Online-Generator für juristische Zitate

Geben Sie eine Quelle nach APA, MLA, Chicago, Harvard und anderen Zitierweisen an

Wählen Sie eine Art der Quelle aus:

Wer muss Gesetze zitieren? Welchen Zitierstil sollten Sie für Ihre Arbeit wählen?

Fast alle Berufe erfordern die Verwendung von Gesetzen und Normativakten, da solche Vorschriften alle Bereiche der menschlichen Tätigkeit regeln. Unsere Website ermöglicht das Zitieren der Gesetze sowohl in den gängigen internationalen Zitierstilen (APA, MLA, Chicago, Harvard, ISO usw.) als auch in Übereinstimmung mit speziellen rechtlichen Referenzierungsstandards wie OSCOLA (Oxford University Standard for the Citation of Legal Authorities). Grafiati erstellt beispielsweise die folgenden bibliographischen Angaben für denselben Rechtsakt in unterschiedlichen Zitierstilen:

APA (7. Aufl.): Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz – VPG, Bundesgesetz Nr. BGBl. I Nr. 67/2021 (2021, 13. April) (Österreich). https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/67/20210413

Chicago (17. Aufl.) (Fußnoten): Österreich. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz – VPG. Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/2021. 13.04.2021. https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/67/20210413.

ISO 690:2010: ÖSTERREICH. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz – VPG [online]. Bundesgesetz Nr. BGBl. I Nr. 67/2021 [ohne Datum]. 13.04.2021 [Zugriff am: 19.11.2021]. Verfügbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/67/20210413

Harvard: Österreich. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, (2021). Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz – VPG Bundesgesetz Nr. BGBl. I Nr. 67/2021 [online]. 13. April. [Zugriff am 19. November 2021]. Verfügbar unter: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/67/20210413

OSCOLA: Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz – VPG, Bundesgesetz Nr BGBl. I Nr. 67/2021, 13. April 2021 (Österreich) <www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/67/20210413> Zugriff: 19. November 2021

Sie können jeden der oben genannten Standards (und viele andere auf unserer Website verfügbare Zitierstile) je nach den Anforderungen Ihrer Universität oder des Herausgebergremiums der wissenschaftlichen Zeitschrift auswählen.

So referenzieren Sie die Gesetze automatisch online mit dem Zitationsgenerator

Um in einem Literaturverzeichnis auf Gesetze des deutschen, österreichischen oder anderen ausländischen Rechts Bezug zu nehmen, gehen Sie auf unsere Homepage (die auch der Arbeitsbereich für die Arbeit mit Ihrem Literaturverzeichnis ist) und wählen Sie aus der Liste der verfügbaren Quellentypen „Gesetz / Normativakt“. Als nächstes wird das Formular mit den entsprechenden Feldern (Rechtstitel und -nummer, Institution, die das Gesetz verabschiedet hat, Datum der Verabschiedung usw.) geladen, zusammen mit dem Feld für die Suche nach den gebrauchsfertigen Metadaten in den Katalogen von Grafiati. Ebenso können Sie sich auf alle anderen Vorschriften berufen: Ministerialerlasse, Präsidialerlasse, Vorschriften der regionalen und lokalen Behörden, die ausländische Gesetzgebung usw.

Oben auf dieser Seite finden Sie den Quicklink zum Zitieren des gewünschten Quellentyps.

Die Metadaten der Gesetze/Gesetze vieler Länder (darunter Deutschland, Österreich und mehr) sind bereits auf unserer Website verfügbar und die Liste solcher Staaten wird ständig erweitert. Sie können daher nach einem Gesetz über seinen Titel oder seine Nummer suchen oder den Hyperlink zum Gesetz aus dem offiziellen Gesetzgebungsportal des jeweiligen Staates einfügen. Dank dieser Funktion müssen Sie keine zusätzlichen Daten manuell eingeben, können aber trotzdem alle Ihre Referenzen bearbeiten. Möchten Sie ein 2021 verabschiedetes Gesetz zitieren? Höchstwahrscheinlich ist es bereits in unserer Datenbank, die wir täglich aktualisieren.

Andere Publikationen:

Alle Publikationen