das damit entstandene „neue“ Praxisfeld für die Pflege und Sozialpädagogik werden hier vorgestellt.
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Meyer, Philipp, Steven Cyrol und Rebekka Gemperle. „Lean Leadership“. Psychiatrische Pflege 5, Nr. 1 (01.02.2020): 19–23. http://dx.doi.org/10.1024/2297-6965/a000281.

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Zusammenfassung. Der ökonomische Druck in den Schweizer Spitälern nimmt zu. Spitalaufenthalte sollen effizienter werden. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der informierten Patientinnen und Patienten an die Behandlungs- und Servicequalität. Die Institutionen sind gefordert, in ihr humanistisches Behandlungsverständnis neben steigender wirtschaftlicher Verantwortung auch eine gesteigerte Nutzerorientierung, Mit-Unternehmertum und „Standard Work“ zu integrieren. Trotz der Bedeutung von Führung für den Erfolg von „Lean“ haben nur wenige die Frage nach den idealen Führungseigenschaften erforscht, um Lean-Denken im Gesundheitswesen zu entwickeln.
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Mantel, Irmela. „Altersbedingte Makuladegeneration – eine Herausforderung für unsere Gesundheitsversorgung“. Therapeutische Umschau 73, Nr. 2 (März 2016): 79–83. http://dx.doi.org/10.1024/0040-5930/a000760.

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Zusammenfassung. Die altersbedingte Makuladegeneration (AMD) ist die häufigste Erblindungsursuche der zweiten Lebenshälfte. Nur die neovaskuläre Form der visusbedrohlichen Spätformen ist erfolgreich behandelbar sofern früh genug im Krankheitsverlauf eingegriffen werden kann. Die chronisch repetitive Behandlung mit intravitrealen Injektionen von Anti-VEGF Medikamenten ist allerdings eine grosse Belastung für die Patienten, und der langfristige Visus-Erfolg kann trotz fortgesetzter Therapie nicht immer erreicht werden. Wegen der hohen Inzidenz- und Prävalenzzahlen stellt die chronisch repetitive Therapie auch eine grosse Herausforderung für die behandelnden Institutionen bezüglich der Ressourcen dar. Es besteht die Gefahr der Unterbehandlung, die der Patient mit schlechterem Visus quittiert. Nicht zuletzt sind die hohen Kosten ein Problem für das Gesundheitssystem. Auf der anderen Seite macht der Visuserhalt unter Therapie oft einen riesigen Unterschied für die Lebensqualität und die Selbständigkeit der Patienten aus, und ist dadurch von zentraler Bedeutung. Das Nebenwirkungsprofil der Anti-VEGF Behandlung ist insgesamt günstig. Systemisch konnten keine Nebenwirkungen schlüssig nachgewiesen werden. Allerdings wird bei kardiovaskulären Hochrisikopatienten zu grosser Vorsicht angehalten, da eine verstärkte thrombo-embolische Tendenz nicht ganz auszuschliessen ist. Diverse Forschungsprojekte zu verschiedensten neuen Therapieansätzen sind im Gange, und die nächsten Jahre werden vermutlich ein erweitertes therapeutisches Spektrum bringen.
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Lutz, Wolfgang. „Evidenzbasierung in der Psychotherapie“. Zeitschrift für Neuropsychologie 18, Nr. 1 (Januar 2007): 9–21. http://dx.doi.org/10.1024/1016-264x.18.1.9.

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Zusammenfassung: Patientenorientierte Psychotherapieforschung (patient-focused psychotherapy research) oder auch Qualitätsmanagement in der Psychotherapie können als relativ neue Ansätze in der sich immer wieder entfachenden Debatte um eine praxisrelevante Evaluation psychotherapeutischer Tätigkeit sowie die Evidenzbasierung von Psychotherapie angesehen werden. In vielen psychotherapeutisch arbeitenden Institutionen wird routinemäßig eine psychometrische Evaluation der psychotherapeutischen Behandlung durchgeführt, um die klinische Fallkonzeption zu Therapiebeginn zu unterstützen sowie die Resultate bei Therapieabschluss zu evaluieren. Neuere Konzepte und Methoden der patientenorientierten Psychotherapieforschung erlauben eine weitergehende Verwendung der Patientenausgangs-, Verlaufs- und Abschlussdokumentationen zur empirischen Unterstützung der differenziellen wie adaptiven Indikation. Dieser Beitrag diskutiert sowohl wissenschaftliche als auch klinisch-praktische Aspekte einer patientenorientierten Psychotherapieforschung und damit einer verstärkten Evidenzbasierung von Psychotherapie anhand von Beispielstudien.
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Rabenschlag, Franziska, Sven Hoffmann, Bernd Kozel und Rosmarie Sprenger. „Wie schätzen Pflegende die Suizidalität von Patient(inn)en ein? Erhebung in psychiatrischen Institutionen der deutschen Schweiz“. Pflege 26, Nr. 4 (01.07.2013): 245–53. http://dx.doi.org/10.1024/1012-5302/a000303.

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Pflegende in der Psychiatrie leisten im interdisziplinären Behandlungsprozess einen zentralen Beitrag zur Wahrnehmung und Einschätzung der Suizidalität. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, empfiehlt sich der Einsatz von Instrumenten zur Einschätzung der Suizidalität. Dafür gibt es eine Vielzahl von Fragebögen und anderen Methoden, die Pflegende in der Praxis jedoch nicht einheitlich verwenden. Diese punktuelle Querschnitterhebung ging den Fragen nach: Wie schätzen Pflegende in deutschschweizerischen psychiatrischen Kliniken die Suizidalität von Patient(inn)en ein? Welche Instrumente verwenden sie dabei? Die Umfrage richtete sich an die Stationsleitenden aller deutschsprachigen psychiatrischen Kliniken der Schweiz (n = 32). Dabei gab die Hälfte der angefragten Stationsleitenden an (n = 119; 50,63 %), dass Pflegende auf der Station Instrumente zur Einschätzung der Suizidalität verwenden. Bei 13 % der verwendeten Instrumente handelte es sich um erforschte, validierte Instrumente. Pflegende schätzen die Suizidalität am häufigsten bei einer (vermuteten) Gefährdung, seltener beim Eintritt und am wenigsten häufig beim Austritt ein. Suizidhandlungen treten jedoch gehäuft kurz vor und nach dem Austritt aus einer stationären psychiatrischen Behandlung auf. Deshalb empfiehlt es sich, die Suizidalität auch vor dem Austritt einzuschätzen.
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Rosenstock-Heinz, Elke. „Umgang mit psychischen Erkrankungen in der Schule“. Psychoanalytische Familientherapie 20, Nr. 1 (Juni 2019): 89–103. http://dx.doi.org/10.30820/1616-8836-2019-1-89.

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In diesem Beitrag geht es darum, den Blick für psychische Auffälligkeiten in Elternhaus und Schule zu schärfen und eine Kooperation mit ambulanten psychotherapeutischen Praxen anzuregen. Kinder und Jugendliche werden primär in den frühen Institutionen wie Kindergarten und Grundschule auffällig. Warum? Was sind die häufigsten Ursachen? Um die Probleme der Kinder und Jugendlichen möglichst schnell erkennen und bearbeiten zu können, braucht es geschulte und empathische Lehrer, die gemeinsam mit den Eltern nach einer angemessenen Form der Unterstützung suchen. Aber auch in der Schule könnten Lehrer, wenn sie denn einen geschulten Blick hätten, präventiv vor Ort intervenieren und müssten nicht, wie so oft, Eltern auffordern, sich Medikamente für ihr auffälliges Kind verschreiben zu lassen. Im zweiten Teil des Beitrags wird am Beispiel ADHS eine familientherapeutische Behandlung in einer Praxis für Kinderund Jugendlichenpsychotherapie beschrieben.
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List, Martin, und Tillmann Supprian. „Inadäquate Vokalisationen bei Demenzkranken“. Zeitschrift für Gerontopsychologie & -psychiatrie 22, Nr. 2-3 (April 2009): 111–18. http://dx.doi.org/10.1024/1011-6877.22.23.111.

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Inadäquate Vokalisationen in Form von lautem Schreien wurde als demenzassoziierte Verhaltensweise bereits von Alois Alzheimer in der historischen Krankenakte der Patientin Auguste D. beschrieben. Diese Verhaltensveränderungen gehören zu den Symptomen einer fortgeschrittenen Demenz, welche die Pflege und Behandlung erheblich erschweren und die Angehörigen und Pflegenden einer hohen emotionalen Belastung aussetzen können. Insbesondere lautes Schreien ist häufig Anlass für Einweisungen in stationäre gerontopsychiatrische Institutionen. Es stellt eine Verhaltensstörung dar, welcher ex juvantibus mit unterschiedlichen pharmako-, psycho- und milieutherapeutischen Interventionen begegnet wird, ohne dass es bislang gut evaluierte Therapieempfehlungen gäbe. Es ist zu befürchten, dass aus der Not heraus pharmakologische Interventionen gewählt werden, welche den Patienten nicht nützen oder sie sogar gefährden. Das Spektrum inadäquater Lautäußerungen reicht von leisem Murmeln bis zu lautem Schreien. Nicht alle Vokalisationen machen eine therapeutische Intervention erforderlich. Diese Übersicht versucht das Spektrum der inadäquaten Vokalisationen bei Demenzerkrankungen darzustellen und referiert den aktuellen Wissensstand zu möglichen therapeutischen Ansätzen.
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Shawky, A., M. Shousha, H. Böhm und A. Ezzati. „Wirbelsäulenfrakturen“. Arthritis und Rheuma 31, Nr. 03 (2011): 175–82. http://dx.doi.org/10.1055/s-0037-1618069.

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ZusammenfassungDas Wissen um den Verlauf nach Frakturen der Wirbelsäule unter konservativer Behandlung macht in vielen Fällen eine operative Behandlung initial notwendig. Konventionelle Verfahren stellen zum Teil, gemessen am Verletzungsgrad, eine erhebliche zusätzliche Traumatisierung des Patienten dar. Das Prinzip der chirurgischen Therapie besteht in der Entlastung der Strukturen des Nervensystems, der Korrektur von Fehlstellungen und der Stabilisierung. Für jedes dieser Prinzipien stehen etablierte minimalinvasive Verfahren zur Verfügung. Deren Kombination bietet die Möglichkeit, die Belastung des Patienten durch den operativen Eingriff erheblich zu minimieren, die Mobilisation des Patienten zu beschleunigen und die Dauer der Hospitalisation zu verkürzen. Der „Goldstandard“ in der Versorgung von instabilen Frakturen an der Wirbelsäule ist die dorso-ventrale Spondylodese, die in jüngster Zeit zunehmend in minimalinvasiver Technik durchgeführt wird. Die perkutane dorsale Stabilisierung gewinnt hierbei an Bedeutung. Die Vorteile sind der deutlich geringere intraoperative Blutverlust, die Schonung der autochthonen Rückenmuskulatur und die dadurch bessere Funktionalität sowie der geringere postoperative Schmerzmittelbedarf. Oftmals wird vielerorts zwei zeitig operiert, wodurch sich die Krankenhausverweildauer erhöht. Je nach logistischen und personellen Möglichkeiten werden die Patienten in manchen Institutionen zunächst alleinig dorsal dekomprimiert und stabilisiert. In einer zweiten Narkose erfolgt bei diesem Vorgehen dann die ventrale Rekonstruktion. Da bei diesem Vorgehen die dorsalen Strukturen häufig nur deshalb entfernt werden müssen, um die Dekompression des Rückenmarkskanals von dieser Seite her vorzunehmen, hat ein primär kombiniertes Vorgehen mit Dekompression des Rückenmarks von der stenosierenden Seite her deutliche Vorteile: Dies in Bezug auf die Reststabilität, die Sicherheit der anatomischen Rekonstruktion und letztlich hinsichtlich der rascheren Mobilisation der Patienten.
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Elstner, S., C. Feiner, A. Felchner, A. Grimmer, H. Jungnickel, F. Kramer, P. Martin, G. Poppele, J. Stockmann und V. Mau. „Bundesarbeitsgemeinschaft „ärzte für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung” e. V. zur medizinischen Versorgung in medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung“. Nervenheilkunde 34, Nr. 07 (2015): 555–59. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1627436.

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ZusammenfassungIm Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Bildung von „Medizinischen Zentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung” (MZEB) vorgesehen. Der Aufbau solcher Einrichtung ist der Bundesarbeitsgemeinschaft „ärzte für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung” (BAG) seit ihrer Gründung ein wichtiges Anliegen. Derzeit ist eine Regelung für MZEB im Gesetzgebungsverfahren. Dieses möchte und soll die politischen und fachlichen Positionen zu solchen Einrichtungen mit einbeziehen. Die BAG legt in dem vorliegenden Papier ihre Empfehlungen zur Ausgestaltung von MZEB dar. Sie beschreibt den Personenkreis, dem ein solches Zentrum, gegenüber den schon existierenden Einrichtungen in unserem Gesundheitswesen, eine angemessenere Versorgung gewähren bzw. für den es aktuelle Nachteile ausgleichen kann. Die Arbeitsgruppe charakterisiert die notwendigen strukturellen und personellen Rahmenbedingungen eines MZEB, insbesondere die Ausgestaltung des dort notwendigen interdisziplinären Angebots mit den dazugehörigen Voraussetzungen für eine adäquate Untersuchung und Behandlung. Darüber hinaus werden die Berufsgruppen, die in einem MZEB erforderlich sind, genannt und die Notwendigkeit einer spezialisierten Aus- Fort- und Weiterbildung der dort tätigen Personen. Die große Bedeutung der Kooperation von MZEB mit anderen Personen und Institutionen des Gesundheits- und Sozialsystems und der fachlichen Vernetzung wird hervorgehoben.
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Scheible, G. „Ethik und Patientenverfügung“. Nervenheilkunde 30, Nr. 12 (2011): 983–86. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1628460.

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ZusammenfassungJede medizinische Maßnahme bedarf einerseits der klaren medizinischen Indikation, welche den individuellen Nutzen dieser Maßnahme berücksichtigt und gleichzeitig der Einwilligung durch den Patienten. Fehlen diese Voraussetzungen, darf eine solche Maßnahme nicht durchgeführt werden, bzw. muss eine Therapie beendet werden, wenn diese Voraussetzungen im Laufe der Behandlung entfallen. Ist der Patient nicht mehr in der Lage, seinen Willen entsprechend zu äußern, kann eine Patientenverfügung oder ein Vorsorgebevollmächtigter helfen, einen individuellen Therapieplan unter Berücksichtigung des Rechtes auf Selbstbestimmung zu erstellen. Die Erweiterung des Betreuungsrechtes 2009 hat den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen als verbindlich erklärt, wenn die bezeichnete Behandlungssituation eingetreten ist. Um den Sinn einer Patientenverfügung nicht zu gefährden, ist eine ausreichende Information, Beratung und Dokumentation dringend notwendig. Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass diese Verfügungen zugänglich sind und von den medizinischen Institutionen beachtet werden. Die Patientenverfügung kann somit nur ein Bestandteil des umfassenden Konzeptes einer gesundheitlichen Vorsorgeplanung sein. Eine flächendeckende Struktur, die diese Ziele gewährleisten kann, ist in Deutschland nicht verfügbar. Einfache Maßnahmen können zumindest helfen, dem hohen Wert der Selbstbestimmung auch am Lebensende ausreichend Geltung zu verschaffen und so die Versorgung von Patienten in dieser Phase zu verbessern.
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Hering, Laura. „Eine Fehlerfolgenlehre für das europäische Eigenverwaltungsrecht“. Der Staat 57, Nr. 4 (01.10.2018): 601–32. http://dx.doi.org/10.3790/staa.57.4.601.

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Das europäische Eigenverwaltungsrecht erfreut sich einer stetig wachsenden Bedeutung. Von sowohl rechtspolitischem als auch -dogmatischem Interesse sind dabei die Fragen nach den Verfahrensfehlerfolgen im Allgemeinen und der Heilung und Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern im Besonderen. Denn die Entscheidung, welche Folgen Verfahrensfehler nach sich ziehen, kann erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Legitimation und Akzeptanz von Institutionen als auch der Sicherung ihrer Effizienz und Effektivität haben. Der Beitrag systematisiert die europäische Rechtsprechung insbesondere zu den Rechtsfiguren der Heilung und Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern und konfrontiert sie mit ihren Gegenstücken aus den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. Im Mittelpunkt steht dabei die Beobachtung, dass die europäische Rechtsprechung ein Netz an Anknüpfungs- und Differenzierungskriterien zur Behandlung von Verfahrens- und Formfehlern entwickelt hat. Dabei knüpft sie an materiell-rechtliche, normbezogene und behörden- bzw. handlungsbezogene Kriterien, sowie die Struktur der beteiligten Interessen an und berücksichtigt zudem die Auswirkungen der Fehlerfolgen. Der Rechtsvergleich verdeutlicht, dass in den mitgliedstaatlichen Verwaltungsrechtsordnungen – bei Unterschieden im Detail – oft ähnliche Kriterien zum Zuge kommen, um darüber zu entscheiden, ob ein Verfahrens- oder Formfehler zur Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung führt. Diese Untersuchung kann unter anderem in der jüngst stattfindenden sowohl interinstitutionellen als auch akademischen Debatte um den Erlass eines europäischen Eigenverwaltungsverfahrensgesetzes, die die Verfahrensfehlerfolgen bisher ausgeklammert hat, fruchtbar gemacht werden.
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Humpe, Andreas, Sixten Körper, Richard Schäfer, Hannes Klump und Nina Worel. „Die Rolle transfusionsmedizinischer Einrichtungen bei der Implementierung zugelassener CAR-T-Zell-Therapien“. TumorDiagnostik & Therapie 40, Nr. 10 (29.11.2019): 672–76. http://dx.doi.org/10.1055/a-1031-7547.

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ZusammenfassungÜber viele Dekaden hinweg war für die Behandlung hämatologischer Erkrankungen die einzige akzeptierte zelluläre Therapie die Transplantation von hämatopoetischen Stamm- und Progenitorzellpräparationen, autolog oder allogen, nach vorheriger Konditionierung als individualisierte Therapieform etabliert. Dabei impliziert diese Art der Therapie aus rechtlicher Sicht nur minimale Manipulationen der Transplantate (Zentrifugation, Konzentrierung, Verdünnung, immunmagnetische Anreicherung oder Depletionen, Kryokonservierung), sodass die Gewinnung, Verarbeitung, Qualitätskontrolle und Abgabe der Stammzell-/Immuntherapeutika zumeist komplett in der Hand transfusionsmedizinischer Institutionen liegen. Nach der Zulassung durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) im August 2018 sind erstmals kommerziell erhältliche, autologe chimäre Antigen-Rezeptor-T-Zellen (chimeric antigen-receptor-T-cells, CAR-T-cells) in Deutschland sowie einer Vielzahl anderer europäischer Länder für die individualisierte Therapie von Patienten mit ausgewählten malignen Neoplasien der B-Zell-Reihe verfügbar. Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Sektion „Stammzelltransplantation und Zelltherapie“ und der Sektion „Präparative und therapeutische Apherese“ der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) am 19.10.2018 in Frankfurt wurden mehrere Impulsvorträge zum Thema „Zugelassene CAR-T-Zell-Therapie ante portas: Rolle der Transfusionsmedizin“ gehalten. Dabei wurden die Themen Finanzierung und Kostenerstattung, regulatorische und rechtliche Rahmenbedingungen sowie verschiedene Aspekte der notwendigen Verantwortungsabgrenzung zwischen dem Hersteller des Ausgangsmaterials, dem pharmazeutischen Unternehmen und dem klinischen Anwender ausführlich diskutiert.
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Humpe, Andreas, Sixten Körper, Richard Schäfer, Hannes Klump und Nina Worel. „Die Rolle transfusionsmedizinischer Einrichtungen bei der Implementierung zugelassener CAR-T-Zell-Therapien“. Transfusionsmedizin - Immunhämatologie, Hämotherapie, Immungenetik, Zelltherapie 9, Nr. 03 (August 2019): 168–72. http://dx.doi.org/10.1055/a-0852-4220.

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ZusammenfassungÜber viele Dekaden hinweg war für die Behandlung hämatologischer Erkrankungen die einzige akzeptierte zelluläre Therapie die Transplantation von hämatopoetischen Stamm- und Progenitorzellpräparationen, autolog oder allogen, nach vorheriger Konditionierung als individualisierte Therapieform etabliert. Dabei impliziert diese Art der Therapie aus rechtlicher Sicht nur minimale Manipulationen der Transplantate (Zentrifugation, Konzentrierung, Verdünnung, immunmagnetische Anreicherung oder Depletionen, Kryokonservierung), sodass die Gewinnung, Verarbeitung, Qualitätskontrolle und Abgabe der Stammzell-/Immuntherapeutika zumeist komplett in der Hand transfusionsmedizinischer Institutionen liegen. Nach der Zulassung durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) im August 2018 sind erstmals kommerziell erhältliche, autologe chimäre Antigen-Rezeptor-T-Zellen (chimeric antigen receptor T cells, CAR-T cells) in Deutschland sowie einer Vielzahl anderer europäischer Länder für die individualisierte Therapie von Patienten mit ausgewählten malignen Neoplasien der B-Zell-Reihe verfügbar. Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Sektion „Stammzelltransplantation und Zelltherapie“ und der Sektion „Präparative und therapeutische Apherese“ der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) am 19.10.2018 in Frankfurt wurden mehrere Impulsvorträge zum Thema „Zugelassene CAR-T-Zell-Therapie ante portas: Rolle der Transfusionsmedizin“ gehalten. Dabei wurden die Themen Finanzierung und Kostenerstattung, regulatorische und rechtliche Rahmenbedingungen sowie verschiedene Aspekte der notwendigen Verantwortungsabgrenzung zwischen dem Hersteller des Ausgangsmaterials, dem pharmazeutischen Unternehmen und dem klinischen Anwender ausführlich diskutiert.
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Walker, Ulrich A., und Paul Hasler. „Stellenwert von gegen TNF-α und CD20 gerichteten Biologika in der Therapie der Vaskulitis und des systemischen Lupus erythematodes“. Therapeutische Umschau 65, Nr. 5 (01.05.2008): 303–10. http://dx.doi.org/10.1024/0040-5930.65.5.303.

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Während die Hemmung von TNF-α bei Vaskulitis sowohl in vitro und in Tiermodellen Wirkung gezeigt hat, basiert die klinische Evidenz für die Effektivität der TNF-α Blockade bei den meisten Vaskulitiden im Wesentlichen auf Fallberichten und Fallserien. Randomisierte kontrollierte Studien haben bisher keine Überlegenheit eines anti-TNF-α Präparates beim M. Wegener und der Riesenzellarteritis gezeigt. Vielmehr ist im Kontext eines M. Wegener mit häufigeren und schweren Infektionen zu rechnen. Beim M. Behçet ist in refraktären Fällen die Behandlung der Uveitis und anderer Organmanifestationen mit einem TNF-α Hemmer aussichtsreich. Rituximab hat in einzelnen Fallberichten bei Vaskulitis eine gute Wirkung erzielt, Ergebnisse aus kontrollierten Studien sind bisher nicht verfügbar. Beobachtungsstudien lassen annehmen, dass bei refraktärem systemischem Lupus erythematodes und möglicherweise auch bei manchen Kleingefäßvaskulitiden mit Rituximab gute Ergebnisse erzielt werden können. Die unter TNF-α Blockade häufiger auftretenden schweren Infektionen setzen eine strenge multidisziplinäre Indikationsstellung und Risikoabwägung sowie eine Analyse der Verlaufsparameter voraus. Eine eingehende Information der Patienten über die Zeichen einer möglichen Infektion, sowie die Notwendigkeit einer umgehenden Abklärung und gegebenenfalls Therapie des Erregers ist notwendig. Wegen der Komplexität der Fragestellung und der Gefahr der Morbidität durch die Vaskulitis oder des systemischen Lupus erythematodes einerseits und deren Therapie andererseits sollten Biologika in der Therapie dieser Erkrankungen nur in dafür umfassend ausgestatteten Institutionen angewendet werden.
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Aubry, Emilie, Julie Mareschal, Michaela Gschweitl, Maris Zvingelis, Philipp Schuetz und Zeno Stanga. „Facts zum Management der Klinischen Ernährung – eine Online-Befragung“. Aktuelle Ernährungsmedizin 42, Nr. 06 (Dezember 2017): 452–60. http://dx.doi.org/10.1055/s-0043-122921.

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ZusammenfassungDie krankheitsassoziierte Mangelernährung (KAM) stellt ein relevantes Problem dar und wird bei 20 – 60 % der hospitalisierten internistischen, geriatrischen oder chirurgischen Patienten beobachtet. Die KAM ist assoziiert mit einer Erhöhung der Morbiditäts-, der Mortalitäts- und der Komplikationsrate sowie mit einer Verschlechterung der Lebensqualität. Die frühzeitige Identifikation von Risikopatienten mittels eines validierten Screenings und die anschließende Erfassung des Ernährungsstatus sind entscheidende initiale Schritte für ein erfolgreiches Ernährungsmanagement. Anhand dieser Informationen kann ein Ernährungsplan ausgearbeitet und eine entsprechend adäquate Ernährungstherapie rasch eingeleitet werden. Die Behandlung muss überwacht, evaluiert und regelmäßig adaptiert werden, um die ernährungsmedizinischen Ziele schnellstmöglich erreichen zu können.Das Ziel der hier vorliegenden Untersuchung ist es, die Situation der Ernährung in Schweizer Institutionen besser zu verstehen und potenzielle Barrieren aufzuzeigen, welche die Entwicklung bzw. Durchführung eines optimalen Ernährungsmanagements verhindern. Anhand dieser Ergebnisse können geeignete und gezielte Konzepte für eine potenzielle Optimierung erarbeitet werden.Fünfzig Pflegedienstleitungen (72 % Krankenhäuser, 28 % Pflegeheime) haben eine Online-Befragung zu Funktion und Verantwortlichkeit, Erfassung und Monitoring des Ernährungszustands und zugehörigen Problemen in ihrer Institution ausgefüllt. Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass schweizweite Leitlinien und Standards für das Screening, das Assessment sowie das Monitoring des Ernährungszustands sowie zu ernährungstherapeutischen Interventionen und zur Bearbeitung von Behandlungszielen bei der KAM entwickelt werden müssen.Kontinuierliche ernährungsspezifische Aus- und Weiterbildung vom medizinischen Personal muss stattfinden und kontinuierliche Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit muss bei Patienten geleistet werden, um das Bewusstsein für die Ernährung zu stärken. Zudem muss die Kommunikation zwischen den interdisziplinären und multiprofessionellen Betreuungs- und Behandlungsteams zur Bekämpfung der KAM verbessert werden.
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Møller, Julie Rahbæk, und Katrine Schepelern Johansen. „SPÆNDINGSFELTET MELLEM DYNAMIK OG STABILITET“. Tidsskriftet Antropologi, Nr. 72 (31.05.2015). http://dx.doi.org/10.7146/ta.v0i72.105613.

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Udvikling og behandling af mennesker med sindslidelser i det danske velfærdssamfund Mennesker med alvorlige sindslidelser hører til blandt nogle af de mest udsattemennesker i vores velfærdssamfund, og der findes i dag omfattende indsatser rettetmod denne gruppe. Forandringer i velfærdssamfundet har derfor direkte betydningfor disse mennesker – det gælder også skiftet fra en stat, der fokuserer på at skabestabilitet, til en stat, der har fokus på at fremme konkurrence og dynamik. Baseretpå empirisk materiale fra to forskellige psykiatriske institutioner argumenterer vifor, at skiftet fra velfærdsstat til konkurrencestat har betydet en ændring i spændingsfeltetstabilitet-dynamik for disse mennesker. Vi argumenterer i artiklen146for, at et centralt forhold ved de udviklings- og dokumentationsredskaber, somman arbejder med i psykiatrien og socialpsykiatrien i dag, er, at de observerer ogbeskriver patienternes/beboernes liv og væren stadig mere detaljeret for på dennemåde at kunne dokumentere den ønskede forandring. Det har de konsekvenser, atmedarbejdernes arbejde bliver meget styret, og at rum til refleksion formindskes.Samtidig risikerer sindslidendes ønsker om stabilitet at blive tilsidesat til fordel foren præference for en særlig slags dynamisk udvikling, som er vanskeligt for demat efterleve. Derfor foreslår vi afslutningsvis, at begrebsparret dynamik-stabilitetinddrages som analytisk opmærksomhedspunkt i fremtidige undersøgelser afvelfærdssamfundet.Søgeord: psykiatri, socialt arbejde,
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Bonorden-Kleij, K., und C. Dilg. „Diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger – der lange Weg durch die Institutionen“. Suchttherapie 11, Nr. 04 (November 2010). http://dx.doi.org/10.1055/s-0030-1270139.

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Mantzavinos, C. „Das institutionenökonomisch-evolutionäre Wettbewerbsleitbild / Competition Policy from an Institutional-Evolutionary Perspective“. Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik 225, Nr. 2 (01.01.2005). http://dx.doi.org/10.1515/jbnst-2005-0207.

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ZusammenfassungIn diesem Aufsatz wird ein Wettbewerbsleitbild vorgeschlagen, das auf den Ergebnissen der Neuen Institutionenökonomik und der Evolutorischen Ökonomik aufbaut. Um ein Leitbild zu gewinnen braucht man zweierlei, d.h. erfahrungswissenschaftliche Grundlagen und Überlegungen zu der Behandlung von Normen. Es werden zunächst die erfahrungswissenschaftlichen Grundlagen erläutert und es stellt sich heraus, dass der Wettbewerb als ein evolutionärer Prozess zu analysieren ist, der innerhalb von Regeln abläuft. Danach wird die Frage nach der zweckmäßigen Behandlung von Normen behandelt und die Schwächen der gängigen normativen Konzeptionen innerhalb der Volkswirtschaftslehre, d.h. der Wohlfahrtsökonomie und der Konstitutionenökonomie, aufgezeigt und stattdessen die Anwendung des Prinzips der kritischen Prüfung vorgeschlagen. Darauf aufbauend wird das institutionenökonomisch-evolutionäre Wettbewerbsleitbild in seinen Grundzügen skizziert und für eine regelgeleitete Wettbewerbspolitik, die sich hauptsächlich auf per se Verbote stützt, plädiert.
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Čyras, Vytautas, und Friedrich Lachmayer. „Meaning and Metameaning as Entities: Content (Is) and Institutional Meaning (Ought)“. Jusletter IT, 24.05.2018. http://dx.doi.org/10.38023/5c029a6a-619b-4558-bb74-69d57bf58b61.

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Die Autoren befassen sich mit der «Bedeutung der Bedeutung». 1923 wurde dieses Thema bereits von Ogden und Richards als semiotisches Dreieck angesprochen. Die Autoren gehen allerdings auf die operative Behandlung rechtlicher Bedeutung ein. Sie unterscheiden zwei Arten von Bedeutungen: institutionelle und inhaltliche Bedeutung. Die letztere repräsentiert die Semantik eines Rechtsgeschäftes – den Text. Die Forschungsfrage lautet: Wie kann die institutionelle Bedeutung dargestellt werden? Eingriffe werden die Bedeutung entweder stärken oder verringern. Die Autoren setzen die institutionelle Bedeutung mit ihrer Darstellung in Zusammenhang; vgl. den FRISCO-Rahmen und das semiotische Tetraeder. Mehrere Darstellungen erscheinen sinnvoll, da verschiedene Interessenvertreter den Rechtsakt aus verschiedenen Perspektiven betrachten. (ah)
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Euler, Sebastian, Elena Hoffmann, Claudia Husung, Katja-Daniela Jordan und Andre Richter. „Mehr als Beratung: Psychodynamische Aspekte in der Behandlung von Patient*innen in der Transplantationsmedizin“. Journal für Psychoanalyse, 16.07.2020, 155–69. http://dx.doi.org/10.18754/jfp.61.13.

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Organtransplantationen stellen für die Empfänger*innen andauernde, existenziell bedrohliche und sowohl für die subjektive Verarbeitung wie zwischenmenschliche Beziehungen herausfordernde Belastungen dar. Neben den psychodynamischen Aspekten, die bei schwer körperlich Erkrankten allgemein eine Rolle spielen können, sind bei der Transplantation eines Organs als Lebendspende von einer nahestehenden Person oder als Leichenspende auch spezifische Faktoren bedeutsam. In diesem Text wird nach einer Einleitung über die peritransplantäre psychosoziale Betreuung von Patient*innen des Transplantationszentrums eine Fallgeschichte einer Organtransplantation eines jungen Mannes erzählt. Unbewusste Inszenierungen, Konflikte und Abwehrmechanismen im peritransplantären Prozess werden in ihrer Bedeutsamkeit für die psychotherapeutische Behandlung reflektiert. Im vorliegenden Kontext – Psychoanalyse in Institutionen – ist dabei spannend, inwiefern die Organtransplantation als existenzieller Prozess, die damit verbundene Manifestation unbewusster psychischer Mechanismen und deren psychodynamische Reflexion in der Behandlung zusammenhängen. Das Verständnis für diese Zusammenhänge kann dazu beitragen, den lebensrettenden Akt der Organtransplantation zu ermöglichen sowie anschliessend Wohlbefinden und Lebensqualität der Empfänger*innen zu verbessern.
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Lehmann, Kirsten, Silke Kuhn, Bernd Schulte und Uwe Verthein. „Relevanz und Auswirkungen der 3. BtMVVÄndV für die Opioidsubstitutionstherapie“. Suchttherapie, 24.02.2021. http://dx.doi.org/10.1055/a-1330-6349.

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Zusammenfassung Hintergrund Die Opioidsubstitutionstherapie (OST) ist in Deutschland die wichtigste Therapieoption zur Behandlung der Opioidabhängigkeit. Trotz ihrer Effektivität limitieren strukturelle Rahmenbedingungen und die Zurückhaltung v. a. jüngerer ÄrztInnen, die Substitution anzubieten oder fortzuführen, die Ausweitung dieser Behandlung. Mit der 3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (3. BtMVVÄndV) wurden 2017 umfassende Reformen der Rahmenbedingungen der Opioidsubstitutionstherapie verabschiedet. In dem vorliegenden Artikel werden die Ergebnisse leitfadengestützter Interviews mit substituierenden ÄrztInnen als ein Bestandteil einer umfassenden Evaluation dieser Änderungen vorgestellt. Methode Im Zeitraum zwischen Dezember 2019 bis April 2020 wurden in den deutschen Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern insgesamt 31 qualitative Interviews mit substituierenden ÄrztInnen geführt. Der Interviewleitfaden beinhaltete Fragen zu den in der 3. BtMVVÄndV beschlossenen Neuerungen, zu strukturellen Voraussetzungen sowie Vorstellungen für eine zukünftige Gestaltung der Opioidsubstitutionstherapie. Ergebnisse Das Durchschnittsalter der interviewten ÄrztInnen lag bei 58,5 Jahren, 77,4% waren männlich und 54,8% konsiliarisch tätig. Die Veränderungen der Substitutionsrichtlinie werden überwiegend positiv bewertet; bezogen auf die praktische Relevanz bestehen jedoch bundeslandbezogene Unterschiede. Eine hohe praktische Relevanz wird der Ausdehnung der Take-Home-Verordnung auf 30 Tage, der Ausnahme vom Sichtbezug auf 5 Tage sowie dem veränderten Umgang mit Beikonsum zugeschrieben. Von untergeordneter Bedeutung ist die Möglichkeit, nunmehr 10 anstatt 3 PatientInnen unter der Konsiliarregelung behandeln zu dürfen. Schlussfolgerungen Die veränderten Vorschriften dürften nicht ausreichen, um neue ÄrztInnen für die Opioidsubstitutionstherapie zu gewinnen. Kooperationen mit Apotheken, Pflegeeinrichtungen und staatlichen Institutionen werden zukünftig an Bedeutung gewinnen. Ferner ist eine Unterstützung niedergelassener ÄrztInnen durch Substitutionsambulanzen, Psychiatrische Institutsambulanzen sowie Bezirkskrankenhäuser erforderlich. Der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen sollte in der Ausbildung von MedizinerInnen ein größerer Stellenwert zukommen.
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Tsianos, Vassilis, und Serhat Karakayali. „Die Regierung der Migration in Europa. Jenseits von Inklusion und Exklusion“. Soziale Systeme 14, Nr. 2 (01.01.2008). http://dx.doi.org/10.1515/sosys-2008-0212.

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ZusammenfassungDer Ausgangspunkt des Artikels ist die Beobachtung, dass das Paradigma der Exklusion innerhalb der Border Studies tief verankert ist. Gemäß diesem Paradigma wird die Gesellschaft als ein Container konzipiert, der als Apparatur zur Distribution gleicher Rechte firmiert. Der in diesem Ansatz implizite Normativismus wird gewöhnlich in der Behandlung von Migrationsphänomenen auf die transnationale Ebene übertragen. Unter Rückgriff auf die Ergebnisse einer Feldstudie zu Grenz - und Migrationsregimen, welche die Autoren in der Ägäis durchgeführt haben, entwickeln sie einen alternativen Ansatz. Dieser soll in der Lage sein, die Recodierung von Grenzpolitiken zu erfassen, welche die Praxis der Migration selbst bewerkstelligt. Die These ist, dass die Migrationsbewegung konstitutiv an der Herausbildung der liminalen Institutionen einer »Porokratie« beteiligt ist.
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Kaufung, Carolin, Martin Holtmann und Isabel Boege. „Die Entwicklung der Psycho- pharmakologischen Behandlung von 1952 bis 1957 in den kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken Weissenau und Gütersloh“. Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, 19.02.2019, 1–10. http://dx.doi.org/10.1024/1422-4917/a000646.

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Zusammenfassung. Fragestellung: Im Rahmen der aktuellen Diskussionen um Medikamentenmissbrauch an Kindern in der Nachkriegszeit wurden zwei Kliniken der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) hinsichtlich Psychopharmakotherapie und therapeutischer Verfahren untersucht. In den Fokus genommen wurde insbesondere der zunehmende Gebrauch von Psychopharmaka und die Frage nach der Vergabe von Versuchspräparaten. Methodik: Methodisch wurden 966 stationäre Akten aller Patienten der Jahrgänge 1952 und 1957 aus der KJP Weissenau und der KJP Gütersloh analysiert. Ergebnisse: Das Aufkommen und Verwenden von Neuroleptika verhielt sich in den zu vergleichenden Institutionen ähnlich, wohingegen die Anteile der damals schon gebräuchlichen Psychopharmaka insgesamt sich je nach Klinikkonzept anders entwickelten. Behandlungsmethoden wie medikamentös induzierte Schocktherapie mit Insulin und Fieberinduktion wurden auch 1957 noch angewandt. Vereinzelt ließen sich erste Ansätze von therapeutischen Verfahren erkennen. Versuchspräparate wurden eingesetzt, jedoch nicht im Sinne systematischer Medikamentenstudien verabreicht. Schlussfolgerung: Die unterschiedlichen Aufträge und Charakteristika der Institutionen brachten verschiedene Behandlungsmethoden und medikamentöse Behandlungsstrategien mit sich, ohne dass gefährliche Medikamentenstudien nachweisbar waren. Schlüsselwörter: Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychopharmaka, Neuroleptika, Versuchspräparate, Therapiemethoden
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Guski, Roman. „Autonomie als Selbstreferenz“. Zeitschrift für Rechtssoziologie 37, Nr. 1 (26.01.2017). http://dx.doi.org/10.1515/zfrs-2017-0005.

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ZusammenfassungDie juristischen Definitionen des subjektiven Rechts sind üblicherweise tautologisch: Subjektive Rechte sind rechtlich vermittelte Dispositionsbefugnisse, also subjektive Rechte. Diese Selbstreferenz des Begriffs kann man als verstecktes Symptom für Paradoxien verstehen, für die Einheit von Differenzen. Der Begriff des subjektiven Rechts markiert insofern nicht nur die Einheit der Differenzen zwischen subjektivem und objektivem Recht sowie zwischen rechtmäßigen oder rechtswidrigen Handlungen; er bezeichnet auch die Paradoxie der Autonomie, die Normgeber und Normadressat in eins setzt. Mit Kant wurde aus der paradoxen Form der Selbstreferenz ein normatives Superprinzip entwickelt, das selbstwidersprüchliches Verhalten verbietet, also mit Referenz auf Selbstreferenz argumentiert. Dieses Axiom wirkt zugleich als rechtsinterner Meta-Maßstab für die Behandlung der Paradoxie rechtswidriger Rechtsausübung, einerseits als Willkürverbot im Einzelfall, andererseits als „institutionell“ begründetes Gebot, nicht Möglichkeitsbedingungen zu nutzen und zugleich zu dementieren. Fraglich ist, ob negative Selbstreferenz im Verhalten von Rechtssubjekten heute noch ein tragfähiger Letztbegründungsersatz ist. In einer moderneren Variante lässt sich das Paradoxieverbot womöglich als „systemökologisches“ Rücksichtnahmegebot interpretieren, das fremdzerstörerische Wirkungen als Selbstgefährdung in Betracht zieht und entsprechende Lernprozesse in gesellschaftlichen Funktionssystemen anregt.
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Söhl, Kristina, Inken Brockow, Peter Matulat, Antoinette am Zehnhoff-Dinnesen, Ulrich Mansmann und Uta Nennstiel. „Evaluation eines Screening-Programms: Herausforderungen der Datenerhebung am Beispiel des Neugeborenen-Hörscreenings“. Das Gesundheitswesen, 05.05.2021. http://dx.doi.org/10.1055/a-1306-0158.

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Zusammenfassung Hintergrund Das Neugeborenen-Hörscreening (NHS) dient der frühzeitigen Erkennung und Behandlung von angeborenen Hörstörungen. Es ist in der „Kinder-Richtlinie“ geregelt, die eine Evaluation nach 5 Jahren vorsieht. Diese erfolgte erstmals bundesweit für die Jahre 2011 und 2012 in Hinblick auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des NHS. Fragestellung Herausforderungen bei der Ermittlung geeigneter Daten als Grundlage der Evaluation sollen beschrieben und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Methoden Als relevante Leistungserbringer des NHS wurden alle geburtshilflichen und neonatologischen Abteilungen identifiziert und deren Dokumentationen des NHS ausgewertet. Darüber hinaus wurden alle pädaudiologischen Institutionen bundesweit identifiziert, um anonymisierten Daten der Kinder mit beidseitigen, konnatalen, permanenten Hörstörungen aus den relevanten Geburtsjahrgängen abzufragen. Ergebnisse Die vollständige Erfassung der relevanten Leistungserbringer war sehr aufwendig. Über der Hälfte der Leistungserbringer war nicht bekannt, dass für Daten des NHS eine Sammelstatistik zu erstellen ist. Für 15% der zu screenenden Kinder lagen keine Daten zum NHS vor. Bei der Erhebung der Kinder mit beidseitigen konnatalen Hörstörungen wurden nur 60% der erwarteten Fälle erfasst. Schlussfolgerungen Für die Evaluation der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des NHS standen teilweise nur lückenhafte Daten zur Verfügung. Die Datengrundlage bei geplanten Evaluationen sollte im Vorhinein in der Richtlinie präzise definiert und Strukturen für die Erhebung der Daten prospektiv geschaffen werden, um noch aussagekräftigere Ergebnisse zu erzielen. Trotz der hier vorgestellten Probleme konnte die bundesweite Evaluation des NHS wichtige Ergebnisse zum Screeningprozess aufzeigen.
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Döse, Annegret. „Neue methodische Zugänge zum Thema Frauenerwerbsarbeit und Recht“. Zeitschrift für Rechtssoziologie 12, Nr. 1 (01.01.1991). http://dx.doi.org/10.1515/zfrs-1991-0102.

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ZusammenfassungFrauenarbeit und Frauenerwerbsarbeit ist in den letzten Jahren in der sozialwissenschaftlichen und historischen Frauenforschung zu einem zentralen Thema geworden. In Rechtswissenschaft und Rechtssoziologie dringt das Thema auch ein, jedoch im allgemeinen unter verkürzter Perspektive: Juristische Arbeiten sind meist durch eher normativ-dogmatisches Erkenntnisinteresse gekennzeichnet und thematisieren kaum eine mögliche Wechselwirkung von Recht und Frauenerwerbsarbeit; rechtssoziologische Frauenforschung dagegen behandelt die Rechtslage meist nur am Rande. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich dieser Beitrag mit der Frage, ob sich neue methodische Angebote, die in jüngerer Zeit in den Geschichts- und Sozialwissenschaften gemacht werden, für das Thema „Frauenerwerbsarbeit und Recht“ fruchtbar machen lassen. Daraufhin untersucht werden die biographische Methode, die Methode der alltagsgeschichtlichen Forschung und die Methode der sogenannten „Statuspassagen“ -Forschung. Das Ergebnis der Untersuchung weist darauf hin, daß Biographieforschung zwar ein reizvolles Instrument zur Erforschung der historischen und gegenwärtigen Realität und Normalität von Frauenerwerbsarbeit ist, daß jedoch autobiographische Schilderungen niemals einzige Quelle für eine rechtshistorisch bzw.rechtssoziologisch orientierte Betrachtung des Themas sein können. Biographische Schilderungen können jedoch gut als Ergänzung zu objektiveren Methoden genutzt werden. Zu letzteren gehören die alltagsgeschichtliche Forschung, die sich auf ein breiteres Quellenspektrum stützt und auch Fragen nach dem Verhältnis von Frauenalltag und Recht thematisiert, und die Statuspassagen-Forschung, die allerdings nicht primär nach den Wirkungen von Recht, sondern nach denjenigen von Institutionen fragt. In der Kombination aller drei Methoden und in der Ergänzung durch weitere Recherchen ist ein nützliches Instrumentarium zu sehen, das für die Behandlung des Themas Frauenerwerbsarbeit und Recht Erkenntnisgewinn verspricht.
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Moreira, Danilo José Silva, Juliana Brito da Fonseca, Karoline Rossi, Suzana dos Santos Vasconcelos, Vinicius Faustino Lima de Oliveira, Claudio Alberto Gellis de Mattos Dias, Euzébio de Oliveira et al. „Allgemeine Aspekte von Xeroderma pigmentosum: Eine Übersicht“. Revista Científica Multidisciplinar Núcleo do Conhecimento, 26.03.2020, 114–26. http://dx.doi.org/10.32749/nucleodoconhecimento.com.br/gesundheit/aspekte-von-xeroderma.

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Xeroderma Pigmentoso (XP) ist eine seltene, rezessive und autosomal genetische Erkrankung, die auch sowohl Das Geschlechter als auch alle Ethnien betrifft und eng mit Gemeinschaften mit einer hohen Inzuchtrate verbunden ist. Ziel dieser Überprüfung war es, die Hauptwege der DNA-Reparatur von XP, die verschiedenen funktionellen Defekte, die zur Entwicklung der 8 XP-Typen führen, die Hauptmerkmale des klinischen Bildes eines Patienten mit XP, die wichtigsten Komorbiditäten im Zusammenhang mit XP und die verfügbaren Behandlungen oder die noch in Studien für Personen von XP durchgeführt werden. Die bibliographische Forschung wurde in den Datenbanken redalyc, Institutional Repository der Federal University of Juiz de Fora, Scielo, Brazilian Digital Library of Thesen and Dissertations, Science Research.com, Lilacs und Pub Med, unter Verwendung von Schlüsselwörtern oder deren Assoziationen durchgeführt: Xeroderma – Xeroderma Pigmentoso. XP ist eine genetische Krankheit, die keine Heilung hat; Die Person mit XP hat eine lichtempfindliche Haut und kann, wenn sie UV-Strahlung ausgesetzt ist, mehrere dermatologische Komplikationen entwickeln; die Manifestationen von XP stehen in direktem Zusammenhang mit dem genetischen Defekt; NER ist zweifellos der Hauptweg der DNA-Reparatur, wenn es um XP geht; in XP-V erfolgt der Durchgang des Bandes mit der DNA-Läsion nicht durch Polymerase pol eta, sondern durch eine andere Polymerase der Familie Y; Defekte an DNA-Reparaturwegen können nicht nur XP, sondern auch andere Krankheiten verursachen; und die Behandlung von XP ist palliativ. Es besteht aus der Verwendung von spezifischen UV-Protektoren, Medikamenten, Reparaturenzymen und adenoviralen Vektoren, sowie Kryochirurgie, photodynamische Therapie (PDT), chirurgische Entfernung von Tumoren und psychologische Nachsorge.
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Gsell, Monika, und Eric Winkler. „Editorial“. Journal für Psychoanalyse, 21.07.2016. http://dx.doi.org/10.18754/jfp.57.1.

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Zwanzig Jahre nachdem am Psychoanalytischen Seminar Zürich ein Vortragszyklus mit dem Titel Vom Umgang mit der Homosexualität abgehalten wurde, freuen wir uns, Ihnen ein Heft zum Thema Heterosexualität und Homosexualität revisited zu präsentieren. Es scheint uns reizvoll, die damalige Vortragsreihe mit dem Inhalt unserer vorliegenden Nummer zu vergleichen. Schaut man sich die Liste der Vortragenden der damaligen Reihe im Wintersemester 1996/97 an, so stellt man fest, dass keine(r) zu den Schreibenden unseres aktuellen Heftes gehört. Sie haben nicht zuletzt einer jüngeren Generation Platz gemacht, was nicht heisst, dass sie nicht mehr rezipiert werden. So gehören Martin Dannecker, Eva Poluda-Korte, Udo Rauchfleisch, die damals alle in Zürich auftraten, zu den meist zitierten AutorInnen unseres Heftes – und von Mechtild Zeul ist im Beitrag von Rudolf-Petersen ein sehr schönes Fallbeispiel nachzulesen. Die damaligen OrganisatorInnen hatten bei der Titelgebung der Reihe bewusst den Akzent auf den Umgang (der Gesellschaft und insbesondere natürlich der Psychoanalyse) mit der Homosexualität setzen wollen und nicht auf die Gründe, die zu dieser oder jener Ausformung von Sexualität führen können. In der vorliegenden Sammlung machen nun zwei AutorInnen explizit dies zum Thema: Monika Gsell schreibt über das posthum erschienene Buch Grund zur Homosexualität von Judith Le Soldat und fragt, inwiefern die Autorin mit diesem Titel tatsächlich beansprucht hatte, den Grund für Homosexualität gefunden zu haben (s. dazu auch die Buchbesprechung zu Le Soldat von Schon und Stakelbeck in diesem Heft). Ebenfalls mit diesem Thema befasst sich Ralf Binswanger, der dabei aber eine ganz andere Perspektive wählt, wie schon der Titel seines Beitrags bekundet: (K)ein Grund zur Homosexualität. Ein Plädoyer zum Verzicht auf psychogenetische Erklärungsversuche von homosexuellen, heterosexuellen und anderen Orientierungen heisst sein Beitrag, in welchem der Autor auch eine Revision des Perversionsbegriffs vorschlägt. Im damaligen Eröffnungsvortrag referierte Erhard Künzler aus München über seine schwierigen Erfahrungen in der psychoanalytischen Gesellschaft als ein schwuler Psychoanalytiker, der sein Coming-out erst nach seiner Ausbildung, als bereits erfahrener und geachteter Psychoanalytiker machte. Im vorliegenden Heft berichten nun zwei KollegInnen, Angela Hennig (im Beitrag von Julia Braun) und Lothar Schon über ihre Erfahrungen in der Institution als KandidatInnen, die ihre Homosexualität nicht mehr verheimlichen wollten: Erschütternd sind die Erinnerungen Hennigs in Brauns Beitrag, und eindrücklich zeigen Schons Ausführungen, wie viel sich doch in nicht einmal zwanzig Jahren verändert hat – zum Guten, wie wir feststellen können, wenngleich Irritationen bleiben und uns wohl noch eine Zeitlang beschäftigen werden. Darauf weist auch Victoria Preis hin, die eine Beschäftigung mit dem «homophoben Erbe» fordert und der Rolle der Fantasien über Homosexualität und Homosexuelle nachgeht – der Fantasien der Psychoanalytiker wohlgemerkt – und deren Bedeutung für den psychoanalytischen Zugang zum homosexuellen Patienten. Der Untertitel ihres Beitrages lautet Zum Umgang der Psychoanalyse mit Homosexualität, also fast wörtlich so, wie der Titel unseres Zyklus von 1995/96. Am Schluss ihres Beitrags wirft Preis die provokante Frage auf, ob es nicht zuletzt auch ökonomische Überlegungen sein könnten, die die Institutionen zum Umdenken bringen. Verschiedene AutorInnen (Barron, Burgermeister und Garcia, Hutfless) setzen sich mit der Queer Theory auseinander, die in den letzten zwanzig Jahren vor allem in den USA entwickelt wurde und die sich für eine Entpathologisierung nicht nur der Homosexualität, sondern u. a. auch der Transsexualität einsetzt. Wir Europäer können dabei erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass in den USA bereits die ersten Transsexuellen zur psychoanalytischen Ausbildung zugelassen wurden. Interessant scheint uns auch die Tatsache, dass sich die Vertreter dieser Queer Theory in Vielem auf Lacan beziehen. Ohne die Queer Theory zu nennen, zielt Heenen-Wolffs Beitrag in eine ähnliche Richtung, plädiert sie doch für eine «Dekonstruktion eines normativen psychoanalytischen Konzepts» und dabei für eine Aufwertung des Polymorph- Sexuellen. Könnte dieser in vielen Beiträgen zum Ausdruck kommende Hang zur Dekonstruktion und zur Aufwertung des Polymorph-Sexuellen, ja des Triebhaften (und damit der Triebtheorie) eine allgemeine Entwicklung der heutigen Psychoanalyse anzeigen? Mit Rudolf-Petersens Beitrag kehren wir gleichsam an den Anfang zurück: Sie stellt zwei Konzepte vor, von denen das eine (von Poluda-Korte) eine lesbische Entwicklungslinie, eine Weichenstellung postuliert, also eine Art «Grund zur Homosexualität», während das andere (von Ermann) die (männliche) Homosexualität als gegeben annimmt und sich auf die Auseinandersetzung (den Umgang!) des Individuums mit eben seiner Sexualität konzentriert. Die Autorin spricht sich weder für das eine noch das andere Konzept aus, sondern benutzt beide und zeigt anhand eines Fallbeispiels (von Mechtild Zeul), dass es bei der Behandlung vor allem darum geht, als Analytikerin möglichst offen und flexibel zu bleiben und sich nicht von einer starren Theorie (in die Irre) leiten zu lassen. Noch etwas zu Grammatik und Geschlechterfrage: Sie werden feststellen, dass diesbezüglich in diesem Heft die Schreibweise uneinheitlich ist. Die AutorInnen benutzen verschiedene Formen. Wir haben beschlossen, auf eine Vereinheitlichung zu verzichten und jeder Autorin, jedem Autor die Entscheidung zu überlassen. Einerseits ist zur Zeit in dieser Sache nichts entschieden, ja alles im Fluss, und anderseits legt damit das Schriftbild Zeugnis ab von einer Vielfalt, für die dieses Heft in Sachen Sexualität stehen soll. Wir hoffen, Sie verzeihen uns diese Zumutung – und wünschen Ihnen bei der Lektüre viel Vergnügen!
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Braun, Julia, Claudio Raveane und Markus Weilenmann. „Editorial“. Journal für Psychoanalyse, 01.12.2012, 3–5. http://dx.doi.org/10.18754/jfp.53.1.

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Die Behandlung von psychotisch Erkrankten ist für die Psychoanalyse eine besondere Herausforderung, da das entgrenzte Gegenüber immer wieder in Wahnvorstellungen versinkt, die gemeinhin als unteilbar gelten. Sprach- und Wortzerfall, Ich-Fragmentierung, Dissoziation, emotionale Starrheit, Halluzinationen und stumme Selbstversunkenheit sind nur einige der Symptome, denen sich Psychiater und Psychotherapeuten gleichermassen stellen müssen. Wie ist es möglich, unter diesen Umständen einen emotionalen und einen verbalen Zugang zu erlangen? Wie ist das Innenleben dieser Menschen zu verstehen? Wie kann der Wahn im psychoanalytischen Setting angegangen, bearbeitet und persönlich integriert werden? Welche Rolle, wenn überhaupt, können Deutungen in einem solchen Prozess spielen? Und wie kann man/frau sich auf das oftmals intervenierende Umfeld einstellen und solche Patienten angemessen tragen? Solche und ähnliche Fragen diskutieren die praxiserfahrenen Autoren und Autorinnen dieser Ausgabe.Unmittelbarer Anlass für dieses Heft ist Josi Roms Engagement für die psychoanalytische Psychotherapie mit psychotischen Menschen. Während neunzehn Jahren, von 1991–2010 führte er am Psychoanalytischen Seminar Zürich sein weitherum geschätztes Psychoseseminar durch, das von vielen angehenden und praktisch tätigen PsychoanalytikerInnen regelmässig besucht wurde. Auch bei der letztjährigen Gründung des «Dachverbandes Deutschsprachiger PsychosenPsychotherapie» (DDPP) in Berlin (6. Mai 2011) half Josi Rom tatkräftig mit. So entstand die Idee, ein Journal mit dem Themenschwerpunkt «Psychosen» herauszugeben, das sich auf die Tätigkeit Josi Roms bezieht, seine Arbeit würdigt und mitunter die Spuren nachzeichnet, die von seinen Psychose-Seminaren in die klinische Praxis geführt haben. Mehrheitlich kommen hier darum Autoren zu Wort, die seine Kurse besucht haben und heute auch psychotische Menschen psychoanalytisch betreuen.Die Beiträge zu diesem Schwerpunkt können in drei Gruppen unterteilt werden, nämlich erstens in Beiträge, die den möglichen theoretischen Rahmen für ein verbessertes Verständnis der Psychoseproblematik abstecken; zweitens in Beiträge, die einer kasuistischen Argumentationslinie folgen und der interessierten Leserschaft Einblick in teils langjährige, anspruchsvolle und emotional äusserst fordernde psychoanalytische Therapien gewähren; sowie drittens in Beiträge, die sich mit Josi Roms Arbeit und dessen Wirkung im Besonderen auseinandersetzen. Teilweise überschneiden sich die Argumentationslinien auch. Besonders freutuns, mit Prof. Dr. em. Christian Scharfetter und Prof. Dr. Stijn Vanheule auch zwei namhafte Wissenschaftler für einen Beitrag zu diesem Heft gewonnen zu haben, die sich aus ganz unterschiedlichen Perspektiven dem anstehenden Fragenkomplex stellen.Eröffnet wird das Leitthema mit einem offenen Brief, den Josi Rom mit dem vielsagenden Titel «Verrückt» an uns RedaktorInnen richtete, als er von unserem Unterfangen erfuhr. Darin legt er seinen Werdegang in der Auseinandersetzung mit dem Thema Psychose dar, diskutiert die Entwicklung seiner am Psychoanalytischen Seminar Zürich durchgeführten Kurse, würdigt die Rolle seiner Supervisoren und spekuliert über die Grundlagen, die zur scheinbar klaren Trennung in psychotische Wahnvorstellungen und Alltagsrealität geführt haben. Die eine Welt, so schreibt er, sei psychotisch diagnostiziert, die andere psychotisch legitimiert. Christian Scharfetter führt sodann mit klaren und klärenden Worten durch die teils verwirrende Begriffslandschaft und skizziert die Eckpfeiler der wohlwollenden und flexiblen psychoanalytischen Haltung, welche erfolgreiche therapeutische Prozesse ermöglichen kann. Explizit betont er, dass es keine therapeutische Anweisung, keine Strategie oder gar ein (normatives) Verfahren im Umgang mit solchen Menschen geben kann. Vielmehr sieht er den Therapeuten als Begleiter, Anreger, Unterstützer und Helfer, der sich in eine möglichst alltagsbezogene, lebensnahe und liebevolle Beziehung mit seinen Patienten einlässt. Sowohl Julia Brauns Beitrag zum psychoanalytischen «Verstehen» im Fall einer schizophrenen Patientin als auch Maribel Fischers Artikel über eine langjährige, hochfrequente psychoanalytische Psychotherapie greifen die einführenden Gedanken auf und weben sie in ihre kasuistischen Fallberichte ein. Julia Brauns Anliegen ist es zu zeigen, wie hilfreich Josi Roms Ansatz für die Entwicklung eines psychodynamischen Verständnisses schizophrener Menschen in der therapeutischen Arbeit ist. Sie berichtet über ihre mehrjährigen Erfahrungen als Psychotherapeutin in einer psychiatrischen Klinik und bezieht sich dabei exemplarisch auf ausgewählte Sequenzen des Therapieverlaufs einer jungen, schizophrenen Frau. Maribel Fischer arbeitet als selbständige Psychoanalytikerin und Psychotherapeutin und zeigt, wie sie im Verlaufe des psychoanalytischen Prozesses in immer neue Rollen und Funktionen verwickelt wurde – von der Leidensbegleiterin über die Unterstützerin und Helferin bis zur Dolmetscherin von idiosynkratischen Wahnvorstellungen in externen Institutionen –, welche Settingmodifikationen sich dabei aufdrängten und wie sich die teils heftige Übertragungsdynamik gestaltete. Trotz all dieser Unwägbarkeiten ist es ihr Anliegen zu zeigen, dass psychoanalytische Psychotherapien gerade bei Menschen mit Psychosen sinnvoll sind. Gemeinsam mit Nicole Burgermeister, Colette Guillaumier und Elisabeth Haemmerli stellt Julia Braun eine Sammlung von Eindrücken und Erinnerungen vor, die Josi Roms Psychoseseminar bei dessen TeilnehmerInnen hinterliess. Mitunter wird dem Leser auch eine lebendige Innenansicht in die Kultur dieser Kurse vermittelt, welche ihre Bedeutung für die TeilnehmerInnen erahnen lässt. Mit den Beiträgen von Dagmar Ambass und Stijn Vanheule – sie schliessen das Schwerpunktthema ab – kommt es zu einer Verschiebung des Fokus. Dagmar Ambass stellt die Frage der gesellschaftlichen Bezüge in den Mittelpunkt – eine Frage, die besonders für Personen mit Migrationshintergrund virulent ist. Sie erzählt die Geschichte einer Afrikanerin, die nach ihrer Heirat mit einem Schweizer den kulturellen Kontext ihrer afrikanischen Bauerngesellschaft mit ihren vielfältigen symbolischen Bezügen verlässt, um ihr Glück in einer hochindustrialisierten Leistungsgesellschaft wie der Schweiz zu finden, hier aber leider psychotisch wird. Dagmar Ambass interessiert sich für die Frage, inwieweit das in afrikanischen Gesellschaften typische gegenseitige Geben und Nehmen die innere psychische Stabilisierung von Personen ermöglicht, die in unseren gesellschaftlichen Kontexten dekompensieren und warum. Sie untersucht die Bedeutung des Herausfallens aus den stabilisierenden gesellschaftlichen Bezügen, die zum Ausbruch der Psychose geführt haben könnten und sucht Erklärungen in einer originellen Verknüpfung von Lacans Konzept des Sinthom mit ethnopsychoanalytischen Ansätzen. Stijn Vanheule schliesslich stellt noch einmal die Frage des Verstehens von psychotischen Erscheinungen, diesmal aus theoretischer Sicht. In seinem von Patricia Kunstenaar aus dem Englischen übersetzten Artikel fragt er nach dem Wesen der psychotischen Halluzinationen und präsentiert eine Lacansche Sichtweise. Der Beitrag liefert eine Übersicht über die von Jacques Lacan in den 1950er-Jahren entwickelte Theorie der Halluzinationen. Vanheule folgt Lacan und begreift die Psychose als Unfähigkeit, die eigene Existenz als Subjekt in Beziehung zum Andern zu signifizieren. Sein Beitrag ist verständlich und flüssig geschrieben und er vermag darum auch Leser, die mit der Lacanschen Terminologie nicht oder nur wenig vertraut sind, zum Denken anzuregen. Weitere, ergänzende und lesenswerte Beiträge im Forumsteil runden dieses Heft ab.Julia Braun Claudio Raveane Markus Weilenmann
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